Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1AußStrG §16 A1UVG §9 Abs3UVG §15 Abs1UVG §27UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Dem Präsidenten des OLG steht gegen den Beschluß des Pflegschaftsgerichtes bzw Vormundschaftsgerichtes, mit dem die Bezirksverwaltungsbehörde gem § 9 Abs 3 UVG als besonderer Sachwalter des Kindes enthoben wird, kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 793/80 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Einer Partei, der zwar durch ein unrichtiges, allenfalls sogar nichtiges Verfahren ohnedies alles das zuerkannt wurde, was auch in einem gesetzmäßig durchgeführten Verfahren erreichbar gewesen wäre, ist in diesem Sinn das Rechtsschutzbedürfnis an einer Wahrnehmung des Verfahrensmangels oder der Nichtigkeit abzusprechen (Abgabe einer Erbserklärung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cProkG §2UOG §2UOG §51ZPO §6ZPO §514
Rechtssatz: Bis zur rechtskräftigen Klärung der Vertretungsfrage ist dem Vertreter, dessen Vertretungsbefugnis bestritten wird, ein Rechtsmittel zuzubilligen. Hier: Vertretung eines Universitätsinstitutes vor Gericht durch dessen Vorstand anstatt durch die Finanzprokuratur. Entscheidungstexte 2 Ob 567/80 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §9 A2bAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 176 ABGBnF, wonach das Gericht erforderlichenfalls Maßnahmen zu treffen hat "von wem immer es angerufen wird", wird keinesfalls jedem Anzeiger eine Parteistellung oder ein Rekursrecht in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren eingeräumt. Entscheidungstexte 1 Ob 744/80 Entscheidungstext OGH 26.11.1980... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §775AußStrG §9 E3
Rechtssatz: Daß jemand bei testamentarischer Erbfolge allenfalls auch die Stellung einer Pflichtteilsberechtigten haben könnte, hat in einem Verlassenschaftsverfahren, für welches die gesetzliche Erbfolgeordnung maßgebend ist, außer Betracht zu bleiben, weil es bei der gesetzlichen Erbfolge kein Noterbrecht gibt. Die Rekurslegitimation kann daher nicht mit der in diesem Verfahren gar nicht zukommenden Stell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsmittelerklärung, einer Rechtsmittelbegründung und einer Rechtsmittelantrages, also jener inhaltlichen Mindestvoraussetzungen, die erst die Überprüfungsmöglichkeit einer Entscheidung eröffnen und den Rahmen ihrer Überprüfung abgrenzen, hindern die Behandlung einer Eingabe als Rechtsmittel. Entscheidungstexte 5 Ob 694/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Liegt kein wirksames Rechtsmittel vor, dann kann auch - ganz abgesehen von der Frage, ob die zur Zivilprozessordnung entwickelte Lehre von der Einmaligkeit der Rechtsmittel wegen der Zulässigkeit verspäteter Rechtsmittel im Rahmen der § 11 Abs 2 AußStrG überhaupt im außerstreitigen Verfahren analog anwendbar ist, - die Rechtsmittebefugnis nicht verbraucht sein und es muss ein noch innerhalb der off... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dEO §65 EZPO §467 AZPO §520 E2
Rechtssatz: Form und Zulässigkeit eines Rechtsmittels bestimmen sich nach jenen Rechtsvorschriften, nach denen bei richtiger Rechtsanwendung über den Antrag zu entscheiden gewesen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 88/80 Entscheidungstext OGH 08.10.1980 3 Ob 88/80 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3AußStrG §174 C1
Rechtssatz: Ein Pflichtteilsberechtigter ist dem Verlassenschaftsverfahren beizuziehen. Wurde er nicht beigezogen, ist seinem Rekurs stattzugeben und der Endbeschluss und die Einantwortungsurkunde als nichtig aufzuheben, um ihm Gelegenheit zu geben, die ihm als Noterben zustehenden Rechte im Verlassenschaftsverfahren auszuüben und sich so Grundlagen für Berechnung seines Pflichtteiles zu verschaffen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 E1
