Begründung: Die Beklagten, die ihren Sitz bzw Wohnsitz in Salzburg haben, beantragten die Delegierung an das Bezirksgericht Salzburg mit der
Begründung: der weiteren Entfernung zum angerufenen Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz beantragt. Eine Bestreitung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts unterblieb. Die klagende Partei hat sich gegen die Delegierung ausgesprochen, weil eine Gerichtsstandvereinbarung vorliege. Das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz erac... mehr lesen...
Begründung: Der in Maria Enzersdorf wohnhafte Kläger begehrte in seiner am allgemeinen Gerichtsstand des beklagten Haftpflichtversicherers beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Klage Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich auf der Phyrnautobahn in Fahrtrichtung Graz auf Höhe km 206,5 ereignet hat. Das gegnerische Fahrzeug sei auf seinen PKW samt Bootsanhänger aufgefahren. Er berief sich im wesentlichen auf seine Vernehmung als Partei, die Vernehmung seiner... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Revisionsrekurswerber gewünschte Einschränkung der Arbeitnehmer sei bei Inanspruchnahme der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG in seiner Wahlmöglichkeit zwischen dem Gerichtsstand des Wohnsitzes und jenem des gewöhnlichen Aufenthalts insoweit eingeschränkt, als er nur die Zuständigkeit in Anspruch nehmen dürfe, die die engere Verbundenheit zum Arbeitsverhältnis aufweise, ist dem Gesetz nicht ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Antragstellerin wurde vom Landesgericht Wels am 26. Juni 1985 zu AZ S 40/85 der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Ernst Chalupsky zum Masseverwalter bestellt; das Verfahren ist noch anhängig. Über das Vermögen des auch im nunmehrigen Rechtsmittel als Gesellschafter und Liquidator bezeichneten Ernst S***** wurde vom Landesgericht Wels am 1. Dezember 1997 zu AZ 20 S 831/97z der Anschlußkonkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Heinrich Oppitz zum Ma... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger begehrt mit seiner am 14. Juli 1998 beim Landesgericht Klagenfurt eingelangten Klage, gestützt auf § 1330 ABGB, die Unterlassung und den Widerruf ehrverletzender und rufschädigender Äußerungen. Der Beklagte bestritt das Klagevorbringen und beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Es wurde ein Beweisbeschluß gefaßt. Noch vor Aufnahme von Beweisen beantragen beide Parteien mit ihrem gemeinsam eingebrachten ... mehr lesen...
Begründung: Am 2. 9. 1997 ereignete sich in Leonding ein Verkehrsunfall, an dem ein PKW der klagenden Partei und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversichertes Fahrzeug beteiligt waren. Mit der Behauptung des Verschuldens des Lenkers des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Fahrzeuges begehrt die klagende Partei den Ersatz ihres Schadens in der Höhe von S 86.758,50 sA. Zum Beweis ihres Vorbringens berief sie sich auf die Einvernahme eines in Linz wohnenden Zeug... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage als Geschäftsführer der früheren Arbeitgeberin des Beklagten den Ersatz jener Vertretungskosten, die ihm durch unrichtige Angaben des Beklagten über die Ausstellung eines Dienstzettels iSd § 11 Abs 4 AÜG in einem Verwaltungsstrafverfahren entstanden sein sollen. Das zunächst angerufene Bezirksgericht Fünfhaus erklärte sich nach Einholung einer Äußerung des Klägers (§ 38 Abs 2 ASGG) für sachlich unzuständig und überwies d... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin hat ihren Wohnsitz in Innsbruck, der Verpflichtete in Kanada. Das Bezirksgericht Donaustadt ist für die Exekution auf Geldforderungen des Verpflichteten gegen die Drittschuldner 1. Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, 1020 Wien, 2. Bundesknappschaft Bochum, Deutschland, 3. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin, Deutschland, gemäß § 18 Z 3 EO zuständig, weil der Sitz des 1. Drittschuldners in seinem Sprengel liegt.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhebt als Verpflichteter im Verfahren 13 E 1186/98 des Bezirksgerichtes Donaustadt Einwendungen gegen den Anspruch. Die Beklagte beantragt die Delegierung des Bezirksgerichtes Innsbruck, weil sie dort ihren Wohnsitz habe und gehalten wäre, zu den Verhandlungen nach Wien anzureisen. Da sie jedoch seit Juli 1996 keinen Unterhalt mehr erhalte und mittellos sei, sei sie dazu finanziell nicht in der Lage. Das für das Bezirksgericht Donaustadt zuständige Rec... mehr lesen...
