Norm: EO §355 II
Rechtssatz: Wenn der betreibenden Partei für ein und dieselbe Handlung der verpflichteten Partei zwei Unterlassungstitel zur Verfügung stehen, kann trotzdem für jeden Verstoß nur einmal eine Strafe verhängt werden. Die betreibende Partei hat dann die Wahl, von welchem Exekutionstitel sie Gebrauch machen will. Wenn sie in Mißbrauch ihres Exekutionsrechtes für ein und dieselbe Handlung in verschiedenen Exekutionsverfahren, das ei... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIa
Rechtssatz: Ist einmal ein Exekutionstitel zugunsten mehrerer Konkurrenten ergangen, ohne daß in diesem zum Ausdruck kommt, daß die mehreren klagenden oder gefährdeten Parteien den Exekutionstitel nur als Gemeinschaft benützen können, dann muß das Exekutionsgericht davon ausgehen, daß jedem der aus dem Exekutionstitel Berechtigten ein selbstständiges Exekutionsrecht zusteht. Wenn aber mehrere dieser Berechtigten gemeinsam ode... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIEO §3 IIIAEO §3 IIIDEO §355 II
Rechtssatz: Wenn einmal ein Exekutionstitel für mehrere betreibende Parteien geschaffen wurde, ist es nicht Aufgabe des Exekutionsgerichtes, das Exekutionsrecht einer dieser mehreren Parteien wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses in Zweifel zu ziehen. Ob eine rechtsmißbräuchliche Parteienhäufung vorliegt, kann in der Regel nur im Titelverfahren erörtert werden (hier: Exekution nach § 355 EO). ... mehr lesen...
Begründung: Die fünf betreibenden Parteien erwirkten eine einstweilige Verfügung, wonach der verpflichteten Partei die Veröffentlichung von entgeltlichen, nicht im Normaldruck an gleicher Stelle und ohne Abdeckung durch einen Werbefolder im Sinne des § 26 MedienG gekennzeichneten Texten in ihrer periodischen Druckschrift untersagt wird. Auf Grund eines gemeinsamen Exekutionsantrages alle fünf betreibender Parteien wurde wegen eines Verkaufs ihrer Druckschriften Nr 47 und 48 die Exek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Schinko als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M*****gesellschaft m.b.H. & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei D*****gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr. Mich... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, "alle Maßnahmen zu unterlassen, die eine Beeinträchtigung der Wasserbenützungsrechte der Klägerin hinsichtlich der Quellen 3, 6 und 7 im Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 7.10.1971 herbeiführen", verband die klagende Partei den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, "zur Sicherung des Unterlassungsanspruches der klagenden und gefährdeten Partei wider die Beklagten und G... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 20. 2. 1990, 37 Cg 306/89-7, wurde den Gegnern der gefährdeten Partei 1.) D*****gesellschaft mbH & Co KG und 2.) D*****gesellschaft mbH verboten, in der periodischen Druckschrift "D*****" entgeltliche Einschaltungen, insbesondere über Gelierzucker, zu veröffentlichen, wenn diese Ankündigungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" gekennzeichnet sind, es sei denn, daß Zweifel ü... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIc
Rechtssatz: Haben mehrere Parteien gegen die verpflichtete Partei ein und denselben Unterlassungstitel erwirkt, so hat jede Partei das Recht, Zuwiderhandlungen für jeden einzelnen Tag zu verfolgen. Es kann von den betreibenden Parteien nicht verlangt werden, daß sie bei der Exekutionsführung stets nur gemeinsam vorgehen; es muß vielmehr dem einzelnen Unternehmen überlassen werden, ob es einen bestimmten Verstoß der verpflich... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 31. August 1990, 19 Cg 36/90, wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Anspruches der betreibenden Parteien auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen geboten, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "***** W*****" zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben - insbesondere in Form einer Haustierversicherung, und zwar wenn insbesondere ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einstweiliger Verfügung vom 15.November 1989, 17 Cg 128/89-4, untersagte das Handelsgericht Wien auf Antrag der Beklagten (als Klägerin) den klagenden Parteien (als Beklagten), Veröffentlichungen in der N*****-Zeitung" anzukündigen oder vorzunehmen, wenn diese Veröffentlichungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" angekündigt bzw gekennzeichnet sind und für die Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, es sei denn, daß Zweifel ... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Gesellschaft m.b.H. ist seit 10.11.1988 im Handelsregister des Landesgerichtes für ZRS Graz eingetragen. Der Zweitbeklagte ist ihr Geschäftsführer; ihm gehören 99,6 % des Stammkapitals. Seit ihrer Entstehung verkauft die Erstbeklagte - wie es der Zweitbeklagte zuvor im eigenen Namen getan hatte - in Graz unter der Geschäftsbezeichnung "Pizzastadel" in fünf je etwa 10 m2großen Holzhütten jeweils zwischen 11.00 und 24.00 Uhr Pizzas und schenkt dazu alkohol... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIUWG §15
