Norm: AußStrG §9
Rechtssatz: Auch wenn das AußStrG hinsichtlich der Bestimmtheit und des notwendigen Inhalts geringere Anforderungen stellt als die ZPO, ist immer ein Sachverhaltsvorbringen, aus dem sich die begehrte Entscheidung ableiten lässt, somit Schlüssigkeit des Vorbringens, erforderlich. Dazu müssen Behauptungen zu den Elementen des geltend gemachten Tatbestands aufgestellt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §9KartG 2005 §38
Rechtssatz: Ein Antrag nach dem Kartellgesetz muss zwar kein bestimmtes Begehren enthalten, jedoch hinreichend erkennen lassen, welche Entscheidung oder sonstige gerichtliche Tätigkeit angestrebt und aus welchem Sachverhalt dies abgeleitet wird. Entscheidungstexte 16 Ok 4/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 4/08 Beisatz: Dem Abstellungsant... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §9AußStrG 2005 §62 B3AußStrG 2005 §63
Rechtssatz: Im Fall eines ziffernmäßig nicht bestimmten Begehrens im Sinne des § 9 Abs 1 AußStrG 2005 kann nicht geprüft werden, ob allenfalls ein 20.000 EUR nicht übersteigender Entscheidungsgegenstand und damit ein Fall des § 63 AußStrG vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 83/07p Entscheidungstext OGH 25.04.2007 3 Ob 83/07... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2cAußStrG 2005 §45 IC2
Rechtssatz: Begründete das Rekursgericht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs folgend umfangreich, warum es den Rekurs für inhaltlich nicht berechtigt hält, kann sich die Rekurswerberin durch den formell ihren Rekurs zurückweisenden Spruchteil nicht beschwert erachten. Entscheidungstexte 6 Ob 144/05b Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: WettbG §11 Abs5MRK Art6 Abs1 II5a4AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG 2005 §45 LAußStrG 2005 §58KartG 1988 §38KartG 1988 §43
Rechtssatz: Nach den im kartellrechtlichen Verfahren bestehenden Besonderheiten des Instanzenzugs kann, soweit Tatfragen betroffen sind, ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör in erster Instanz nicht dadurch behoben werden, dass Gelegenheit besteht, den eigenen Standpunkt (Tatsachen und Beweismittel) als Neuerung im R... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG 2005 §45 LAußStrG 2005 §52AußStrG 2005 §62 A4AußStrG 2005 §66KartG 1988 §43KartG 1988 §53KartG 1988 §88 Abs2ÜbG §30a Abs2
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof wird auch als Kartellobergericht im kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich als Rechtsinstanz tätig; zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten - in keinem Fall berufen. En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §461ZPO §514 B
Rechtssatz: Materielle Beschwer bedeutet, dass derjenige ein Rechtsmittel erheben kann, der behauptet, dass seine rechtlich geschützten Interessen durch den angefochtenen Beschluss unmittelbar beeinträchtigt werden, das heißt in dessen Rechtssphäre nachteilig eingegriffen wird. Entscheidungstexte 8 Ob 32/04w Entscheidungstext OGH 15.04.2004 8 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Ein gegen den Beschluss des Rechtshilfegerichtes erhobenes Rechtsmittel ist ausschließlich an dieses (als nach § 9 Abs 1 AußStrG "unteren Richter") zu richten und bei diesem einzubringen. Die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels ist daher am Einlangen beim ersuchten Gericht zu messen. Entscheidungstexte 7 Ob 297/02f Entscheidungstext OGH 15.01.2003 7 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3FBG §15
Rechtssatz: Die amtswegige Löschung der GmbH greift nicht nur in wirtschaftliche Interessen des Gesellschafters ein, sondern beeinträchtigt auch seine Rechtsstellung in Bezug auf ins Firmenbuch eingetragene Rechte. Entscheidungstexte 6 Ob 168/02b Entscheidungstext OGH 29.08.2002 6 Ob 168/02b Schlagworte Gese... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §9 E5AußStrG §73
