Norm: ABGB §222ABGB §223ABGB §224ABGB §282AußStrG §9 CAußStrG §93 ff
Rechtssatz: Die Erforschung und Sicherstellung des Vermögens eines von einem Sachwalterschaftsverfahren Betroffenen erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 222 bis 224 ABGB. Die Inventur und Schätzung des Vermögens hat in sinngemäßer Anwendung der §§ 93 ff AußStrG zu erfolgen. Nur der Besitz und nicht das Eigentum ist wesentlich dafür, ob eine Sache in das Inventar aufzunehmen is... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5AußStrG §114AußStrG §179
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des Inhabers von Sparbüchern gegen den Beschluß auf Einleitung der Nachtragsabhandlung, der Zuweisung der Sparbücher an die Testamentserbin und der Berichtigung des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses. Entscheidungstexte 1 Ob 613/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 613/94 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IABGB §449ABGB §1422GBG §14 Abs2GBG §122 B
Rechtssatz: Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken (vgl Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu § 469 ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschafts... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §57GBG §122 BWEG §24 Abs2WEG §24 Abs3
Rechtssatz: Die Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts nach § 24 a Abs 2 WEG gibt einer von vornherein bestimmten Person, nämlich dem Wohnungseigentumsbewerber die in § 24 Abs 3 WEG genannte Rechtsstellung, der in der Folge die Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Range der Anmerkung einer Rangordnung begehren kann. Grundbücherliche Eintragungen, welche die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Die Säumnis mit der seine Erbserklärung schließt aber die Rechtsmittellegitimation nur soweit aus, als der Beschluß des Abhandlungsgerichtes die Rechtssphäre als berufener Erbe berührt. Soweit hingegen durch den Beschluß z.B. in die Rechtssphäre des Minderjährigen unmittelbar eingegriffen wird, ist dieser als durch den Beschluß beeinträchtigte Person schon gemäß § 9 AußStrG rechtsmittellegitimiert. Das trifft für... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Der Beschluß über die Bestellung des Kollisionskurators im Abhandlungsverfahren kann von dem (durch seinen gesetzlichen Vertreter vertretenen) Minderjährigen unabhängig davon angefochten werden, ob der Minderjährige eine Erbserklärung abgegeben hat. Entscheidungstexte 4 Ob 537/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 4 Ob 537/94 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Eine Rechtsmittelbefugnis kann im Außerstreitverfahren den Beteiligten nur bei Verletzung ihrer Rechte eingeräumt werden. Wurde vom Rekursgericht die Bewilligung der Adoption trotz Zustimmung des leiblichen Vaters versagt, steht dem leiblichen Vater ein auf die Bewilligung der Adoption gerichtetes Rechtsmittel nicht zu. Entscheidungstexte 7 Ob 510/94 Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bABGB §181 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Eltern des Wahlkindes sind in den Vertrag nach § 179a ABGB zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind nicht eingebunden. Entscheidungstexte 7 Ob 510/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 7 Ob 510/94 1 Ob 100/01i Entscheidungstext OGH 26.06.2001 1 Ob 100/01i Veröff: SZ 74/113 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §231 Abs1JN §44ZPO §230a
Rechtssatz: Ein gegen die Zurückweisung eines Aufteilungsanspruches gestellter Überweisungsantrag stellt eine Vorstellung iSd § 9 AußStrG dar. Dem steht weder § 9 Abs 2 noch § 231 Abs 1 AußStrG entgegen, hatte doch der Antragsgegner aus der bloßen Formalentscheidung ( Zurückweisung des Antrages der Frau ) noch keine formellen, geschweige denn materiellen Rechte erlangt und betrifft § 231 AußSt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2aZPO §226 IZPO §520 A
Rechtssatz: Richtet sich ein Unterhaltsherabsetzungsantrag an das Erstgericht, der bedingt erhobene Rekurs gegen die Unterhaltsfestsetzung aber an das Rechtsmittelgericht, so ist der Rekurs nicht deshalb unzulässig, weil nicht jeweils dieselbe Gerichtsinstanz in Anspruch genommen werden soll (anderer Ansicht Fasching, Anm III, 11 und MietSlg 32708). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5ABGB §812 FABGB §812 K
