Norm
AußStrG §9 A2bRechtssatz
Die Eltern des Wahlkindes sind in den Vertrag nach § 179a ABGB zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind nicht eingebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0014464Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016