Norm: ABGB §145cABGB §257AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Der Vater eines Pflegebefohlenen ist in Fragen der Person des Sondervermögensverwalters nicht rekursberechtigt. Entscheidungstexte 6 Ob 501/85 Entscheidungstext OGH 10.01.1985 6 Ob 501/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006352 Dokum... mehr lesen...
Norm: ABGB §145cABGB §257AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Macht ein Sondervermögensverwalter in einem Enthebungsantrag Befreiungsumstände iSd § 257 ABGB - geltend, berührt die Antragsabweisung ausschließlich rechtlich geschützte Interessen des Sachwalters selbst. Entscheidungstexte 6 Ob 501/85 Entscheidungstext OGH 10.01.1985 6 Ob 501/85 Eu... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2 Abs3AußStrG §9 J3GmbHG §90
Rechtssatz: Der die Interessen der Gesellschaft vertretende Liquidator ist zur Rechtsmittelerhebung gegen den abweisenden Beschluss über den Antrag auf Anordnung der fortgesetzten Liquidation und Wiedereintragung der Firma einer GmbH befugt. Entscheidungstexte 6 Ob 19/84 Entscheidungstext OGH 10.01.1985 6 Ob 19/84 GesRZ 1985,101 = RdW 1986,... mehr lesen...
Norm: ABGB §145cABGB §257AußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1
Rechtssatz: Soweit ein Sondervermögensverwalter unter Hinweis auf die Entfernung seines Wohnsitzes von der Belegenheit des zu verwaltenden Vermögens für seine Enthebung auch das Interesse der Pflegebefohlenen an einer zweckmäßigen und wirksamen Vertretung durch eine andere Person als ihn ins Treffen führte, aber dann in dieser Betrachtungsweise als gesetzlicher Vertreter der Pflegebefohlenen,... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1ALöschG §2
Rechtssatz: Der nach § 2 Abs 1 ALöschG antragsberechtigten Steuerbehörde kommt zwar die Stellung eines Beteiligten nach § 9 AußStrG zu, die Rechtsmittelbefugnis im Einzelfall setzt aber voraus, daß die Verletzung solcher Interessen geltend gemacht wird, deren Wahrung der Behörde zugewiesen ist: darunter fällt die Registerbereinigung, nicht aber die Abwicklung (auch nicht im Fall des § 2 Abs 3 ALöschG). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Der Käufer, der zwar von einem später Verstorbenen mündlich ein unbewegliches Gut gekauft, aber noch keinen erst den Erwerb des Eigentums durch die bücherliche Einverleibung ermöglichenden schriftlichen Vertrag geschlossen hat, kann im Verlassenschaftsverfahren nicht um die Genehmigung des noch nicht beurkundeten Vertrages einkommen. Entscheidungstexte 3 Ob 6... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §249AußStrG §251AußStrG 2005 §43 Abs1AußStrG 2005 §125AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Rechtsmittel und Rechtsmittelbefugnis sind im Sachwalterbestellungsverfahren gegenüber der allgemeinen Verfahrensbestimmung des § 9 AußStrG in den §§ 249 und 251 AußStrG gesondert geregelt. Entscheidungstexte 4 Ob 526/84 Entscheidungstext OGH 18.12.1984 4 Ob 526/84 Veröff... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gZPO §522ZPO §526 D3
Rechtssatz: Obwohl dem OGH nur der Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluß, nicht aber auch der zurückgewiesene Revisionsrekurs gegen den Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes formell vorgelegt wurde, ist, weil eine Zurückverweisung zum Zwecke der Vorlage des zu Unrecht zurückgewiesenen Revisionsrekurses einen überflüssigen Formalismus darstellen würde, so vorzugehen, als ob der Revisionsrekurs bereits v... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1HGB §166
Rechtssatz: Soweit dem Kommanditisten die ihn interessierenden Tatumstände bereits positiv bekannt sind und er auch für sein weiteres Vorgehen auf Belegeinsicht verzichten kann, fehlte ihm jedes rechtliches Interesse an der Geltendmachung der Rechte nach § 166 HGB. Der Abgang jedes schutzwürdigen Interesses ist aber auch insoweit anzunehmen, als die mit der Durchsetzung des Anspruches nach § 166 HGB erreichbaren Tats... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1
Rechtssatz: Vermerken bei den Entscheidungen über die Zulässigkeit der Bekämpfung verfahrensleitender Verfügungen im Außerstreitverfahren, daß die vorliegende Entscheidung einschränkende Zweifel andeutet. Entscheidungstexte 7 Ob 578/84 Entscheidungstext OGH 28.06.1984 7 Ob 578/84 NZ 1985,56 = SZ 57/124 Europe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1
