Norm: JN §31 IJN §93KSchG §14WG Art47ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Die Delegation des Verfahrens gegen den Wechselakzeptanten an das Gericht, an dem bereits gemäß § 14 KSchG das Verfahren gegen dessen Wechselbürgen geführt wird, ist zweckmäßig. Entscheidungstexte 8 Ob 108/00s Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 Ob 108/00s European Case La... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 10. 1998 überreichten Wechselklage werden von der klagenden Partei die erstbeklagte Partei aus dem Titel der Wechselannahme und der Zweitbeklagte aus dem Titel der Wechselbürgschaft in Anspruch genommen. Nachdem der Zweitbeklagte, gestützt auf § 14 KSchG, die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Linz erhoben hatte, wurde die Rechtssache hinsichtlich des Zweitbeklagten mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 7. 10. 1999 an das ... mehr lesen...
Begründung: Dietmar F***** ist der Sohn des am 15. 2. 1999 verstorbenen Alois F*****. Am 5. 10. 1999 hat Dietmar F***** für sich und die von ihm vertretenen übrigen Kinder des Erblassers nach Belehrung über die Rechtswirkungen der bedingten und unbedingten Erbserklärung vor dem Gerichtskommissär Dr. K***** erklärt, auf Grund der unklaren Sachlage derzeit noch keine Erklärung abgeben zu können und um Fristerstreckung ersucht. Diese wurde ihm bis 31. 12. 1999 bewilligt (ON 30). Au... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte am 11. 6. 1999 die Übertragung der Pflegschaftssache vom Bezirksgericht Judenburg an das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz, weil sie und ihre Tochter den Hauptwohnsitz von Zeltweg nach Gratkorn verlegt hätten. Lediglich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit habe sie zuvor ihren Hauptwohnsitz in Zeltweg gehabt. Seit längerem bemühe sie sich um eine Versetzung in den Grazer Raum, und Interessenten, die ihren Hauptwohnsitz in Gratkorn hätten, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der beantragten Delegierung, die von der beklagten Partei abgelehnt und auch vom angerufenen Gericht nicht befürwortet wird, steht einerseits die Gerichtsstandsvereinbarung im Werttransportvertrag vom 1. 3. 1993 (vgl RZ 1989/107 ua), andererseits der Umstand entgegen, dass einige der voraussichtlich zu vernehmenden Zeugen nicht im Sprengel des zur Verhandlung und Entscheidung vorgeschlagenen Landesgericht für Zivilrecht... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag auf Delegierung an ein Landesgericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz enthält die wesentliche
Begründung: , dass oberösterreichische Richter "mehr als 1000 Fehlgerichtsentscheidungen" gegen den Kläger und seine Liegenschaftsvorbesitzer "absichtlich und willkürlich" gefällt hätten. Es seien "alle Richter im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz und Landesgerichtes Wels befangen und die oö-Gerichte verhandlungs-, beschluss- und entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. 1. 2000 direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Wiederaufnahmsklage strebt der Kläger die Wiederaufnahme der aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen Verfahren an. Er stellt ferner einen Delegierungsantrag. Die Rechtssache möge an ein Landesgericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz delegiert werden. Seite 2 des Schriftsatzes enthält dazu unter der Überschrift "Ablehnungs- und Delegierungsgründe" die wesentliche
Begründung: , ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 1. 2000 direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Wiederaufnahmsklage strebt der Kläger die Wiederaufnahme der aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen Verfahren an. Er stellt ferner einen Delegierungsantrag. Die Rechtssache möge an ein Landesgericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz delegiert werden. Seite 2 des Schriftsatzes enthält dazu unter der Überschrift "Ablehnungs- und Delegierungsgründe" die wesentliche
Begründung: , ... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache ist zufolge einer schriftlichen Zuständigkeitsvereinbarung beim Bezirksgericht L***** anhängig. Die Klägerin, die ihren Sitz in L***** hat, begehrt den Klagebetrag auf Grund der von ihr vertragsgemäß erbrachten Leistungen. Die beklagte Partei zog die zunächst erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit zurück. Zur Stützung ihres Rechtsstandpunktes beantragte sie eine in G***** wohnhafte Zeugin sowie einen Lokalaugenschein in G***** und ihre Parte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Beklagte sind österreichische Staatsbürger und haben ihren ordentlichen Wohnsitz in Krefeld, Deutschland. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Er beantragt, die Rechtssache an das Bezirksgericht Landeck zu delegieren, weil er dort seit Juli 1999 mit seinen Kindern einen Freizeit- und Zweitwohnsitz aufrecht erhalte. Die Beklagte widersprach der Delegierung. Das Erstgericht führte in seiner Stellungnahme aus... mehr lesen...
