Norm
EO §355 XIVRechtssatz
Das in § 21 Abs 1 UWG erwähnte Gebot kann nur im Rahmen eines gegen den Titelschuldner geführten Exekution nach § 355 EO erlassen werden. Es setzt daher einen Exekutionsantrag gegen den Titelschuldner nach § 355 EO voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0004559Dokumentnummer
JJR_19760629_OGH0002_0030OB00071_7600000_001