Norm
EO §7 AaRechtssatz
Die hinsichtlich Inhalt und Umfang völlig unbestimmte Exekutionsbewilligung zur Erwirkung von Unterlassungen kann keine taugliche Grundlage für die Verhängung einer Geldstrafe im Sinn des § 355 EO (vergleiche hiezu EvBl 1975/94) oder für die Bestimmung einer Sicherheit gemäß § 355 Abs 2 EO sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000313Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011