Norm: AußStrG §1 AAußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren ist die Rücknahme des Antrags in jeder Lage des Verfahrens zulässig. Sie hat durch Erklärung gegenüber dem Gericht zu erfolgen und beendet das Verfahren. Eine Antragsrücknahme zwischen den Instanzen bewirkt, daß eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung ohne besondere Aufhebung wirkungslos wird. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2eAußStrG §9 A2gAußStrG §9 B2AußStrG §10 AAußStrG §10 BAußStrG §14 A4AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsmittelbeantwortung in einem nur nach dem ersten Hauptstück des Außerstreitgesetzes geregelten Rechtsmittelverfahren auch nicht vorgesehen ist, so macht dies alleine einen Schriftsatz des Gegners des Rechtsmittelwerbers zu dessen Rechtsmittel noch nicht unzulässig. Eine Rechtsmittelgegenschrift kann vielmehr in jenen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 FABGB §812 HAußStrG §9 E5
Rechtssatz: Die Bewilligung der Absonderung zugunsten eines Erbschaftsgläubigers berührt zwar möglicherweise die Interessenssphäre der anderen, greift aber in ihre Rechtsphäre nicht ein. Kein Verlassenschaftsgläubiger ist daher berechtigt, die Aufhebung einer zugunsten eines anderen bewilligten Absonderung zu begehren und Rechtsmittel gegen Beschlüsse, die einen anderen Erbschaftsgläubiger betreffen zu ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3GmbHG §45
Rechtssatz: Im Verfahren zur gerichtlichen Bestellung von Revisoren nach § 45 GmbHG kommt nur der Gesellschaft und dem antragstellenden Gesellschafter Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis zu, nicht aber etwa sonstigen Gesellschaftern und auch nicht dem Geschäftsführer. Das Recht auf Anhörung des Geschäftsführers gemäß § 45 Abs 4 GmbHG ist ausschließlich im Interesse der Gesellschaft normiert. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Wird die Entscheidung aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung unter Anstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund der Unbestimmtheit des angestrebten Rechtsmittelerfolges aufgetragen, darf das Rekursgericht das Rechtsmittel nur insoweit meritorisch erledigen, als der Rekurs hinlänglich bestimmt ist; auf die Frage der Berechtigung des Rekurses... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §9 E2AußStrG §92
Rechtssatz: Die Beteiligtenstellung pflichtteilsberechtigter Kinder geht nicht etwa dadurch verloren, daß die Inventarisierung nicht auf einen formellen Antrag ihrerseits hin, sondern auf Grund der bedingten Erbserklärung des Erben (§ 802 ABGB) erfolgte. Entscheidungstexte 6 Ob 856/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 6 Ob 856/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AhAußStrG §9 A2bEO §7 Abs1 Bb1EO §7 Abs1 BdVAEO §7 Abs1 BdVD
Rechtssatz: Durch die Nichtaufnahme des nur eine Rechtsbelehrung darstellenden Beisatzes "abzüglich etwa geleisteter Zahlungen" in einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss kann sich der Unterhaltspflichtige nicht beschwert erachten. Entscheidungstexte 1 Ob 812/82 Entscheidungstext OGH 15.12.1982 1 Ob 812/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bJWG §26 Abs2MRK Art5 Abs1 litd III4eMRK Art5 Abs1 litd IV4aStGG Art8
Rechtssatz: Wird behauptet, daß durch eine von der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 26 Abs 2 JWG getroffene Maßnahme das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt wurde, ist die Beschwer nicht deshalb zu verneinen, weil die Heimunterbringung vor Abschluß des Rechtsmittelverfahrens beendet wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179aAußStrG §9 PAußStrG §9 QAußStrG §257AußStrG §160 Z4
Rechtssatz: Die Bewilligungsvoraussetzungen der Adoption hat ausschließlich das Gericht zu beurteilen, der Aufsichtsbehörde der Standesämter kommt insoweit eine Befugnis zur Kontrolle der gerichtlichen Tätigkeit und demgemäß auch eine Rechtsmittelbefugnis nicht zu; dies gilt auch für die (den Vertragsinhalt betreffende) Frage, wann ein Adoptionsvertrag wirksam geworden ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GAußStrG §9 B1
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren über eine Benützungsregelung ist es gerechtfertigt, die prozessuale Handlungsfähigkeit eines beteiligten Minderjährigen nach den darüber bestehenden Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen (§ 154 Abs 3 ABGB). Entscheidungstexte 8 Ob 530/82 Entscheidungstext OGH 16.09.1982 8 Ob 530/82 Veröff... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §1EntmO §2EntmO §49
Rechtssatz: Für die Einleitung des Entmündigungsverfahrens ist ein besonderer Einleitungsbeschluß nicht erforderlich. Entscheidungstexte 7 Ob 718/82 Entscheidungstext OGH 16.09.1982 7 Ob 718/82 8 Ob 675/86 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 8 Ob 675/86 Auch; Beisatz hier: Verfah... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Fehlt es an der Beeinträchtigung eines subjektiven Rechtes, dann ist ein Rechtsmittel im Außerstreitverfahren unabhängig davon unzulässig, ob der Rechtsmittelwerber als Antragsteller Partei im formellen Sinn ist und ob er wegen der Möglichkeit, in seinen Rechten und Pflichten durch das Verfahren unmittelbar beeinflußt zu werden, auch als Partei im materiellen Sinn anzusehen ist. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QBStFG §10 Abs2 Z3
Rechtssatz: Mit den Ausführungen, die neue Stiftungssatzung widerspreche dem erkennbaren und zum Teil auch erklärten Willen des Stifters und es drohe der Stiftung ein unwiederbriglicher Schaden, wenn die Kuratorbestellung zum Zwecke der Bekämpfung der Änderung der Stiftungssatzung unterbleibe, werden lediglich Umstände in der Sphäre der Stiftung, nicht aber Eingriffe in die subjektive Rechtssphäre Dritter beh... mehr lesen...