Begründung: Die in den Jahren 1985 und 1986 vom (damaligen) Kreisgericht Wels eröffneten Konkursverfahren wurden mit Beschlüssen des Obersten Gerichtshofs vom 19. 11. 1993 auf Grund von Delegierungsanträgen der Gemeinschuldner dem Handelsgericht Wien überwiesen. Hingegen wies der Oberste Gerichtshof den Antrag der Gemeinschuldner, auch die Ablehnungssache aus Zweckmäßigkeitsgründen diesem Gericht zuzuweisen, mit Beschluß vom 5. 7. 1994 ab. Mit seinem in der Ablehnungssache zu ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der vom 2. 5. 1997 bis 13. 1. 1998 als Außendienstmitarbeiter der beklagten Partei in deren W***** Büro zur Kundenakquisition und Kundenbetreuung angestellt war, begehrt mit der Behauptung, daß die am 13. 1. 1998 ausgesprochene Entlassung nicht gerechtfertigt gewesen sei, vorsorglich zur Fristwahrung unpräjudiziell seiner vor dem Landesgericht Feldkirch zu 33 Cga 12/98s und 35 Cga 17/98s geltend gemachten Kündigungs- und Entlassungsanfechtung - neben ent... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, er sei vom Beklagten ungerechtfertigt entlassen worden, begehrt der Kläger der nach der Aktenlage zum Zeitpunkt der von ihm behaupteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Wohnsitz im Sprengel des angerufenen Landesgerichtes Graz hatte, S 84.717,84 sA. Der Beklagte beantragt, die Rechtssache aus Gründen der Zweckmäßigkeit an das Landesgericht Wels als Arbeits- und Sozialgericht zu delegieren. Sowohl er als auch die namhaft gemachten Zeuge... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren S 92.880,--. Sie bringen vor, bei der Beklagten eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht zu haben, die zahlreiche Mängel aufgewiesen habe. Die Beklagte sei ihnen zur Gewährleistung und zum Schadenersatz verpflichtet. Zur Zuständigkeit beriefen sich die Kläger auf eine Gerichtsstandsvereinbarung. Eine Vorlage der Gerichtsstandsvereinbarung unterblieb, weil die Beklagte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes nicht bestritten hat. Die... mehr lesen...
