Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er hätte sich am 14.12.1990 um 2.43 Uhr in Wien 10, Patrubangasse 9 als Lenker des dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (gelenkt am 14.12.1990, 2.35 Uhr in Wien 10, Alaudagasse gegenüber 15, von der Favoritenstraße kommend) geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Straßenaufsichtsorgan auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl vermutet w... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §76 Abs1 letzter Satz KFG ist bei der vorläufigen Abnahme des Führerscheins eine Bescheinigung auszustellen, in der die
Gründe: für die Abnahme und eine Belehrung über die zur Wiedererlangung erforderlichen Schritte enthalten sind. Weder aus dieser noch aus einer anderen Gesetzesstelle ist abzuleiten, daß in dieser Bescheinigung ausdrücklich die festgestellten Alkoholisierungssymptome anzuführen wären. Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung, Vermutung, Alkoholisierungssy... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, es könne keine Rede davon sein, daß er sich geweigert habe, den Alkoholtest vorzunehmen; er habe vielmehr die Bereitschaft kundgetan, die Untersuchung an Ort und Stelle abzulegen. Er habe sich jedoch geweigert, diese Untersuchung im Kommissariat abzulegen, da er zumindest einmal schon im Polizeikommissariat Donaustadt schwerst mißhandelt worden sei. Dazu ist folgendes zu sagen: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Rechtssatz: Es liegt kein Notstand vor, wenn der Aufforderung eines Organes der Straßenaufsicht, zwecks Messung der Atemluft auf Alkoholgehalt auf das nächste Wachzimmer zu folgen, wegen der Furcht vor einem rechtswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit durch amtshandelnde Beamte, nicht Folge geleistet wird. Schlagworte Atemalkoholmessung; Aufforderung; Verweigerung; Notstand; Furcht vor Mißhandlung mehr lesen...
Beachte Erk.d.VwGH vom 28.9.1988, Zl. 88/02/0108 Rechtssatz: Wer jeweils nach erfolgter Anhaltung einer begründeten Aufforderung zum Alkotest nicht Folge leistet und danach mit dem Pkw weiterfährt (dreimal), begeht drei Verwaltungsübertretungen. Dieses rechtliche Ergebnis ist im übrigen im Hinblick auf die mehrfache Bestrafung auch nicht unbillig. Es leuchtet ein, daß ein alkoholbeeinträchtigter Lenker, der nach einer Anhaltung und Feststellung seiner Alkoholisierung seine Fahrt wied... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine strafbare Verweigerung des Alkotests liegt dann nicht vor, wenn das den Alkotest durchführende Organ der Straßenaufsicht bei der Durchführung dieses Tests die für den betreffenden Alkomaten geltende Betriebsanleitung nicht beachtet hat (Einhaltung einer Wartezeit von 15 Minuten, wenn erster Versuch des Meßpaares einen Fehlversuch wegen "Mundrestalkohol" anzeigte). Schlagworte Verweigerung des Alkotests, Nichteinhaltung der Betriebsanleitung mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat mit dem Straferkenntnis vom 29. Mai 1991, GZ xx, gegen Herrn J S eine Verwaltungsstrafe in Höhe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage) gemäß §5 Abs2 iVm §99 Abs1 litb StVO 1960 verhängt. Die Behörde hat ihm dabei zur Last gelegt, am 16. April 1991, um 14,45 Uhr im Ortsgebiet L, xx-Straße, beim Haus Nr 2 die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenau... mehr lesen...