Norm: AHG §1FAußStrG §9 E1
Rechtssatz: Derjenige, der einen Eigentumsanspruch auf zu einem Nachlaß gehörige Gegenstände behauptet, ist am Verlassenschaftsverfahren nicht zu beteiligen; die Verfolgung seiner Ansprüche steht ihm jederzeit frei. Durch Handlungen oder Unterlassungen gerichtlicher Organe im Verlassenschaftsverfahren kann seine Rechtsstellung nicht beeinträchtigt werden; aus ihnen können daher auch keine Amtshaftungsansprüche abgelei... mehr lesen...
Heribert I wurde am 24. November 1977 in Wien geboren. Seine Mutter hatte am 23. Jänner 1971 Gustav Bruno L geheiratet. Diese Ehe wurde mit dem seit 2. Dezember 1977 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. November 1977, 15 Cg 188/77-7, geschieden. Der geschiedene Ehemann der Mutter bestritt die Ehelichkeit. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erkannte mit dem seit 5. Juni 1979 rechtskräftigen Urteil vom 20. April 1979, 8 Cg 708/79-6, daß ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bEO §65 EUHG §14 Satz2ZPO §514 B
Rechtssatz: Die Beschwer durch den Beschluß, mit dem die Einreihung nach § 14 Satz 2 UHG angeordnet wurde, fällt weg, wenn die zugrundeliegende Exekutionsbewilligung rechtskräftig beseitigt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 30/81 Entscheidungstext OGH 01.12.1981 5 Ob 30/81 European Cas... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1AußStrG §9 B2AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Soweit der Interessenwiderstreit reicht, ist der allgemeine gesetzliche Vertreter einer pflegebefohlenen Person von der Wahrung deren Interessen, also auch von der Wahrnehmung verfahrensrechtlicher Interessen, ausgeschlossen. Das benimmt aber den für ihr eheliches Kind im Pflegschaftsverfahren einschreitenden Eltern nicht das Recht, einen etwa vorliegenden Mangel in den Vorauss... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §514 B
Rechtssatz: Die Beschwer fehlt, wenn ein an den OGH gerichteter Rekurs zwar zu Unrecht zurückgewiesen wurde, er aber ohnehin erfolglos gewesen wäre (vgl dazu auch 1 Ob 685/79). Entscheidungstexte 5 Ob 728/81 Entscheidungstext OGH 20.10.1981 5 Ob 728/81 7 Ob 673/88 Entscheidungstext OGH 20.10.1988... mehr lesen...
Johann S stellte als Bruder der Verstorbenen Maria M beim Verlassenschaftsgericht den Antrag, die von diesem kundgemachte "angebliche mündliche letzte Anordnung der Maria M" gemäß § 586 ABGB durch die eidliche Aussage der drei Zeugen zu bestätigen. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, daß ein von drei Zeugen eigenhändig gefertigter Aufsatz vorliege, weshalb gemäß § 65 AußStrG sogleich mit der Kundmachung dieses Testamentes vorzugehen und eine Vernehmung von Zeug... mehr lesen...
