- 6 Ob 1014/93
Entscheidungstext OGH 21.10.1993 6 Ob 1014/93
- 6 Ob 3/95
Entscheidungstext OGH 23.02.1995 6 Ob 3/95
Auch; Beisatz: Betroffener ist derjenige, der in seiner auf einer Firmenbucheintragung beruhenden Rechtsstellung unmittelbar beschränkt werden soll. (T1)
- 6 Ob 2040/96k
Entscheidungstext OGH 08.05.1996 6 Ob 2040/96k
- 6 Ob 2340/96b
Entscheidungstext OGH 07.11.1996 6 Ob 2340/96b
Auch; Beis wie T1
- 6 Ob 2099/96m
Entscheidungstext OGH 21.11.1996 6 Ob 2099/96m
Auch; Beis wie T1
- 6 Ob 19/97f
Auch; Beis wie T1
- 6 Ob 2274/96x
Entscheidungstext OGH 13.02.1997 6 Ob 2274/96x
- 6 Ob 278/97v
Auch; Beis wie T1
- 8 ObA 2344/96f
Entscheidungstext OGH 22.10.1998 8 ObA 2344/96f
Verstärkter Senat; Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 71/175
- 6 Ob 121/00p
Auch
- 6 Ob 111/01v
Vgl auch; Beisatz: Im Firmenbuchverfahren ist nur der zum Rekurs legitimiert, der durch die bekämpfte Eintragung in seiner Rechtssphäre unmittelbar beschränkt wird. (T2)
- 6 Ob 189/05w
Vgl auch; Beisatz: Nicht alle gesetzlichen Interessenvertretungen, deren Mitglieder von einer unrichtigen Eintragung im Firmenbuch betroffen sind, können Rechtsmittel erheben, sondern nur die, deren Mitglied der eingetragene Rechtsträger ist. (T3)
Veröff: SZ 2005/119
- 6 Ob 316/05x
Vgl auch; Beisatz: Hier: Ein GmbH-Gesellschafter ist nicht befugt, ein Rechtsmittel gegen die Verfügung eines ihn nicht betreffenden Gesellschafterwechsels zu erheben, wenngleich eine Abtretung von Geschäftsanteilen im Gesellschaftsvertrag gemäß
§ 76 Abs 2 GmbHG an weitere Voraussetzungen gebunden ist, deren Nichterfüllung geltend gemacht wird. (T4)
- 6 Ob 13/06i
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Beschluss auf Bestellung eines Nachtragsliquidators ohne Eintragung im Firmenbuch. Die Vermeidung der Verfolgung gegen den Gesellschafter als Liquidator gerichteter Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche begründet bloß ein wirtschaftliches, aber kein rechtliches Interesse. Dem Gesellschafter fehlt jedoch nicht bloß die Rechtsmittellegitimation, sondern schon die Parteistellung. (T5)
- 6 Ob 49/07k
Vgl auch; Beisatz: Wird der von den vertretungsbefugten Mitgliedern des Stiftungsvorstands gestellte Antrag auf Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde abgewiesen, ist die Privatstiftung selbst beschwert und daher als Partei rekurs- und revisionsrekursberechtigt. (T6)
Veröff: SZ 2008/34
- 6 Ob 50/07g
Vgl auch; Beis wie T6
- 6 Ob 243/08s
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Materielle Parteistellung des nach Geschäftsanteilsabtretung neuen GmbH-Gesellschafters und Rechtsmittellegitimation gegen die Ablehnung seiner Eintragung. (T7)
- 6 Ob 42/09h
Vgl auch; Beisatz: In Verfahren betreffend die Eintragung von Änderungen der Stiftungsurkunde im Firmenbuch ist die Stiftung rechtsmittellegitimiert. (T8)
- 6 Ob 261/09i
Vgl auch; Beisatz: Im Verfahren zur Genehmigung und Eintragung einer Änderung der Stiftungserklärung nach § 33 Abs 2 PSG kommt die Antrags- und Rechtsmittellegitimation abgesehen von der Privatstiftung als betroffenem Rechtsträger nur dem Vorstand als Gesamtorgan und nicht auch einzelnen Vorstandsmitgliedern persönlich zu. (T9)
- 6 Ob 226/09t
Auch; Beisatz: Den Gesellschaftern kommt im Firmenbuchverfahren in der Regel keine Rekurslegitimation im eigenen Namen zu. (T10)
Veröff: SZ 2010/35
- 6 Ob 195/10k
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Die Parteistellung ist nicht auf den in