Rechtssatz: Mit dem Eintritt der Rechtskraft der Einantwortungsurkunde ist die Verlassenschaftsabhandlung beendet; danach kann die Nachlassseparation nicht mehr bewilligt bzw durchgeführt werden, An sich darf das Nachlassgericht die Einantwortung erst verfügen, wenn es über den Absonderungsantrag bereits entschieden und die Separation - bei deren Bewilligung - durchgeführt hat. Erlässt das Nachlassgeric... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1
Rechtssatz: Die abhandlungsgerichtliche Kenntnisnahme eines Erbübereinkommens im Mantelbeschluß ist lediglich eine Mitteilung und keine der Anfechtung zugängliche richterliche Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 623/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 623/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2c
Rechtssatz: Wird im Außerstreitverfahren ein Antrag wegen Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges a limine zurückgewiesen und ändert das Rekursgericht diese Entscheidung dahingehend ab, daß es den angefochtenen Beschluß ersatzlos behebt und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über den Antrag auf Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufträgt, so kann dem dagegen Revisionsrekurs erhebenden Antrag... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J2FGG §142Akt §218
Rechtssatz: Keine Rechtsmittellegitimation eines Gesellschaftsgläubigers gegen die amtswegige Löschung einer Aktiengesellschaft wegen Nichtigkeit ihrer Firma. Entscheidungstexte 6 Ob 1020/93 Entscheidungstext OGH 20.01.1994 6 Ob 1020/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:R... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3FBG §18FBG §21
Rechtssatz: Betroffener im Sinne der §§ 18 und 21 FBG ist nur derjenige, in dessen Rechtsstellung einzugreifen objektiv gerade das gewollte oder doch unvermeidliche bewusste Ziel der gerichtlichen Verfügung ist (arg: "Soll..."). Entscheidungstexte 6 Ob 1014/93 Entscheidungstext OGH 21.10.1993 6 Ob 1014/93 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IFlurverfassungsgrundsatzG 1951 §47 Abs2GBG §122 B
Rechtssatz: Anträge der Beteiligten - auch der Agrarbehörde - haben bei der Richtigstellung des Grundbuches nach agrarischen Operationen nur die Bedeutung von Anregungen. Wie im vergleichbaren Anwendungsbereich des § 132 GBG folgt daraus die grundsätzliche Unanfechtbarkeit einer Entscheidung, mit der das Grundbuchsgericht die Einleitung oder Durchführung des Berichtigungsverfah... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IFlurverfassungsgrundsatzG 1951 §47 Abs2GBG §122 B
Rechtssatz: Die Rekurslegitimation fehlt der Agrarbehörde dann, wenn es um die Verbücherung von Verträgen geht, die vor ihr abgeschlossen wurden. Auch im Grundbuchsverfahren ist nämlich das Rekursrecht an eine Beschwer des Einschreiters gebunden. Sie fehlt im gegenständlichen Fall, weil der Bestand oder Nichtbestand privatrechtlicher Gehrechte und Fahrtrechte nur die Interessen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Dem Antragsgegner fehlt die Beschwer, wenn der Antrag aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 1564/93 Entscheidungstext OGH 30.06.1993 7 Ob 1564/93 7 Ob 1671/95 Entscheidungstext OGH 21.02.1996 7 Ob 1671/95 Auch European... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43AußStrG §9 LAußStrG §14 A4
Rechtssatz: Im Rekursverfahren in Kartellsachen können die Parteien, wie auch sonst im Außerstreitverfahren (§ 43 KartG), das vorliegende Tatsachenmaterial ergänzen oder berichtigen, sie dürfen aber nicht von den bisherigen Behauptungen abweichende Tatsachenbehauptungen oder solche vortragen, die bisher überhaupt noch nicht aufgestellt worden sind. Nur in diesem Umfang besteht im Rekursverfahren in... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dGebAG 1975 §39 Abs1
Rechtssatz: Hat die Beweisaufnahme durch die Einholung des Gutachtens des ärztlichen Sachverständigen durch den ersuchten Richter stattgefunden, ist dieser zur Bestimmung der Gebühren des von ihm bestellten Sachverständigen zuständig. Entscheidungstexte 5 N 503/93 Entscheidungstext OGH 16.04.1993 5 N 503/93 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7AußStrG §158 Abs1AußStrG §174 Abs2 Z3 C1