Rechtssatz: Wurde bereits eine Sachentscheidung gefällt, so sind die ihr vorangegangenen und sie vorbereitenden der Sammlung des Entscheidungsstoffes dienenden verfahrensleitenden Verfügungen auch im außerstreitigen Verfahren nicht mehr gesondert, sondern nur mehr im Rahmen der Bekämpfung der Sachentscheidung anfechtbar. Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine derartige verfahrensleitende Verfügung ist nach dem Zeitp... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JN §111
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des ue Vaters gegen eine Übertragung nach § 111 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 602/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 Ob 602/84 9 Ob 229/02w Entscheidungstext OGH 13.11.2002 9 Ob 229/02w European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: ABGB §774ABGB §786ABGB §812 FABGB §812 HABGB §812 KAußStrG §9 E1AußStrG §145 D
Rechtssatz: Eine Veräußerung, die faktisch die Liquidierung der Verlassenschaft bedeutet, ist - im Gegensatz zur Veräußerung einzelner Verlassenschaftsbestandteile unter Erhaltung eines dem Absonderungsgläubigers zur Verfügung stehenden Befriedigungsfonds - Abstrakt geeignet, die Sachinteressen des Absonderungsgläubigers zu beeinträchtigen. Ihm darf es aber nic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelwerber kann sich grundsätzlich nicht dadurch beschwert erachten, daß einem nicht von ihm erhobenen Rechtsmittel nicht Folge gegeben wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 10/84 Entscheidungstext OGH 03.05.1984 6 Ob 10/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS000673... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2aAußStrG §9 A2gAußStrG §232
Rechtssatz: Es ist unzulässig, Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittelverfahren ohne gesetzliche Grundlage und ungeachtet des Bestehens von Sonderregelungen - um eine solche handelt es sich bei § 232 AußStrG - "analog" im Außerstreitverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 1502/84 Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 Ob 1502/84 ... mehr lesen...
Der am 3. 6. 1965 geborene Michael E ist das uneheliche Kind der Elfriede E. Das Kind steht in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die auch zu seiner Vormunderin bestellt ist. Gleichzeitig mit der Bestellung der Mutter zur Vormunderin bestellte das Vormundschaftsgericht das Bezirksjugendamt für den 13. und 14. Wr. Gemeindebezirk zur Einhebung des vom Vater zu leistenden Unterhaltes zum Einhebungskurator. Als Vater des Kindes ist Fedor M urteilsmäßig festgestellt. Mit dem Unterhaltserh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1UVG §22UVG §23
Rechtssatz: In Ansehung der Entscheidungen über die Gewährung, Herabsetzung oder Einstellung von Unterhaltsvorschüssen geht das Interesse der Person, die das Kind pflegt und erzieht, mag sie auch Zahlungsempfängerin sein, über ein rein wirtschaftliches Interesse nicht hinaus. Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis im Herabsetzungs- oder Einstellungsverfahren nach dem UVG bloß wegen der möglichen subsidiär... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §129AußStrG §145 Abs1 C
Rechtssatz: Dem Dritten kommt im Verfahren, in dem dem Verlassenschaftskurator vom Nachlassgericht ihn betreffende Aufträge erteilt werden, keine Parteistellung zu. Entscheidungstexte 1 Ob 786/83 Entscheidungstext OGH 25.01.1984 1 Ob 786/83 Veröff: JBl 1984,618 1 Ob 522/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1StGB §196 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren vor dem Pflegschaftsgericht, in dem über den Verfolgungsantrag der Behörde nach § 196 Abs 2 StGB (Vereitelung behördlich angeordneter Erziehungsmaßnahmen) befunden wird, steht dem strafgerichtlich zu Verfolgenden keine Parteistellung zu. Entscheidungstexte 1 Ob 786/83 Entscheidungstext OGH 25.01.1984 1 Ob 786/83 JBl 198... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §95 Abs2AußStrG §158AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Durch die Beiziehung des Nacherben im Abhandlungsverfahren nach dem Erblasser soll Gewähr für die Sicherung der Rechte des Nacherben gegen Dispositionen des Vorerben geboten werden. Ist aber zwischenzeitig der Substitutionsfall eingetreten, hat der Nacherbe, der behauptet, gesetzwidrig an Verfahren nicht beteiligt worden zu sein, kein Rechtsschutzbedürfnis an der Bekä... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 350 KG P stand je zur Hälfte im Miteigentum des Leopold K und dessen Sohnes Otto K. Die Miteigentumsanteile waren ua. mit einem gegenseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbot der Miteigentümer belastet. Leopold K übergab mit Vereinbarung vom 22. 11. 1963 seinen Hälfteanteil seiner Tochter Herta K. Eine grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes der Herta K erfolgte nicht. Die Vereinbarung vom 22. 11. 1963 wurde mit Zusatzvereinbarung vom 22. 6. 1979 insofer... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §9 E1AußStrG §72 Abs2
Rechtssatz: Rechtsmittelwerbern kommt, obwohl sie keine Erbserklärung abgegeben haben, dennoch Parteistellung und Rekurslegitimation zu, wenn nämlich zweifelhaft ist, ob überhaupt eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist. Entscheidungstexte 7 Ob 727/83 Entscheidungstext OGH 15.12.1983 7 Ob 727/83 SZ 56/195 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bEntmO §12 Abs2
Rechtssatz: Durch den vor einer Entscheidung über die Entmündigung erfolgten Tod der betroffenen Person fällt eine Beschwer gegen einen Beschluß weg, mit welchem gem § 12 Abs 2 EntmO die Sache an ein anderes Gericht übertragen wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 605/83 Entscheidungstext OGH 13.12.1983 2 Ob 605/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §8 Abs5
Rechtssatz: Auf Grund der Anmerkung der Bestellung eines vorläufigen Beistandes gemäß § 8 Abs 5EntmO ist Beschwer gegeben. Entscheidungstexte 6 Ob 804/83 Entscheidungstext OGH 24.11.1983 6 Ob 804/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0006571 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3
Rechtssatz: Der Geschäftsführer hat bei Handelsregistersachen wie überhaupt in Angelegenheiten der außerstreitigen Handelsgerichtsbarkeit grundsätzlich keine Parteistellung. Entscheidungstexte 6 Ob 15/83 Entscheidungstext OGH 03.11.1983 6 Ob 15/83 GesRZ 1984,219 = NZ 1985,152 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Verfahrensleitende Verfügungen sind im Außerstreitverfahren nicht schlechthin unanfechtbar. Sondern wenn etwa durch eine gerichtliche Verfügung ein Stocken des Verfahrens bedingt wird, oder überhaupt, wenn in die Rechtssphäre einer Partei eingegriffen wird, steht auch gegen verfahrensleitende Verfügungen ein Rechtsmittel zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 A2fZPO §514 D
Rechtssatz: Das Fehlen der Anfechtungsbefugnis der Rechtsmittelwerberin, derem Rekurs das Gericht zweiter Instanz stattgegeben hat ist vom OGH von Amts wegen wahrzunehmen, weil das Vorliegen eines wirksamen Rechtsmittels Entscheidungsvoraussetzungen für das Rechtsmittelgericht ist und das Fehlen dieser Voraussetzung im Rahmen einer zulässigen Anfechtung von Amts wegen zu beachten ist. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Derjenige mit dessen Zustimmung und an dessen Stelle der Minderjährige seinen Eintritt in einen Prozeß als Hauptpartei erklärt, hat keine Parteistellung in diesbezüglichen Genehmigungsverfahren. Entscheidungstexte 7 Ob 674/83 Entscheidungstext OGH 01.09.1983 7 Ob 674/83 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Wurde auf Grund einer Lebensversicherungspolizze des Erblassers die Versicherungssumme an die gesetzlichen Erben bereits ausbezahlt, besteht kein Interesse des Rechtsmittelwerbers als angeblich Begünstigter dieser Lebensversicherung mehr an der Aufhebung des Beschlusses des Abhandlungsgerichtes, wonach die gesetzlichen Erben über die Versicherungssumme verfügungs- und bezugsberechtigt seien. Ihm steht d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 E5
Rechtssatz: Die erblasserische Witwe ist nicht beschwert, wenn ihr Vorbehalt, das Unterlassungsbegehren im Rechtsstreit zu erweitern, nicht in die Verweisung auf den Rechtsweg durch das Verlassenschaftsgericht aufgenommen wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 671/83 Entscheidungstext OGH 20.07.1983 6 Ob 671/83 ... mehr lesen...