Norm
EO §355 VIbRechtssatz
Bei der Entscheidung über die Anträge, die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung durch Androhung und Verhängung von Geldstrafen oder Haft zu bewilligen, handelt es sich um mehrere, jedoch innerlich zusammengehörige Begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0004667Dokumentnummer
JJR_19761214_OGH0002_0030OB00172_7600000_001