Rechtssatz: Es schadet daher nicht, daß zur Zeit des Exekutionsantrages das gleichfalls angestrebte Beseitigungsgebot nicht erlassen ist, weil dieser Anspruch nicht nach § 355 EO durchsetzbar wäre und im Rahmen der Unterlassungsexekution auch gegen die Beibehaltung einer verbotenen Aussage eingeschritten werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 12/91 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: In dem Wettbewerbsprozeß auf Unterlassung einer unrichtigen und irreführenden Behauptung und auf Beseitigung jeder dem Verbot widerstreitenden Ankündigung wurde der beklagten Partei mit der einstweiligen Verfügung vom 10. Jänner 1990 zur Sicherung des Untersagungsanspruches ab sofort bis auf weiteres verboten, im geschäftlichen Verkehr mit Brausen die unrichtige und irreführende Behauptung "H***** - Nr. 1 in Brausen!" aufzustellen; das weitergehende Begehren dagegen abge... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung vom 23. Mai 1990, GZ 38 Cg 60/90-3, hat das Handelsgericht Wien zur Sicherung des inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches der betreibenden Mediengesellschaft wider die verpflichteten Mitbewerber die Veröffentlichung von Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstigen Beiträgen und Berichten in der Tageszeitung *****K***** verboten, wenn für die Veröffentlichungen ein Entgelt geleistet wird, Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die erstbeklagte KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte GmbH ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". In der "N*****-Zeitung" vom 5.6.1989 wurde auf Seite 17 unter der Überschrift "Ein HUNDERTWASSER für jeden Leser der K***** angekündigt, daß dieser Zeitung am nächsten Tag Auto-Aufkleber des "Meisters Friedensreich" als "Geschenk für alle, die keine de... mehr lesen...
Begründung: Die erstverpflichtete Partei und ihre zweitverpflichtete Komplementärgesellschaft wurden von Mitbewerbern wegen eines Wettbewerbsverstoßes mit Unterlassungsklagen in Anspruch genommen. Anlaß gab eine von der erstverpflichteten Medieninhaberin und Verlegerin in ihrer periodischen Druckschrift angekündigte "Sparbuchaktion", womit der Ersatz der Kapitalertragssteuer 1989 für bei der M*****-Bank veranlagte Sparguthaben zugesagt wurde. Das Prozeßgericht hat die Rechtssachen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der auf Antrag der Beklagten erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20.April 1989, 38 Cg 110/89, trug das Handelsgericht Wien den Klägerinnen auf, sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteiles "beim Vertrieb der periodischen Druckschrift 'Neue Kronen-Zeitung' das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich beim Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspiele... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Grundstücke 65/1 und 898 der KG St. Michael/Bruckbach. Sie bezog ihr Wasser aus einer Quelle, die auf dem Grundstück 1337/4 der KG St. Michael/Bruckbach entspringt, das im Eigentum der Klägerin steht. Das Bezirksgericht Waidhofen/Ybbs stellte mit rechtskräftigem Endbeschluß vom 21.10.1986 fest, daß die nunmehrige Klägerin die nunmehrige Beklagte durch das Versperren der Quellfassungsvorrichtung, wodurch auch die Oberflächenwas... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht vor: Entgegen der Meinung der Beklagten geht die seit Jahrzehnten einhellige, ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes dahin, daß eine Exekutionsbewilligung auch dann mit Klage nach § 36 Ab... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Versäumungsendbeschluß des Erstgerichtes vom 2. 5. 1989 hat die beklagte nunmehr verpflichtet Partei den Kläger nunmehr betreibende Partei am 20. 4. 1989 in seinem ruhigen Besitz an der Benützung der Gasübergabestation im Keller des Hauses Graz, Annenstraße 7, dadurch gestört, daß sie die südliche Mauer samt Türe und die östliche Mauer abreißen ließ, wodurch auch die westliche Mauer Löcherschäden erlitten hat. Die verpflichtete Partei wurde schuldig erkannt, b... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung". Die ursprüngliche Erstbeklagte - "DIE G*** W***" - Zeitschriftengesellschaft m.b.H. & Co. KG (im folgenden kurz: "G*** W***"-KG) war Verlegerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Die ganze Woche". Mittlerweile hat die Beklagte, welche Komplementärin der "G*** W***"-KG gewesen und als Zweitbeklagte in Anspruch genommen worden war, nach dem Ausscheiden des Kommanditisten das gesamte Unternehm... mehr lesen...