Norm: JN §31 IJN §31 VIIJN §104 A
Rechtssatz: Hat der Beklagte die örtliche Zuständigkeit nicht bestritten, sodaß es auch nicht zur Vorlage der entsprechenden, die Gerichtsstandsvereinbarung ausweisenden Urkunde kam, wurde dieses Gericht nur durch diese Nichtbestreitung zuständig. Diese Situation ist jener der Anrufung einer der sonstigen gesetzlichen Gerichtsstände gleichzuhalten. Die urkundlich nicht nachgewiesene Gerichtsstandsvereinbarung d... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellen gegen den beklagten Reiseveranstalter Ansprüche auf Minderung des für eine Reise nach Antalia gezahlten Entgelts. Zum Beweis ihres Vorbringens berufen sie sich auf die Einvernahme von sechs teils im Sprengel des Bezirksgerichtes Steyr, teils in jenem des Bezirksgerichtes Linz wohnhaften Zeugen. Die Kläger selbst wohnen im Sprengel des Bezirksgerichtes Steyr. Die Beklagte hat ihren allgemeinenn Gerichtsstand in Wien. Sie beruft sich zum Beweis ihr... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte ihre aus dem Titel der mangelhaften Erfüllung eines Urlaubsarrangementvertrages gestützte Klage beim Bezirksgericht Linz unter Behauptung auf eine dieses Gericht betreffende Gerichtsstandsvereinbarung (allerdings ohne entsprechenden urkundlichen Nachweis darüber) ein. Nach Bestreitung des Klageanspruches durch die beklagte Partei beantragte der Klagevertreter die Delegierung der Rechtssache gemäß § 31 JN an das Bezirksgericht Klagenfurt m... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hatte bereits mehrfach erfolglos Delegierungsanträge an das Oberlandesgericht Linz gestellt. Diese Entscheidungen wurden jeweils vom Obersten Gerichtshof bestätigt (3 Ob 569/92, 3 Ob 506/95 und 2 Ob 2405/96g). Seit der letzten Entscheidung ist der Akt wiederum um zwei Bände auf nunmehr 13 angewachsen. In seinem Schriftsatz ON 1061 an das Oberlandesgericht Linz beantragte er gemäß § 111 JN die Übertragung des Verfahrens an ein anderes Gericht. In seinem S... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat auf der an die Liegenschaft des Klägers angrenzenden Liegenschaft ein Haus errichtet. Beide Liegenschaften liegen in Wien. In der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebrachten Klage nimmt der in Wien wohnende Kläger die beklagte Partei, die ihren Sitz im Sprengel des angerufenen Gerichtes hat, mit der
Begründung: in Anspruch, im Zuge der Bauarbeiten sei es infolge unsachgemäßer Bauführung zu Setzungsrissen an seinem Haus gekomme... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2ZPO §538JN §31 VII
Rechtssatz: Die Delegierung des Verfahrens über eine Wiederaufnahmsklage von dem nach § 532 Abs 2 ZPO zuständigen Prozessgericht erster Instanz an ein anderes Gericht aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 31 JN) kommt erst in Betracht, wenn feststeht, dass es zu einer kontradiktorischen Auseinandersetzung kommt. Dazu muss bereits das Vorprüfungsverfahren nach § 538 ZPO abgeschlossen sein. En... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Delegierung des Verfahrens über eine Wiederaufnahmsklage von dem nach § 532 Abs 2 ZPO zuständigen Prozeßgericht erster Instanz an ein anderes Gericht aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 31 JN) ist zwar nicht ausgeschlossen (Fasching IV, 523), kommt aber erst in Betracht, wenn feststeht, daß es zu einer kontradiktorischen Auseinandersetzung kommt (vgl 2 Nd 2/98 = RIS-Justiz RS0109839 zum Fall eines noch unerledigten An... mehr lesen...
Begründung: Am 31. Jänner 1998 ereignete sich auf der Westautobahn, Fahrtrichtung Wien, im Stadtgebiet Linz-Ebelsberg ein Verkehrsunfall, an dem ein der klagenden Partei gehörendes und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Fahrzeug sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter PKW beteiligt waren. Die klagende Partei nimmt die beklagte Partei mit der Behauptung in Anspruch, der Lenker des bei dieser versicherten Fahrzeuges sei infolge eines zu geringen Tief... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stützte eine "Unzuständigkeitseinrede" (!) im Schriftsatz vom 27.Jänner 1998 (ON 6) auf die Behauptung, an der in der Oppositionsklage bezeichneten Linzer Adresse "keinen Firmensitz" zu haben. Letzterer befinde sich vielmehr in Wien 19. Das angerufene Gericht sei daher "sowohl für das Exekutionsverfahren, wie auch in weiterer Folge damit für das gegenständliche Verfahren hinsichtlich der Unzulässigkeit der Exekution unzuständig". Die Klage habe je... mehr lesen...