Norm: ABGB §586AußStrG §9 E2AußStrG §66
Rechtssatz: "Interessent" iS des § 586 ABGB ist sowohl derjenige, der die Zeugenaussage in Zweifel zu ziehen, als auch derjenige, der sie außer Zweifel zu setzen Interesse hat, im ersteren Falle also der gesetzliche oder in einem früheren Testament eingesetzte Erbe. Einem solchen Erben steht zufolge der Anordnung des § 586 ABGB ohne jede weitere Voraussetzung allein auf Grund eines derartigen Interesses d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IAußStrG 2005 §45 IC3AußStrG 2005 §45 IIHFlVfGG §17 Abs2GBG §122 BGBG §123Tir FLG §39 Abs6Tir FLG 1996 §82
Rechtssatz: Der Agrarbehörde kommt auf Grund der ihr nach dem Tir FLG 1978 zustehenden behördlichen Aufgaben die nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen zu beurteilende Befugnis zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen Grundbuchsbeschlüsse dann zu, wenn es auf die Einhaltung des § 38 Abs 6 Tir FLG 1978 abziel... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §14 A4AußStrG §16 BII2gAußStrG §185MRK Art6 V1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anhörung der Mutter und ihrer Vernehmung zu sie treffenden Beschuldigungen durch nicht einmal vom Gericht vernommene Zeugen in einem ihre Rechte so sehr berührenden Verfahren wie dem über die Entziehung der ihr übertragenen elterlichen Rechte und Pflichten nach § 176 Abs 1 ABGB stellt eine so schwere V... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §2 F2AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §10AußStrG §11 B1AußStrG §11 B2
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht Beweise wiederholt oder ergänzt, hat es die Verfahrensgrundsätze des § 2 Abs 2 Z 5 und 6 und die § 105 Abs 1 AußStrG zu beachten und den Parteien grundsätzlich rechtliches Gehör (Art 6 Abs 1 MRK) zu gewähren. Entscheidungstexte 1 Ob 721/81 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §137ABGB §144ABGB §177 BAußStrG §9 B3
Rechtssatz: 1. Ein Verzicht auf die elterlichen Rechte ist nicht möglich. Ein von den leiblichen Eltern erhobener Rekurs ist daher ungeachtet des von ihnen erklärten Verzichtes zulässig. 2. Einer nach § 177 Abs 1 ABGB zwischen Eltern getroffenen Vereinbarung und dem daraufhin gemachten gemeinsamen Vorschlag wohnt ein Verzichtscharakter nicht inne. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §520 A
Rechtssatz: Die Revisionsrekurswerber können als erbserklärten Erben - auch, wenn sie ungeachtet ihrer Erbserklärungen nach wie vor die Ansicht vertreten, das Abhandlungsverfahren sei mangels eines abhandlungsfähigen Vermögens einzustellen - durch die Fortführung des Abhandlungsverfahrens nicht beschwert sein: In der Erbserklärung ist der Antrag auf Einantwortung enthalten. Mit der Erbserklärung steht daher ein Be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cZPO §477 A1ZPO §477 CZPO §503 B1
Rechtssatz: Führt die Vorprüfung der Frage der Legitimation (hier der Vertretung einer Partei) zu deren Verneinung, hat das Rechtmittelgericht eine weitere Behandlung des Rechtsmittels zu unterlassen und kann aus Anlaß eines ferartingen unzulässigen Rechtsmittels Nichtigkeiten der untergerichtlichen Entscheidungen und Verfahren nicht vin amtswegen wahrnehmen. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cProkG §2UOG §2UOG §51ZPO §6ZPO §514 D
Rechtssatz: Wurde eine Sachentscheidung angefochten, so ist die Legitimationsfrage als Vorfrage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen und bei ihrer Verneinung das Rechtsmittel zurückzuweisen. Nur wenn ein Zischenstreit oder eine Formalerledigung ausschließlich die Legitimationsfrage betrifft, ist hierüber materiell zu entscheiden und der Betroffene zum Rekurs legitimiert (Hier: Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §9 B1JWG §22
Rechtssatz: Solange das Bezirksjugendamt die Vormundschaft führt, können nur von ihm namens des Kindes Anträge gestellt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zwar in der Frage der Entziehung oder Einschränkung der elterlichen Rechte und Pflichten erforderlichernfalls anzuhören und kann ("wer immer") auch das Gericht anrufen, wenn die Eltern oder Großeltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BLiegTeilG §18 Abs2LiegTeilG §20
Rechtssatz: Mag ein im Verfahren nach §§ 15 ff LiegteilG ergehender Verbücherungsbeschluß auch den im Sinne des § 18 Abs 2 LiegTeilG erhobenen außerbücherlichen Berechtigten zuzustellen sein, damit diese fristgerecht ihre Rechte nach § 20 LiegTeilG geltend machen können und mag unter die im § 20 LiegTeilG genannten sonstigen Beteiligten auch ein außerbücherlicher Eigentümer fallen, so ... mehr lesen...