Rechtssatz: Das bloße Rollenlassen eines Kraftrades (Mopeds) ist als Lenken dieses Fahrzeuges zu werten, umso mehr gilt dies für das "Anlaufen". mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Strafe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage) ist angemessen, wenn der Beschuldigte eine monatliche Notstandshilfe von S 6.500,-- bezieht, für die Gattin sorgepflichtig ist und bereits - als erschwerend gewertet - innerhalb der Verjährungsfrist wegen einer Übertretung nach §5 Abs1 StVO mit S 12.000,-- rechtskräftig bestraft worden ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Verwendung des Gerätes "Alkomat M 52052/A15" ist eine Untersuchung erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Bei einer Bestrafung wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs.1 lit.b i.V.m. § 5 Abs.2 StVO 1960 darf eine Vorschreibung von Kosten i.S.d. § 5 Abs.9 StVO 1960 nicht erfolgen. mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der Anzeige vom 3.6.1991, dem Beschuldigtenvorbringen sowie auf Grund der Ergebnisse des in der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien durchgeführten Beweisverfahrens (Einvernahme des Beschuldigten und der Zeugen Insp A und RvI E) stellt die erkennende Behörde folgenden Sachverhalt als erwiesen fest: Am 3.6.1991 um 2.30 Uhr wurde P als Lenker des unbeleuchteten Kraftfahrzeuges XY in Wien 1, Karlsplatz Nr 6 von den beiden Sicherh... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Berechtigung des Straßenaufsichtsorganes zur Vornahme einer Atemluftprobe und die Verpflichtung des Fahrzeuglenkers sich der Atemluftprobe zu unterziehen ist allein maßgebend, ob das Straßenaufsichtsorgan im Zuge der Amtshandlung zu Recht vermuten kann, daß sich der Beanstandete im Zeitpunkt des Lenkens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat. Schlagworte unbeleuchtetes KFZ, fehlende Beleuchtung, Alkoholbeeinträchtigung, Atemluftalkoholuntersuc... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Weigerung, sich der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt zu unterziehen gilt auch jenes Verhalten des Untersuchten, daß das Zustandekommen eines Meßergebnisses verhindert, indem er zB lediglich einige Male kurz in das Mundstück hineinbläßt und sofort wieder absetzt. Schlagworte unbeleuchtetes KFZ, fehlende Beleuchtung, Alkoholbeeinträchtigung, Atemluftalkoholuntersuchung, Alkoholmeßgerät, Verhinderung der Alkoholmessung mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber führt im wesentlichen aus, daß er sich allein zu dem Zweck vom Unfallort entfernt hätte, um seine Wunde versorgen zu lassen. Nicht allerdings, um einen etwaigen Alkotest zu entgehen. Darüber hinaus wäre er nach der Meinung seiner ihn behandelnden Ärzte ein Selbstmordkandidat, wenn er trotz seines diagnostizierten medizinischen Zustandes Alkohol zu sich nehmen würde. Daß er sich kurz vom Unfallsort entfernte ohne dies den anwesenden Polizisten mitzuteilen, se... mehr lesen...
Rechtssatz: Bemerkt wird noch, daß der Lenker sofort der Aufforderung des Wacheorgans, den Alkotest vorzunehmen, entsprechen muß. Jedes Verhalten, das die sofortige Vornahme des Alkotestes verhindert, ist, soferne das Wacheorgan nicht hiezu seine Zustimmung erklärt hat, als Verweigerung der Atemluftprobe zu werten, auch wenn der Lenker vor diesem Verhalten wörtlich seine Zustimmung zur Vornahme des Alkotests erklärt hat. Eine Verweigerung der Atemluftprobe kann auch dann angenommen werden... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem monatlichen Einkommen von S 5.529,--, monatlichen Unterhaltszahlungsverpflichtungen von S 2.000,-- und zwei einschlägigen Vorstrafen ist im Hinblick auf die prekäre finanzielle Situation des Beschuldigten und neuerliche Verwirklichung der Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO 1960 idgF eine Geldstrafe von S 22.000,-- angemessen. mehr lesen...
Über den Beschuldigten wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15. Juli 1991, Zl xx, gemäß §99 Abs1 litb in Verbindung mit §5 Abs2 StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 14.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Tage) verhängt, weil er am 24. März 1991, gegen 00,45 Uhr bis 00,54 Uhr, am Gendarmerieposten G die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht durch unzurei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verweigerung einer Atemluftprobe wird durch eine eventuell nachfolgende ärztliche Untersuchung nicht straflos. mehr lesen...
Rechtssatz: Als Alkotestverweigerung gilt auch ein Verhalten des Untersuchten, welches das Zustandekommen eines gültigen Ergebnisses verhindert (4 Beatmungsversuche, jeweils zu kurz beatmet). Auch bei herabgesetzter Vitalkapazität der Lunge (statt 4,31 l nur 2,75 l) ist ein gültiger Versuch (mindestens 1,5 l notwendig) möglich. mehr lesen...
Rechtssatz: Für die im § 5 Abs 2 und § 99 Abs 1 lit b StVO festgelegte Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, ist nicht entscheidend, ob der Lenker tatsächlich durch Alkohol beeinträchtigt ist, sondern nur der Umstand, ob das Straßenaufsichtsorgan vermuten kann, daß sich der Lenker bei der Beanstandung in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet. So läßt eine nach Alkohol riechende Atemluft einen durch Alkohol beeinträchtigte... mehr lesen...
Rechtssatz: Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse: Einkommenssteuerbescheide belegen gegebenenfalls negative betriebliche Einkünfte für einen bestimmten Zeitraum, nicht jedoch das Nichtvorhandensein eines Betriebs- oder gar eines Privatvermögens. Der Berücksichtigung der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse kommt im Vergleich zu den übrigen Kriterien der Strafbemessung nur eine vergleichsweise nachgeordnete Bedeutung zu. Abweisung. Der Beschwerdeführer wendet sic... mehr lesen...