Begründung: Ing. Franz Hermann B***** ist am 22. 11. 1999 in F***** gestorben. Er hatte seinen Wohnsitz in M***** T*****. Das Bezirksgericht Mondsee ersuchte den öffentlichen Notar Dr. Helfried S***** in Mondsee, die Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen. Mit Schreiben vom 30. 12. 1999 teilte der Notar dem Gericht mit, dass der Erblasser in T***** zeitweilig während der Sommermonate eine Mietwohnung bewohnt habe. Der Erblasser hinterlasse eine Ehegattin und zwei Kinder, die... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin beantragte die Delegierung des Verfahrens an das Landesgericht Korneuburg mit der wesentlichen
Begründung: , nach Gesellschafterwechsel und Sitzverlegung bestehe keinerlei Bezug der Gemeinschuldnerin zum Erstgericht mehr. Mit der Delegierung an das für den nunmehrigen Unternehmenssitz zuständige Landesgericht sei eine Verkürzung und Vereinfachung des Konkursverfahrens verbunden. Das Finanzamt Wels als Mitglied des Gläubigerausschusses sprach sic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Erstbeklagten als Arbeitgeberin und vom Zweitbeklagten als mithaftenden Betriebsübernehmer iSd § 6 AVRAG die Zahlung offener Löhne. Hinsichtlich des Zweitbeklagten sind bereits Klagen anderer Arbeitnehmer mit gleichgelagertem Sachverhalt beim Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht anhängig. Der Kläger begehrt von der Erstbeklagten als Arbeitgeberin und vom Zweitbeklagten als mithaftenden Betriebsübernehmer iSd Paragraph 6, AVRAG... mehr lesen...
Begründung: Der im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wohnhafte Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche auf Provision aus einem für diese abgeschlossenen Verkaufsgeschäft geltend. Zum Beweis seines Vorbringens beruft er sich auf seine Vernehmung als Partei sowie drei in Tirol wohnhafte Zeugen. Die Beklagte hat ihren allgemeinen Gerichtsstand in Kärnten. Sie beruft sich zum Beweis ihres Vorbringens auf zwei der auch vom Kläger geführten Zeugen sowie auf zwei in Klagenfurt ... mehr lesen...
Begründung: Der im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wohnhafte Kläger erhob beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz gegen den beklagten Werkunternehmer, der Arbeiten an der Fassade der Hauses des Klägers ausgeführt hat, Klage auf Rückzahlung des gezahlten Werklohns infolge Aufhebung des Werkvertrags wegen wesentlicher unbehebbarer Mängel. Zum Beweis seines Vorbringens beruft er sich auf seine Vernehmung als Partei, auf die Vernehmung von fünf in Wien ... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Transport von 141 Kartons Strümpfen von L***** nach M*****, den die klagende Partei im Auftrag der S***** (im folgenden Firma S*****) für die Absenderin W***** durchführte, wurde ein Teil des Transportgutes gestohlen. Den Schaden von S 903.835,-- erhielt die Absenderin von ihrer Transportversicherung ersetzt. Diese erhob erfolgreich Regressklage gegen die Firma S*****, die wiederum von ihrem Transportversicherer W*****, der auch die Prozesskosten ersetzte, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht befürwortete die Delegierung als zweckmäßig. Die beklagte Partei spricht sich gegen die Delegierung nicht aus, weil der Oberste Gerichtshof bereits in anderen diese Wohnungseigentumsanlage betreffenden Rechtsstreitigkeiten wegen Baumängeln die Delegierung zum Landesgericht Linz verfügt hat. Die Delegierung ist auch im vorliegenden Fall zweckmäßig. Nach § 31 Abs 1 JN kann auf Antrag einer Partei aus G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der in O*****, Gerichtsbezirk Eibiswald, wohnhafte Kläger beantragte (ON 5), die Rechtssache vom Bezirksgericht Vöcklabruck, bei dem die beklagte Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, an das Bezirksgericht Eibiswald zu delegieren. Es wohnten Zeugen im Sprengel dieses Gerichtes und das Gebäude, für dessen Dach von der beklagten Partei gelieferte - nach Behauptung der klagenden Partei mangelhafte - Dachschindeln verw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt die Beklagte beim Bezirksgericht Wels auf Zahlung von 531.756 S sA und Feststellung in Anspruch. Ein zwischen den Streitteilen abgeschlossener Werkvertrag sei von der Beklagten mangelhaft erfüllt worden, insbesondere habe die Beklagte Sorgfalts- und Warnpflichten verletzt. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes stütze sich auf eine Gerichtsstandsvereinbarung. Die Beklagte bestreitet das Vertragsverhältnis nicht und erhebt auch keine Einrede ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 9. 10. 1998 beim Bezirksgericht Salzburg eingelangten, der Beklagten noch nicht zugestellten Klage brachte der Kläger vor, die Beklagte sei bei der Bezirkshauptmannschaft S***** als Sachbearbeiterin mit der Verrechnung der vom Kläger an den mj. Moritz Andreas J***** zu leistenden Unterhaltsbeiträge betraut. Sie führe keine korrekten Abrechnungen durch. Sie verbuche Gelder nicht und weigere sich, den Sachverhalt aufzuklären. Es bestehe der dringende Verd... mehr lesen...
