Begründung: Der nach den Angaben in der Klage in Dornbirn wohnhafte Kläger begehrt mit seiner beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien eingebrachten Klage von der Beklagten, die ihren Sitz in Wien hat, EUR 36.000,-. Zum Nachweis seines dazu erstatteten Vorbringens beruft er sich auf diverse Urkunden sowie auf die Einvernahme der Parteien. Die Beklagte beruft sich zum Beweis ihres Gegenvorbringens auf diverse Urkunden und Akten sowie auf die Einvernahme ihres Prokuristen, als dessen A... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beantragte die Delegierung des Verfahrens an das Landesgericht Korneuburg mit der wesentlichen
Begründung: , dass er im Sprengel dieses Gerichts seinen Wohnsitz habe und auf Grund der bei dem strittigen Unfall erlittenen Verletzungen nicht in der Lage sei, nach Leoben anzureisen. Er legte eine entsprechende ärztliche Bestätigung vor. Der Kläger sprach sich gegen die beantragte Delegierung aus. Das Erstgericht nahm dahingehend Stellung, dass nicht unbedingt vo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt 16.168,13 EUR sA an restlichem Entgelt für von ihr durchgeführte Zimmermannsarbeiten im Seehaus der Beklagten in Finkenstein. Sie beantragt die Vernehmung von insgesamt 14 Zeugen mit Wohnsitz in Kärnten, einen Ortsaugenschein in Finkenstein und die Vernehmung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Zimmerei. Die Klägerin brachte die Klage beim Landesgericht Klagenfurt ein. Auf Grund der Unzuständigkeitseinrede der in Wien wohnhaften Beklagten s... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung offener Rechnungen. Als Gerichtsstand sei zwischen den Streitteilen das Bezirksgericht Salzburg vereinbart worden. Der Beklagte, der seine Ordination in Wien hat, beantragte die Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gemäß § 31 JN, weil der Beklagte und eine Zeugin hier bzw in unmittelbarer Nähe ihren Wohnsitz hätten. Im Übrigen sei der Vertrag, in dem die Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 23. 3. 2002 den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. In ihrer beim Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten, gegen diesen Bescheid gerichteten Klage beantragte die in Deutschland hauptgemeldete Klägerin die Delegierung des Landesgerichtes St. Pölten. Sie habe in R*****, wo ihre Mutter ansässig sei, einen Nebenwohnsitz und halte sich dort auch derzeit wieder für einige Wochen auf.... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der vom Gemeinschuldner im Schuldenregulierungsverfahren vorgelegte Zahlungsplan von den Gläubigern in der Tagsatzung vom 17. 1. 2002 (ON 80) nicht angenommen worden war, erklärte der Gemeinschuldner mit Schriftsatz ON 84, "den Antrag auf Schuldenregulierungsverfahren, den Antrag auf Abstimmung über einen Zahlungsplan und den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens" zurückzuziehen. Mit Beschluss ON 93 verteilte das Erstgericht das im Lauf des Schuldenreg... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vor dem Bezirksgericht Voitsberg (OLG Sprengel Graz) für die Monate November 2001 bis Jänner 2002 Nutzungsentgelt für eine Wohnung sowie einen geringfügigen Betrag als Genossenschaftsanteil und bringt vor, die Beklagte, die nunmehr in Vöcklabruck wohne, habe das Bestandobjekt nicht ordnungsgemäß aufgekündigt. Die Beklagte beantragt die Delegation an das Bezirksgericht Vöcklabruck (Oberlandesgerichtssprengel Linz), da sie nunmehr dort ihren Hau... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verlassenschaftsverfahren ist die Errichtung eines Inventars erforderlich. Da die Erblasserin zuletzt ihren Wohnsitz im Sprengel des Erstgerichts hatte, ist dieses gemäß § 105 JN zur Verlassenschaftsabhandlung berufen. Das Erstgericht trug dem in seinem Sprengel ansässigen Gerichtskommissär auf, den Wert von zwei im Sprengel des Bezirksgerichts Floridsdorf gelegenen Liegenschaften der Erblasserin und deren Geschäfts- bzw Kommanditanteil an zwei Gesellsc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Bezirksgericht Salzburg eingebrachten Klage unter Berufung auf eine behauptete Garantievereinbarung die Rückerstattung einer bei der Beklagten am 8. 5. 1989 gekauften, im Haus der Klägerin in Salzburg montierten Mauerentfeuchtungsanlage, die völlig wirkungslos sei. Die Beklagte wendete die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes Salzburg ein. Im Übrigen beantragte sie die Abweisung des Klagebegehrens. Mit Beschluss v... mehr lesen...