Begründung: Laut Anzeige (Blatt 1) wurde der Berufungswerber dem Meldungsleger auffällig, da er an einem Verkehrsunfall involviert war. Über Befragen habe der Berufungswerber angegeben, er sei mit seinem PKW in Wien 21, Nordbrücke gefahren und nach links in die Prager Straße eingebogen. Er sei auf den Straßenbahnschienen ins Schleudern gekommen und das Heck seines PKW sei ausgebrochen. Er habe das Lenkrad verrissen und sei in weiterer Folge gegen einen am rechten Fahrbahnrand stehenden A... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein sogenannter "Unfallschock" beeinträchtigt die Dispositionsfähigkeit und das Bewußsein nicht, wenn nur geringfügige Verletzungen entstanden sind, der Unfallslenker zielgerichtete Handlungen unmittelbar nach dem Unfall durchführte und wenige Stunden später seinem Beruf wieder nachgehen konnte. Schlagworte Alkotest, Verweigerung, Unfallschock, zielgerichtetes Handeln mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn xx das Straferkenntnis vom 1. März 1991, Zl xx, erlassen. Darin wird Herrn xx zur Last gelegt, er habe am 17. Februar 1991 um 03,58 Uhr im Ortsgebiet von xx vor dem Haus Nr xx die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er den PKW xx am 17. Februar 1991 um 03,53 auf der L xx im Ortsgebiet von xx bis vor das Haus Nr xx ... mehr lesen...
Rechtssatz: Vorstrafen, die zum Zeitpunkt der Fällung des erstinstanzlichen Bescheides noch nicht getilgt waren, wohl aber zum Zeitpunkt der Fällung des letztinstanzlichen Bescheides bereits getilgt sind, dürfen nicht mehr als straferschwerend berücksichtigt werden. Da somit kein Straferschwerungsgrund mehr vorliegt und das Geständnis des Beschuldigten als mildernd gewertet werden kann, ist mit der gesetzlich vorgesehenen Mindeststrafe von S 8.000,-- (eine Woche) statt S 10.000,-- (20 Ta... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Voraussetzungen unter welchen das außerordentliche Milderungsrecht - also die Herabsetzung der Geldstrafe unter die gesetzlich angedrohte Mindeststrafe - zur Anwendung kommt, umschreibt § 20 VStG. Liegen diese nicht vor kann auch die Tatsache, daß über das Vermögen des Beschuldigten das Konkursverfahren eröffnet wurde die Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechts nicht begründen. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse haben bei Anwendung des § 20 VStG außer Betrac... mehr lesen...
Rechtssatz: Nachdem Gerichts- und Verwaltungsstrafen einerseits und Verwaltungsstrafen untereinander im selben Zeitrahmen überwiegend kumulativ zu verhängen sind, erscheint es, falls die Behörden hievon Kenntnis haben, im Interesse der Herstellung eines sozial angepaßten Verhaltens - des vornehmsten Strafzweckes - geboten, die Gesamtsituation eines Menschen bei der Auferlegung eines Strafübels zu berücksichtigen, soll einerseits eine Abschreckung vor künftigen Taten noch gewährleistet und ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 28.9.1988, 88/02/0108 und 88/02/0109; VwGH vom 31.1.1990, 89/03/0027. Rechtssatz: Die Schwere einer nach § 99 Abs.1 lit. b StVO 1960 begangenen Tat findet ihren Niederschlag in dem für diese vorgesehenen Strafrahmen (VwGH vom 31.1.1990, 89/03/0027). Dies darf, wenn die besonderen Umstände nicht hervorgehoben werden, bei der Strafbemessung nicht zusätzlich als erschwerend herangezogen werden (Herabsetzung der Strafe). Der Berufungswerber verkennt das W... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber kann sich auf seine mangelnde Sprachkenntnis - nämlich Inhalt und Folge einer mangelhaft durchgeführten Atemluftalkoholuntersuchung, welche als Verweigerung gewertet wurde, nicht verstanden zu haben - nicht berufen, wenn er auf verschiedene Fragen des Organes der Straßenaufsicht sogar gramatikalisch einigermaßen korrekt zu beantworten vermochte. Der Verantwortung des Berufungswerbers wurde ferner auch deshalb nicht gefolgt, weil dieser bereits seit 1982 in... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Vermutung der Alkoholisierung hat der Beschuldigte kein Wahlrecht zwischen der Durchführung eines Alkotests und der Vorführung zum Amtsarzt. Die Ablehnung des Alkotests mit dem Hinweis, dem Amtsarzt vorgeführt werden zu wollen, begründet trotzdem den Straftatbestand nach § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO. mehr lesen...