Rechtssatz: Gehört nach der unverdächtigen Aktenlage jemand zum Kreis der in Ansehung des dem nunmehrigen Erblasser als einem Vorvermächtnisnehmer zugefallenen geschlossenen Hofes (TirHöfeG) bedachten Nachvermächtnisnehmer, so steht ihm gem § 9 AußStrG auch dann schon die Rechtsmittelbefugnis zu, wenn er noch keine Erbserklärung abgegeben hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Beim Auftrag des Erstgerichtes, die Auflösung der Gesellschaft, die Liquidationsfirma und die Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, handelt es sich mangels Androhung einer Ordnungsstrafe nur um eine formlose Aufforderung des Registergerichtes an die Beteiligten. Die Revisionsrekurswerber sind daher durch die Androhung des Rekursgerichtes, das diesbezügliche Vorbringen im Rekurs als Einsp... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9ZPO §226ZPO §520
Rechtssatz: Bedingte Prozeßhandlungen gibt es ausnahmsweise dort, wo im Prozeßrecht Anhaltspunkte für deren Zulässigkeit zu finden sind. Entscheidungstexte 3 Ob 60/80 Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 60/80 8 Ob 707/89 Entscheidungstext OGH 12.02.1991 8 Ob 707/89 Beisatz hier: Prozeßuale Aufrech... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des Antragstellers gegen die Ausfolgung des Gerichtserlages mangels Rechtsschutzinteresses zurück, weil die inzwischen bereits erfolgte Ausfolgung des Verwahrnisses, auch wenn sie rechtswidrig geschah, mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Antragstellers teilweise Folge und wies den Antrag der Erlagsgegner auf Ausfolgung des... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IAußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Der Erleger ist ungeachtet der inzwischen erfolgten Ausfolgung des Gerichtserlages durch den Ausfolgungsbeschluß beschwert, wenn eine Beseitigung dieses Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit mit bindender Wirkung zur Klarstellung geeignet ist, daß die Ausfolgung des Erlages den öffentlich-rechtlichen Ausfolgungsvorschriften widersprach. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §14 A1ZPO §425ZPO §514 AZPO §520 A
Rechtssatz: Es kann den Parteien in der Regel nicht zugemutet werden, Erwägungen darüber anzustellen, ob eine bestimmte prozessuale Vorgangsweise des Gerichtes ungeachtet des Fehlens eines in gehöriger Form ergangenen Beschlusses dennoch einen relevanten Entscheidungswillen zum Ausdruck bringt, welcher gegebenenfalls die Erhebung eines Rechtsmittels notwendig machen kön... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bUVG §15 Abs1UVG §29 Abs1
Rechtssatz: Der Präsident des OLG ist gegen die Abänderung des Beschlusses des Erstgerichtes, mit welchem die Überweisung des Betrages an ihn angeordnet wurde, zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 659/79 Entscheidungstext OGH 09.04.1980 3 Ob 659/79 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Die Ehe zwischen den Streitteilen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 13. März 1979, 9 Cg 42/79-11, gemäß § 55 Abs. 3 EheG rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser hatte die Antragstellerin bereits im Jahre 1964 verlassen und wohnt seither mit einer anderen Frau in T in Lebensgemeinschaft. Er hatte seinerzeit als Polizeibeamter die Wohnung Nr. 28 im Hause P-Gasse 57 vom Unterstützungsinstitut der Bundessicherheitswache "zugewiesen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 KAußStrG §229 Abs1EheG §88
Rechtssatz: Im Verfahren nach den §§ 81 bis 96 EheG ist die Rechtsmittellegitimation des Unterstützungsinstitutes der Bundessicherheitswache gegeben, wenn es als ehemaliger Dienstgeber einem Ehegatten die Wohnung im Hinblick auf das bestehende oder bestandene Dienstverhältnis überlassen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 558/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5ZPO §514 B
Rechtssatz: Werden ein Beschluß und die darauf aufbauenden Folgebeschlüsse gesonder angefochten, so fehlt mit abändernder Entscheidung des ersten Beschlusses den weiteren Rekursen die Beschwer und sind diese daher zurückzuweisen (siehe Akt - Kontravotum). Entscheidungstexte 5 Ob 713/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cZPO §514 D
Rechtssatz: Eine Person wird nicht schon dadurch zur Erhebung von Rechtsmitteln legitimiert, daß sie sich, ohne Partei zu sein, an einem Verfahren beteiligt, und zwar auch dann nicht, wenn ihre Beteiligung auf einer irrtümlichen Anführung als Vertreter durch die Gegenpartei beruhte. Entscheidungstexte 7 Ob 516/80 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2 Abs2AußStrG §9 J3