Begründung: Die in L***** wohnende Klägerin begehrt von der beklagten Partei als ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Zahlung von Fahrtspesen, Mehrarbeit, Überstunden und Urlaubsabfertigung bzw -entschädigung. Die beklagte Partei bestritt nicht, daß zwischen den Streitteilen ein Sondervertrag im Sinne des § 6 des Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetzes abgeschlossen worden sei, anläßlich dessen Beendigung ein Generalvergleich geschlossen wurde. Die Klage sei jedoch unbegrün... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Klagenfurt hat, Schmerzengeld bzw Verdienstentgang sowie die Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden, die ihnen durch ihre von der Beklagten verschuldete Erkrankung an Hepatitis C noch entstünden. Sie hätten in der ehemaligen Plasmapheresesstelle der Beklagten in Wien Anfang der 70iger Jahre wiederholt Blutplasma gespendet. Erst vor ca zwei Jahren sei ihnen zur Kenntnis gelangt, daß sie sich dabe... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Klagsvorbringen erwirkten die Beklagten gegen den Kläger beim Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichtes Gmunden, des für die Beklagten zuständigen Pflegschaftsgerichtes, eine Exekutionsbewilligung nach § 294a EO. Die vorliegende Oppositionsklage, mit der das Erlöschen des Anspruches wegen fristgerechter Zahlung geltend gemacht wird, wurde beim Exekutionsgericht eingebracht. Außer auf die Bezug habende... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz in *****, somit im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt hat, begehrt von der beklagten Gesellschaft Zahlung von S 938.000 aus dem Titel des Schadenersatzes, weil diese sie aus Anlaß der Einführung eines neuen EDV-Systems unrichtig beraten habe. Zum Beweis für ihr Vorbringen berief sich die Klägerin auf insgesamt sieben Zeugen, die ihren Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt haben. Weiters wurde die Einvernahme des Geschäf... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 9. 1998 erhob der Kläger beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien gegen die damals in Isserstedt in der BRD wohnende Beklagte eine Klage auf Ehescheidung. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes gründete sich auf § 76 JN, weil damals keiner der Ehegatten einen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hatte. Am 3. 9. 1998 erhob der Kläger beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien gegen die damals in Isserstedt in der BRD wohnende Beklagte eine Klage auf Ehescheidung.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei mit der beim Landestgericht Klagenfurt anhängigen Klage die Zahlung von S 450.000,-- sA., sowie die Feststellung deren Haftung für alle künftigen Schäden, die aus einer durch ihr Verschulden hervorgerufenen Hepatitis C entstehen. Sie habe 1976 bis 1977 bei der beklagten Partei in deren damaligen Plasmapheresestelle in Wien wiederholt Blutplasma gespendet. Da die hygienischen Bedingungen der beklagten Partei nicht den Rege... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer auf Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes gerichteten Klage nahm die Klägerin zunächst die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Klagenfurt in Anspruch, weil der Beklagte im Sprengel dieses Gerichtes polizeilich gemeldet ist. In einem Zuständigkeitsstreit, der letztlich zur Überweisung der Rechtssache an das Bezirksgericht Linz führte, stellte sich jedoch heraus, daß der gewöhnliche Aufenthaltsort des Beklagten - in erster Linie beruflich bedingt... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht Salzburg eingebrachten Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten die Herausgabe eines Laderbaggers und die Zahlung von S 1,231.200,-- sA. Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes leitet sie aus einer (urkundlich vorgelegten) Gerichtsstandsvereinbarung ab. Der Beklagte wendete in der Klagebeantwortung die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein und bestritt die Wirksamkeit der behaupteten Gerichtsstandsvereinbaru... mehr lesen...
Begründung: Aus dem Titel des Schmerzengeldes und des Verdienstentganges begehrt der Kläger von der Beklagten Zahlung von S 234.000 sowie die Feststellung, daß die Beklagte dem Kläger für alle künftigen Schäden hafte, die diesem aus Anlaß der ihm bei Blutplasmaspenden 1971 und 1972 durch Verschulden der beklagten Partei zugefügten Erkrankung Hepatitis C noch entstehen, hafte. Er habe in der Zeit von 1971 bis 1972 in der Plasmapheresestelle der Beklagten in ***** Wien, G*****gass... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei in seiner beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten Klage ein Schmerzengeld von S 450.000,-- sowie die Feststellung deren Haftung für alle künftigen Schäden, die aus einer durch ihr Verschulden hervorgerufenen Hepatitis C entstehen. Er habe von Oktober 1971 bis März 1973 bei der beklagten Partei in ihrer damaligen Plasmapheresestelle in W***** wiederholt Blutplasma gespendet. Vor zwei Jahren sei ihm bekannt geworden, daß ... mehr lesen...