Begründung: Die zunächst beklagte Partei K*** Gesellschaft mbH hat Mitte Dezember 1985 unmittelbar angrenzend an das Hotel "Klosterbräu" in Seefeld ein Kuppelgebäude in Stahl- und Plexiglasbauweise errichtet, in welchem der Kläger seither unter der Etablissementbezeichnung "S***" einen Barbetrieb führt. Über das Vermögen der K*** Gesellschaft mbH wurde während des Revisionsverfahrens nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof der Anschlußkonkurs eröffnet und der nunmehrige... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 1988 hat das Handelsgericht Wien in den Verfahren 19 Cg 56/88, 19 Cg 58/88 und 37 Cg 422/88 den Beklagten auf Antrag der Klägerin, der K*** Zeitungsverlag und Druckerei AG und des Vereins zur Förderung des freien Wettbewerbs im Medienwesen verboten, Werbemaßnahmen anzukündigen und durchzuführen, bei denen den Lesern der Zeitschrift "DIE G*** W***" der Ersatz jener Beträge zugesagt wird, die diese an Zinsenertragsteuer für bei der Mercurbank veranlagte Sparg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund einer einstweiligen Verfügung die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung, in der Zeitschrift R***-E***, insbesondere mit dem Formular eines Abo-Schecks, dem Besteller eines R***-E***-Abonnements ein Paar Sportschuhe gratis in Aussicht zu stellen oder Gutscheine für ein Paar Sportschuhe auszustellen oder einlösen zu lassen oder sonst im Zusammenhang mit der Bestellung eines R**... mehr lesen...
Begründung: Den verpflichteten Parteien wurde mit einstweiliger Verfügung verboten, die Zeitung "K***" verkaufen zu lassen, wenn dabei, darin oder damit Gratisgaben, insbesondere eine Wanderkarte, angeboten, angekündigt oder gewährt werden. Die betreibende Partei beantragte auf Grund dieser einstweiligen Verfügung die Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO. Die verpflichteten Parteien hätten der einstweiligen Verfügung nach Eintritt der Vollstreckbarkeit dadurch zuwidergehandelt... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte beim Exekutionsgericht Wien den Antrag, ihr gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 600.000 S s.A die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame des Verpflichteten "ausschließlich des PKW Porsche mit dem pol.Kennz. N 539.822, weiß, mit dem voraussichtlichen Standort in 1010 Wien, Ring, Nebenfahrbahn, Schubertring Haus Nr 6" oder sonstwo immer befindlichen beweglichen Sach... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 23. Februar 1989 wurde der verpflichteten Partei mit dem Sitz im Fürstentum Liechtenstein verboten, durch Übersendung von ausgefüllten Erlagscheinen an Teilnehmer des österreichischen Fernschreibnetzes für Inserate zu werben, wenn nicht auf den Erlagscheinen in der Rubrik Zahlungszweck oder mit einem deutlichen, unmißverständlichen und unübersehbaren Hinweis in dieser Rubrik auf eine andere Stelle der Werbeausse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zur Raiffeisengruppe gehörende erstbeklagte GmbH betreibt ein konzessioniertes Reisebüro mit mehreren genehmigten Betriebsstätten; sie hat jedoch für den Standort der zweitbeklagten R*** P***, Regensburgerstraße 25, keine besondere Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs 4 GewO). Auch die Zweitbeklagte selbst besitzt keine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Reisebürogewerbes. Auf Grund eines Teilanerkenntnisse... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt den Großhandel mit Heizgeräten. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, vertreibt Heizgeräte der Marke "G***". Im Mai 1989 wandte sie sich mit folgendem Rundschreiben an Installateure: "Sehr geehrter Geschäftsfreund, wir tun etwas für ihren Umsatz von G*** Gaskonvektoren: G*** schreibt alle Konsumenten, die einen Wartungsvertrag für Heizgeräte des Baujahres 1969 oder früher besitzen, mit einem Aktionsbrief für Geräteaustausch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hatte mit seinem Beschluß vom 12. Juli 1989, 3 Ob 70, 71/89, über einen völlig gleichartigen Sachverhalt wie hier zu entscheiden. Da der Beschluß eine Exekutionssache betraf, an der dieselben Parteien und Parteienvertreter beteiligt waren und die von denselben Gerichten (zu 11 E 2603/89 des Erstgerichtes und 26 R 323/89 des Rekursgerichtes) zu entscheiden war, genügt es, auf die
Begründung: dieses Besc... mehr lesen...