Rechtssatz: Da in einem Abhandlungsverfahren nach § 73 AußStrG ohne Antrag der "Erben bzw des Verlassenschaftskurators" keine förmliche Gläubigerkonvokation gemäß § 133 AußStrG stattfindet, ist für die Nachlassgläubiger der Zeitpunkt der Entscheidung des Erstgerichts (gemäß § 73 AußStrG) die Zäsur für die Anmeldung ihrer Forderungen und damit für ihre Beteiligtenstellung. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §9 D1AußStrG §187EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Gegen die Versagung der Genehmigung eines Scheidungsfolgenvergleichs steht jedem Elternteil das Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 4 Ob 112/02b Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 112/02b Veröff: SZ 2002/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1PSG §27PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Der Stifter einer Privatstiftung, der sich in der Stiftungserklärung keinerlei Eingriffsrechte in das Stiftungsgeschehen vorbehalten und auf die Rechte auf Änderung der Stiftungserklärung (§ 33 PSG) und auf Widerruf der Stiftung (§ 34 PSG) verzichtet hat, ist im Verfahren über die Abberufung von Vorstandsmitgliedern (§ 27 PSG) der vom Stifter völlig getrennten Privatstiftung nicht Beteiligter... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §3 Z15
Rechtssatz: Die übertragende und die übernehmende Gesellschaft haben im jeweils anderen Firmenbuchverfahren Beteiligtenstellung. Entscheidungstexte 6 Ob 4/01h Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 4/01h 6 Ob 5/01f Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 5/01f ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5
Rechtssatz: Aus der Unterlassung eines möglichen Konkursantrags durch den Nachlassgläubiger selbst kann dessen Beteiligtenstellung im Abhandlungsverfahren auch dann nicht abgeleitet werden, wenn mit der Einantwortung der Erben die Voraussetzungen für Ansprüche nach dem IESG nicht mehr geschaffen werden können. Entscheidungstexte 6 Ob 34/01w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2AußStrG §145 AABGB §810
Rechtssatz: Die Übertragung der Verwaltung des Nachlasses an einen Miterben ist ein von den anderen Miterben anfechtbarer Beschluss. Entscheidungstexte 6 Ob 8/01x Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 8/01x 8 Ob 119/04i Entscheidungstext OGH 28.04.2005 8 Ob 119/04i Vgl; Beis... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1AußStrG §9 J2AktG §220
Rechtssatz: Bei einer Verschmelzung down-stream steht einem Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kein Rekursrecht gegen die vom Firmenbuchgericht angeordnete Löschung der übertragenden Gesellschaft, die Übertragung deren Vermögens auf die übernehmende Gesellschaft und die Eintragung der Verschmelzung zu. Entscheidungstexte 6 Ob 121/00p Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §15 Abs1FBG §40
Rechtssatz: Im Verfahren zur amtswegigen Löschung kommt der Kapitalgesellschaft insoweit keine Rechtsmittelbefugnis zu, als der Entscheidungsgegenstand die Verweigerung der Verfahrenseinleitung oder seiner Fortsetzung betrifft. Entscheidungstexte 6 Ob 297/00w Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 297/00w ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §15FBG idF BGBl I 1999/74 §40 Abs4
Rechtssatz: Die Bestellung von Nachtragsliquidatoren iSd § 40 Abs 4 FBG setzt das Vorhandensein von Aktivvermögen der Gesellschaft, somit den Weiterbestand ihrer Rechtspersönlichkeit (trotz vorheriger amtswegiger Löschung) vorraus. Die damit zwangsläufig verbundene Beurteilung ihrer Rechtspersönlichkeit greift in die gesellschaftsrechtliche und firmenbuchrechtliche Position der Gesells... mehr lesen...
