RS OGH 1976/12/14 3Ob136/76, 3Ob51/90, 7Ob261/04i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1976
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Norm

EO §353 IA
EO §353 IB
EO §355
EO §356 Abs1

Rechtssatz

Zielt der Exekutionsantrag auf Beseitigung eines Zustandes, der nicht bereits Gegenstand des im Exekutionstitels erteilten Leistungsauftrages, sondern erst durch ein neuerliches titelwidriges Verhalten nach Zustellung des Exekutionstitels an den Verpflichteten herbeigeführt wurde, ist die Exekutionsführung nicht nach § 353 sondern nach § 356 EO zu erwirken, wenn dies durch eine vertretbare Handlung zu erwirken ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0004663

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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