§ 18 FBG umschriebenen Kreis der Betroffenen beschränkt. Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob der Betreffende ein rechtliches Interesse hat, das auf einem eingetragenen Recht beruht oder das in einem anderen Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden kann. (T11)
Bem: So schon
6 Ob 13/06i. (T12)
Beisatz: Im Privatstiftungsrecht kommt einzelnen Mitgliedern des Vorstands Rekurslegitimation gegen die Löschung infolge Abberufung eines Vorstandsmitglieds auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 27 PSG zu. (T13)
Veröff: SZ 2011/24
- 6 Ob 194/10p
Vgl; Beis wie T11
- 6 Ob 101/11p
Entscheidungstext OGH 12.01.2012 6 Ob 101/11p
Vgl; Beisatz: Ein abberufenes Mitglied des Vorstands einer Privatstiftung ist im Verfahren zu seiner Löschung im Firmenbuch rechtsmittellegitimiert. (T14)
- 6 Ob 244/11t
Entscheidungstext OGH 12.01.2012 6 Ob 244/11t
Vgl; Beis wie T14; Beisatz: Jedenfalls dann, wenn das Erstgericht einem Antrag auf Abberufung gemäß § 27 PSG stattgegeben hat, kommt dem Antragsteller umfassende Parteistellung zur Verteidigung seines bereits erzielten Verfahrenserfolgs zu, sodass er die Aufhebung des seinem Antrag stattgebenden Beschlusses mit Revisionsrekurs bekämpfen kann. Ebenso wie bei der Bejahung der Rekurslegitimation einzelner Organmitglieder liegt der Grund dafür nicht im Schutz von Individualinteressen der Begünstigten, sondern in der Vermeidung eines andernfalls bestehenden Kontrolldefizits. (T15)
- 6 Ob 62/12d
Entscheidungstext OGH 15.10.2012 6 Ob 62/12d
Vgl; Beisatz: Hier: Rechtsmittellegitimation des Stifters im Verfahren über die Eintragung einer vom Stifter vorgenommenen Änderung der Stiftungszusatzurkunde. (T16)
- 6 Ob 42/13i
Entscheidungstext OGH 08.05.2013 6 Ob 42/13i
Vgl auch; Beis wie T13; Beis wie T14; Beisatz: Dasselbe muss spiegelbildlich auch für jedes (außerhalb von § 27 Abs 1 PSG) bestellte Vorstandsmitglied gelten, dem die Eintragung verweigert wurde. (T17)
Beisatz: Die Privatstiftung selbst genießt im Eintragungsverfahren Parteistellung, weil sie als betroffener Rechtsträger zur Anmeldung ihrer vertretungsbefugten Organe verpflichtet ist. (T18)
- 6 Ob 41/14v
Entscheidungstext OGH 28.08.2014 6 Ob 41/14v
Vgl auch; Veröff: SZ 2014/74
- 6 Ob 98/14a
Entscheidungstext OGH 28.08.2014 6 Ob 98/14a
Auch; Beisatz: Begünstigte sind nicht Parteien des Firmenbuchverfahrens. (T19)
Beisatz: Begünstigte können nicht die Eintragung der Änderung der Stiftungserklärung herbeiführen. (T20)
Beisatz: Die Grundsätze der Entscheidung 6 Ob 244/11t lassen sich nicht auf das Eintragungsverfahren übertragen. (T21)
- 6 Ob 140/14b
Entscheidungstext OGH 19.11.2014 6 Ob 140/14b
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T6; Beis wie T11; Beis wie T13; Beis wie T17; Beis wie T18; Beis wie T21; Beis ähnlich wie T9; Veröff: SZ 2014/109
- 6 Ob 72/15d
Entscheidungstext OGH 26.11.2015 6 Ob 72/15d
Vgl; Beis wie T13
- 6 Ob 154/18t
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Das Rekursrecht ist nicht auf Personen beschränkt, die am Verfahren in erster Instanz teilgenommen haben. (T22)
- 6 Ob 33/20a
Vgl; Beis wie T11
- 6 Ob 112/21w
Entscheidungstext OGH 23.06.2021 6 Ob 112/21w
Vgl; Beis wie T11
- 6 Ob 114/21i
Entscheidungstext OGH 23.06.2021 6 Ob 114/21i
Vgl; Beis wie T11
- 6 Ob 74/22h
Entscheidungstext OGH 18.05.2022 6 Ob 74/22h
Vgl; Beis wie T11
- 6 Ob 73/22m
Entscheidungstext OGH 18.05.2022 6 Ob 73/22m
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T11