Norm: EO §331 AAußStrG §9 E5ABGB §822HfD JGS 968/1846
Rechtssatz: Der Erbengläubiger, dem die Exekution auf die Gesamtrechte des Erben gemäß § 331 EO bewilligt wurde, hat im Verlassenschaftsverfahren kein Rekursrecht gegen den Beschluss des Abhandlungsgerichts, mit dem der Verzicht des Erben auf die Erbschaft zur Kenntnis genommen wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 156/00f Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §15HGB §30
Rechtssatz: Bereits im Firmenbuch eingetragenen Firmen kommt in Fragen der Firmenausschließlichkeit Rekurslegitimation zu. Entscheidungstexte 6 Ob 45/00m Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 45/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113387 Dokument... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9ZPO §8GmbHG §15a
Rechtssatz: Aus § 8 Abs 2 ZPO ergibt sich, dass der Prozesskurator dafür zu sorgen hat, dass der Mangel der gesetzlichen Vertretung generell beseitigt wird. Dem Prozesskurator einer GesmbH ist auch ein persönliches rechtliches Interesse an der Entscheidung über die Bestellung eines Notgeschäftsführers zuzubilligen. Seine Rekurslegitimation gegen den Beschluss auf Abweisung seines diesbezüglichen Antrages ist dah... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1EheG §81EheG §82
Rechtssatz: 1. Die gesonderte Anfechtung verfahrensleitender Verfügungen im Verfahren außer Streitsachen ist (nur) in Fällen zu verneinen, in denen die gerichtliche Verfügung allein der Sammlung des Entscheidungsstoffes dient und nicht in Rechte Beteiligter eingreift. 2. Ein im nachehelicher Aufteilungsverfahren an den Antragsgegner gerichteter Auftrag, eine genaue Aufstellung der Ersparnisse zum Zeitpunkt d... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §804ABGB §812 BAußStrG §9 E3AußStrG §117GKG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Antragslegitimation eines Noterben im Abhandlungsverfahren ist auf die Rechte aus den §§ 784, 804 und 812 ABGB beschränkt. Er hat gegen die Bewilligung der schriftlichen Abhandlungspflege kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 6 Ob 161/99s Entscheidungstext OGH 29.09.1999 6 Ob 161/99s ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IEO §65 EEO §237GBG §122 CGBG §136
Rechtssatz: Der Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, sich gegen unzulässige Eintragungen auf der ihm zugeschriebenen Grundbuchseinlage zur Wehr zu setzen (hier gegen die Löschung von Lasten gemäß § 237 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 96/99k Entscheidungstext OGH 14.07.1999 3 Ob 96/99k 3 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2AußStrG §125 CAußStrG §130
Rechtssatz: Wenn in einem Abhandlungsverfahren der Antrag des einzigen erbserklärten Erben auf Einantwortung rechtskräftig abgewiesen und die Erblosigkeit des Nachlasses festgestellt wurde, ist der Erbansprecher im weiteren Verfahren nicht mehr Partei und daher gegen gerichtliche Verfügungen über den Nachlaß nicht rekurslegitimiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gAußStrG §9 QZPO §64ZPO §73 IIcZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Ein während der Rekursfrist in einem außerstreitigen Verfahren eingebrachter Verfahrenshilfeantrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts unterbricht die Rekursfrist. Dies gilt auch dann, wenn ein schon zuvor im Verfahren erster Instanz gestellter Antrag erst nach der Sachentscheidung erster Instanz rechtskräftig abgewiesen wird. Die Rekursfrist gegen die Sachentscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs1 IIIcAußStrG §9 JIZPO §483 Abs3ZPO §513FBG §3FBG §10FBG §15GmbHG §45
Rechtssatz: Die Bestimmungen der § 483 Abs 3 ZPO über die Klagerücknahme sind analog auch auf die Antragsrücknahme im Firmenbuchverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 272/98p Entscheidungstext OGH 25.03.1999 6 Ob 272/98p 3 Ob 116/00f En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J2AktG §102 Abs11FBG §19
Rechtssatz: Der einzelne Aktionär kann wohl Beschlüsse der Hauptversammlung klageweise anfechten und Nichtigkeitsklage erheben, er ist aber im Zusammenhang mit Firmenbuchanmeldungen nicht legitimiert, einen Antrag auf Ablehnung der Eintragung zu stellen oder Rekurs gegen gerichtliche Verfügungen über den vom Vorstand gestellten Antrag zu erheben. Dies gilt auch für jenen Aktionär, der Nichtigkeitsklage ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9AußStrG 2005 §54 Abs2AußStrG 2005 §71 Abs4ZPO §484ZPO §513ZPO §520
Rechtssatz: Auf die Zurücknahme eines Rekurses ist sowohl im Zivilprozess als auch im außerstreitigen Verfahren die Bestimmung über die Zurücknahme der Berufung (§ 484 ZPO) analog anzuwenden. Die Zurücknahme des Rekurses ist bedingungsfeindlich, unwiderruflich und bewirkt den sofortigen Eintritt der Rechtskraft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC1AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE5AußStrG §9 A2AußStrG §9 J3FBG §5 Z6FBG §15
Rechtssatz: Einem Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt gegen einen die Gesellschaft betreffenden Eintragungsbeschluss des Firmenbuchgerichtes nur dann Rechtsmittelbefugnis zu, wenn die Entscheidung nach dem konkreten Verfahrensstand seine firmenbuchrechtliche Rechtssphäre berührt, etwa weil es im Sinn des § 5 Z 6 FB... mehr lesen...