Rechtssatz: Der in der Verbücherungsklausel der Einantwortungsurkunde namentlich angeführte Nacherbe ist durch die bestimmte Bezeichnung weiterer Nacherben, deren Anwartschaftsrecht verbüchert werden soll, beschwert; ihm steht daher gegen diese Verfügung ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 512/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2f2.KKbG 1986 §6
Rechtssatz: Soll den Zielen des 2.KKbG und dessen Verfahrensbestimmungen entsprochen werden, muß die Rekursinstanz in die Lage versetzt werden, auch die Tatfrage zu überprüfen. Diese planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes ist durch analoge Anwendungen der Bestimmungen der ZPO über die Berufung zu schließen, dies ist deshalb erforderlich, weil sonst dem den durch das Gesetz rezipierten Vorschriften der ZPO ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2aZPO §226 IZPO §226 VZPO §520 A
Rechtssatz: Die Wirksamkeit von Parteihandlungen darf in beschränktem Umfang von Bedingungen abhängig gemacht werden, wenn die Bedingung an in einem bereits eingeleiteten Verfahrensabschnitt eintretende Tatsachen oder Vorgänge geknüpft ist. So sind Eventualbegehren und Eventualanträge gestattet, die nur für den Fall erhoben werden, dass dem zuvor gereihten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird.... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §172AußStrG §9 A2c
Rechtssatz: Die Obsorge für das Kind erlischt mit dem Eintritt seiner Volljährigkeit (§ 172 ABGB). Der Unterhaltsbemessungsbeschluß kann daher nur mehr durch das volljährig gewordene Kind selbst angefochten werden. Entscheidungstexte 7 Ob 1610/92 Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 1610/92 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bUbG §28UbG §33UBG §34UBG §35
Rechtssatz: Nach Aufhebung der Unterbringungsmaßnahmen und Ablauf der Frist, für die die strittigen Maßnahmen als zulässig erklärt worden waren, mangelt es an einer aufrechten Beschwer des Abteilungsleiters durch die die Unterbringungsmaßnahmen für nicht zulässig erklärende Rekursentscheidung. Entscheidungstexte 6 Ob 568/92 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1
Rechtssatz: Eine bloße Mitteilung über den Stand des Verfahrens (hier: Absehen von der Fortsetzung des Pflegschaftsverfahrens und Unterbleiben eines Beschlusses auf Enthebung des Sachwalters) stellt keine anfechtbare Verfügung dar. Entscheidungstexte 3 Ob 559/92 Entscheidungstext OGH 27.08.1992 3 Ob 559/92 Veröff: ÖA 1993,114 (Helmut Gamerith) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §274AußStrG §9 A2bAußStrG 2005 §45 IID2AußStrG 2005 §45 IID10
Rechtssatz: Rekurslegitimation des erbserklärten Erben gegen Bestellung eines Posteritätskurators. Entscheidungstexte 6 Ob 13/92 Entscheidungstext OGH 14.05.1992 6 Ob 13/92 EvBl 1992/7 S 33 5 Ob 22/09k Entscheidungstext OGH 28.04.2009 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §266ABGB §267ABGB §271ABGB §282AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Wird den Anträgen des Sachwalters auf Belohnung und Aufwandersatz vollinhaltlich stattgegeben und werden diese Ansprüche mangels Erhebung eines Rekurses durch den wegen der Belohnungs- und Aufwandsfestsetzung bestellten Kollisionskurator rechtskräftig zuerkannt, dann fehlt es dem Sachwalter an rechtlichen Interesse an der Bekämpfung der Kollisionskuratorbestellung. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QKEG §5KEG §7
Rechtssatz: Die im Aufgebotsedikt nach § 5 Abs 2 Z 3 KEG festgesetzte Frist kann mit Rekurs angefochten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 515/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 2 Ob 515/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0006961 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BStadtErnG §8StadtErnG §9StadtErnG §31 Abs3
Rechtssatz: Dieses besondere gesetzliche Vorkaufsrecht setzt einen Bedarf der Gemeinde für die von ihr wahrzunehmenden öffentlichen Zwecke voraus (§ 8 Abs 1 StadtErnG), sodass jede Umgehung der Genehmigungspflicht von Rechtsgeschäften unmittelbar in die öffentlichen Interessen der "vorkaufsberechtigten" Gemeinde eingreift. An ihrer Rekurslegitimation zur Abwehr von Grundbuch... mehr lesen...