Begründung: Der klagende deutsche Haftpflichtversicherer begehrte in seiner beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien am allgemeinen Gerichtsstand des beklagten österreichischen Haftpflichtversicherers eingebrachten Klage S 22.547,34 sA als Regreßzahlung aus einem Verkehrsunfall, der sich in 5751 Maishofen ereignet hat. Die beklagte Partei beantragte die Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Salzburg oder das Bezirksgericht Zell am See, weil die inländischen Zeugen dor... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §451JN §31 VII
Rechtssatz: Vor Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl kann eine Delegierung nicht erfolgen, weil noch gar nicht feststeht, ob es zu einem kontradiktorischen Verfahren kommt und die Delegierung nur hiefür zweckmäßig sein könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der am 18.6.1985 geborene und bislang in Graz wohnhaft gewesene mj. Ferdinand St***** ist Sohn seiner am 3.6.1990 in Frankreich verstorbenen Mutter Ruth St*****. Während das inländische Verlassenschaftsverfahren bereits beendet ist (ON 109, Bd II, und ON 132, Bd III), ist jenes in Frankreich vor allem im Zusammenhang mit erblasserischen Liegenschaften der Verstorbenen dort noch anhängig; darüber hinaus laufen auch Erhebungen in Richtung eines allenfalls vorhandenen ... mehr lesen...
Begründung: Am 17.8.1997 ereignete sich im Sprengel des Bezirksgerichtes Villach ein Verkehrsunfall, an dem ein PKW des Klägers und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversichertes Fahrzeug beteiligt waren. Der Kläger begehrt mit der Behauptung des Alleinverschuldens des Versicherungsnehmers der beklagten Partei den Ersatz von S 2.552,40 sA. Das Erstgericht erließ antragsgemäß einen Zahlungsbefehl, der der beklagten Partei am 19.12.1997 zugestellt wurde. Mit einem am 22.... mehr lesen...
Norm: JN §31 I
Rechtssatz: Dass der Kläger unzweckmäßigerweise nicht gleich die Klage beim nun begehrten Gericht eingebracht und vom Wahlgerichtsstand Gebrauch gemacht hat, steht einer zweckmäßigen Delegierung nicht entgegen. Entscheidungstexte 8 Nda 1/98 Entscheidungstext OGH 07.04.1998 8 Nda 1/98 9 Nc 11/07b Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz in Innsbruck hat, begehrte in ihrer am allgemeinen Gerichtsstand der Beklagten beim BG Schwaz eingebrachten Klage Zahlung von S 2.830,44 s.A. für Erdgaslieferungen. Die Beklagten beantragten nach Klagszustellung und nach Fällung eines (sodann infolge Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wieder aufgehobenen) Versäumungsurteils die Delegierung der Rechtssache an das BG Rottenmann, weil sich ihr Wohnsitz (nach einer zwisch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Versicherungsgesellschaft erhebt beim Landesgericht Salzburg gegen den beklagten Zivilingenieur für Bauwesen ihr kraft gesetzlicher und vertraglicher Zession(en) angeblich zustehende Forderungen auf Ersatz von der Bauherrschaft und der Bauführerin (ihrer Versicherungsnehmerin) eines Großbauvorhabens in Kapfenberg aus der Befolgung eines unrichtigen Sanierungsgutachtens des Beklagten entstandener Schäden. Sch... mehr lesen...
Norm: JN §31 IJN §111
Rechtssatz: Die Delegierung nach § 31 JN hat - ebenso wie die Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 111 JN - zur Voraussetzung, dass die Rechtssache vom zuständigen Gericht an ein anderes übertragen werde. Ist die Zuständigkeit des ursprünglich angerufenen Gerichts nicht gegeben, fehlt eine wesentliche Voraussetzung für eine Delegierung nach § 31 JN. Das für die Delegierung zuständige Gericht hat in einem solchen Fall die ... mehr lesen...