Rechtssatz: Dem Geschäftsführer der GmbH kommt die Rechtsmittellegitimation hinsichtlich aller im Amtslöschungsverfahren ergangenen Beschlüsse zu. Entscheidungstexte 6 Ob 17/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 6 Ob 17/79 6 Ob 330/98t Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 330/98t Vgl auch; Beisatz:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cUVG §14UVG §22
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren zur Festsetzung des gesetzlichen Unterhaltes eines minderjährigen Kindes kommt dem Präsidenten des OLG nach dem Verfahrensgegenstand keine Beteiligtenteilung zu, weil die Bestimmung der dem Unterhaltsschuldner gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind geschuldeten Unterhaltsbeträgen die vom Rekurswerber zu wahrende Rechtsstellung des Bundes nicht berührt. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BTirGVG §16
Rechtssatz: Der Tiroler Grundverkehrsbehörde steht kraft der gesetzlichen Ausgestaltung der Aufgaben (insbesondere § 16 Abs 2 und 3 GVG) ein Rekursrecht gegen Eintragungen im Grundbuch ohne die erforderliche Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde zu. Entscheidungstexte 5 Ob 28/79 Entscheidungstext OGH 02.10.1979 5 Ob 28/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §956AußStrG §9 E2AußStrG §145 B
Rechtssatz: Der erbserklärte und zur Besorgung und Verwaltung des Nachlasses befugte Erbe hat ein Rechtsschutzinteresse an der Hintanhaltung der Verbücherung hinsichtlich einer Schenkung auf den Todesfall einer Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 26/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 5 Ob 26/79 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §65 Abs3
Rechtssatz: Dem Zustellkurator muß die Legitimation zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen einen Beschluß eingeräumt werden, mit dem die Sachentscheidung über einen von ihm erhobenen Widerspruch abgelehnt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 699/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 6 Ob 699/79 European Case ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 EABGB §812 HAußStrG §9 E5AußStrG §174 C1
Rechtssatz: Ist der Einantwortungs(Mantel)beschluß infolge wirksamen Zustellungs- und Rechtsmittelverzichtes der Parteien rechtskräftig, so kann nach Erlassung und Zustellung des Beschlusses durch die Antragstellung auf Nachlaßseparation der Nachlaßgläubiger weder Parteistellung noch ein Rekursrecht erlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 6... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1
Rechtssatz: Räumt das Gesetz im Falle der beabsichtigten amtswegigen Löschung ein Widerspruchsrecht jedem ein, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat und ist dafür die Beeinträchtigung eines Rechtes nicht erforderlich, muß demjenigen, der einen solchen Widerspruch erhebt, auch die Beteiligtenstellung zuerkannt werden. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2a
Rechtssatz: Das Außerstreitgesetz regelt die im außerstreitigen Verfahren den Parteien zustehenden Rechtsmittel abschließend. Es besteht daher kein Anlass für eine analoge Anwendung der Bestimmungen der Zivilprozessordnung über das Revisionsverfahren (hier: § 502 Abs 5 ZPO). Entscheidungstexte 6 Ob 585/79 Entscheidungstext OGH 09.05.1979 6 Ob 585/79 EFSlg 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs3 DAußStrG §9 QAußStrG §14 A2AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Für die Anfechtung von Beschlüssen, die im Außerstreitverfahren über die Rechtsmäßigkeit der gesonderten Wohnungsnahme durch einen Ehegatten ergehen, gelten die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (1 Ob 711/77 EFSlg 30398). Entscheidungstexte 5 Ob 597/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 5 Ob 597/79 Veröf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über ein quantitativ nicht teilbares und auch qualitativ nicht abänderbares Begehren ergibt sich mangels anderer denkmöglicher Alternativen aus der Ablehnung der gefällten Entscheidung durch den Einschreiter zwingend der Rechtsmittelantrag. Je differenzierter allerdings die Lösungsmöglichkeiten bei der Entscheidung über das gestellte Begehren sind, desto bestimmter müssen auch die Ausführung... mehr lesen...