Begründung: Mit Mahnklage begehrte die klagende Partei vom Beklagten an "Werklohn/Honorar" EUR 155,25 sA. Der Beklagte beantragte mit seinem Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Zahlungsbefehl die Abweisung des Klagebegehrens. Weiters stellte er den Antrag auf Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Floridsdorf, da er in dessen Sprengel die Zustelladresse habe und sämtliche Parteien und Zeugen sowie die ausgewiesenen Vertreter ihren Aufenthalt in Wien hätten. Die klage... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten das Entgelt für die Lieferung eines Software-Programms. Als Gerichtsstand sei zwischen den Streitteilen Steyr vereinbart worden. Der Beklagte, der sein Unternehmen im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck betreibt, beantragte die Delegierung der Rechtssache an dieses Gericht gemäß § 31 JN, weil mit Ausnahme der Parteienvernehmung des Klägers sämtliche Beweismittel in Innsbruck aufzunehmen seien; auch der zu bestellende EDV-technische Sa... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 12. 2001 ereignete sich auf der Südautobahn im Raum Graz ein Verkehrsunfall, an dem der LKW des Klägers und ein bei der beklagten Partei versicherter PKW beteiligt waren. Mit der Behauptung des Alleinverschuldens der Beklagten begehrt der Kläger mit der beim BG Innere Stadt Wien eingebrachten Klage den Ersatz seiner Schäden. Zum Beweise seines Vorbringens beantragte er die Einvernahme eines im Burgenland wohnhaften Zeugen sowie Parteienvernehmung. Die beklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Das vorliegende Verfahren betrifft eine Oppositionsklage eines im Sprengel des Bezirksgerichts Leoben wohnenden unehelichen Vaters gegen seine in Innsbruck studierende Tochter mit Wohnsitz in Tirol. Die Beklagte beantragte nach der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, in der bereits der Kläger als Partei vernommen worden war, die Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Silz und beantragte zugleich die Einvernahme ihrer Mutter, bei der sie wohne... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 31 Abs 3 letzter Satz JN sind vor Entscheidung über den Delegierungsantrag dem Gericht, welches zur Verhandlung und Entscheidung an sich zuständig wäre, sowie den Parteien unter Bestimmung einer Frist die zur Aufklärung nötigen Äußerungen abzufordern. Ein derartiges Vorgehen ist jedenfalls dann unverzichtbar, wenn - wie hier - die Zweckmäßigkeit der Delegierung nicht offensichtlich ist. Auch darf eine Entscheidung ü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss hat das zuständige Oberlandesgericht den von beiden Parteien(vertretern) - im Wesentlichen aus in der Person der Prozessrichterin im Zusammenhang mit der Art und Weise der Verfahrensführung, insbesondere der Verfassung von Verhandlungsprotokollen, gelegenen Gründen - auf Zweckmäßigkeitsgründe gemäß § 31 JN gestützten Delegierungsantrag abgewiesen. Allgemein anerkannte
Gründe: für eine Delegier... mehr lesen...
Norm: ZPO §517AHG §9 Abs4JN §31 V
Rechtssatz: Entscheidungen des Oberlandesgerichtes in Delegierungsfragen, die in Wahrnehmung einer erstgerichtlichen Funktion ergingen, sind ungeachtet des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO bekämpfbar, soweit einer Anrufung des Obersten Gerichtshofs nicht der Anfechtungsausschluss des § 517 ZPO entgegensteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, "Eigentümer und Fischereiberechtigter" eines bestimmten Fischereirechts zu sein. Die Klage wurde beim Landesgericht Ried im Innkreis eingebracht. Der Beklagte beantragt Klageabweisung. Mit Schriftsatz vom 31. 12. 2001 (Einlangen) beantragte der Kläger gemäß § 31 JN die Delegierung der Rechtssache an das Landesgericht Linz. Er sei halbseitig gelähmt und rollstuhlgebunden. Ohne eine solche Delegierung werde er an der Verhandlung nicht... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt die Einbringung einer Amtshaftungsklage wegen eines von ihm behaupteten Fehlverhaltens eines Beamten des Jugendamts Linz und begehrt die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts zum Zwecke der Durchführung eines Aufforderungsverfahrens gemäß § 8 AHG. Im Zuge dessen beantragte er "die Delegierung der Sache nach Wien", weil er in Linz wegen angeblicher gefährlicher Drohung zu einer Haftstrafe verurteil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Delegierung eines Verlassenschaftsverfahrens nur von erberklärten Erben beantragt werden kann (5 Nd 502/02 mwN), die Antragstellerin nach der Aktenlage aber noch keine Erbserklärung abgegeben hat, kommt die gewünschte Delegierung derzeit nicht in Betracht. Die Möglichkeit einer amtswegigen Delegierung besteht nicht (EFSlg 63.907 ua). Anmerkung E65626 5Nd505.02 Europe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zufolge § 31 Abs 3 JN erfolgt zwar eine Entscheidung über eine Delegierung ohne vorgängliche mündliche Verhandlung, vor der Entscheidung sind jedoch den Parteien unter Bestimmung einer Frist die zur Aufklärung nötigen Äußerungen abzufordern. Dies ist im vorliegenden Fall hinsichtlich der beklagten Partei nicht geschehen. Eine solche Äußerung ist auch nicht entbehrlich, weil dann, wenn sich die Frage der Zweckmäßigkeit der D... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte aufgrund einer behaupteten Leistungspflicht aus einem Leasingvertrag den Zuspruch von 6.298,00 EUR (= 86.662,37 S) sA gegen drei Vertragspartner. Die zunächst als erstbeklagte Partei in Anspruch genommene Gesellschaft hat ihren Sitz in Wien. Die beim Bezirksgericht Salzburg eingebrachte Mahnklage richtete sich ferner gegen zwei Mitschuldner der Gesellschaft, die in Wien wohnen. Nach dem Klagevorbringen sollen die beklagten Parteien den "Leasi... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 21. 1. 2002, ON 3, teilte die Einschreiterin dem Bezirksgericht Mödling mit, dass sie testamentarische Alleinerbin sei; sie beantragte zur Abgabe der Erbserklärung die Einräumung einer Frist bis zum 30. 4. 2002. Mit Schriftsatz vom 29. 1. 2000, ON 7, beantragte die Einschreiterin die Delegierung der Verlassenschaftssache an das Bezirksgericht Murau, in dessen Sprengel sie wohne. Rechtliche Beurteilung Antragsberechtigt nach § ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Mieterin eines Geschäftslokals der Beklagten. Mit der Behauptung, diese habe ihrer Verpflichtung zur Instandhaltung des Bestandobjekts nicht entsprochen (das Flachdach des Objekts sei ständig undicht gewesen), begehrte die Klägerin mit der beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebrachten Klage von der Beklagten den Klagsbetrag aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Beklagte erhob die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Im Mietvertrag sei d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 2. 7. 2001 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens wird gleichzeitig unter anderem ein Antrag auf Bestellung eines Abwesenheitskurators und ein Antrag auf Delegation gemäß § 31 JN gestellt. Die ehemalige Ehewohnung habe sich im Haus *****, befunden. Der Beklagte sei als Koch auf dem Hochsee-Kreuzfahrtschiff "Dawn Princess" tätig und sei mit diesem "rund um den Globus" unterwegs. Diverse Versuc... mehr lesen...
Begründung: Übereinstimmend haben beide Parteien beantragt, aus Zweckmäßigkeits- und Kostenersparnisgründen eine Delegierung vom Landesgericht Salzburg als nach dem Sitz der Beklagten örtlich und sachlich zuständigen Gericht an das Landesgericht für ZRS Wien vorzunehmen, weil fünf Zeugen in Wien wohnhaft sind und sich überdies der Unfallort in Wien befindet, wobei die Durchführung eines Ortsaugenscheins beantragt wurde. Rechtliche Beurteilung Eine nach § 31 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende GmbH ist ebenso wie die beklagte Privatstiftung im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen; die Klägerin begehrt Minderung des Kaufpreises betreffend eine GmbH mit Sitz in Kärnten, deren Vermögen aus einem forstwirtschaftlichen Betrieb besteht. Die beklagte Partei beantragte in der Klagebeantwortung die Delegierung der Rechtssache vom Handelsgericht Wien an das Landesgericht Klagenfurt. Die 11 von ihr geführten Zeugen hätten ihren ständigen Wohnsitz... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von 300.000 S sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche künftigen Rufschädigungen, die dem Kläger durch eine Antragstellung der Beklagten bei einem Prozessgericht, "dass die Prozessfähigkeit des Klägers nicht gegeben ist, weshalb im Auftrag des Vereinsvorstandes der Antrag gestellt wird, gemäß § 6 lit a ZPO vorzugehen", entstanden sind. Der Kläger habe gegen den Erstbeklagten eine Bereicherungsklage auf Rückzahlung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien, mit dem dem Delegierungsantrag der Gemeinschuldnerin, vertreten durch deren Geschäftsführer Ing. Helmut O*****, nicht stattgegeben wurde, wurde der Gemeinschuldnerin zu Handen ihres Geschäftsführers am Dienstag, den 21. 8. 2001 durch Hinterlegung zugestellt. Im Verfahren über den Antrag auf Delegierung sind, soweit § 31 JN keine Sonderregelungen enthält, die Bestimmungen des V... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren den Zuspruch von 899.365,20 S sA und Rechnungslegung. Sie brachten vor, der Beklagte schulde ihnen als "Generalplaner" eines Hotelumbaus für die in Ausübung der örtlichen Bauaufsicht erbrachten Architektenleistungen den Klagebetrag. Grundlage für die endgültige Honorarberechnung seien die "Nettoherstellungskosten". Über diese habe der Beklagte auch Rechnung zu legen. Das angerufene Landesgericht Linz sei als Gerichtsstand des Erfüllungsorts zustän... mehr lesen...
Begründung: Mit dem beim Bezirksgericht Salzburg eingebrachten Antrag gemäß §§ 81 ff EheG begehrt der Antragsteller die Aufteilung hinsichtlich eines Miteigentumsanteiles an einer Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum (Ehewohnung) in W***** (Gerichtsbezirk Kufstein). Zum Beweis seines Vorbringens beruft sich der Antragsteller auf seine Einvernahme und die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen über den Wert des Liegenschaftsanteiles. Mit dem beim Bezirksgericht... mehr lesen...