Norm: AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Allein die durch das Wort "Einspruch" unmißverständlich ausgedrückte Ablehnung der Entscheidung, mit welcher ein iSd § 177 Abs 2 nF ABGB unteilbares Begehren der Rekurswerberin abgelehnt und gleichzeitig einem entgegengesetzten Antrag des Vaters stattgegeben wurde, bedeutet, ohne daß dabei noch eine Auslegungsmöglichkeit für die Rechtsmittelinstanz offen bliebe, daß die Rechtsmittelwerberin die der angefochtenen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIAußStrG §9 O
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Erlag nach § 1425 ABGB ist zunächst die verfahrensrechtliche Erklärung des Antragstellers, wem er den Erlagsgegenstand im Weg des Gerichtserlages zwecks Schuldbefreiung und Abwälzung der Gefahr anbiete, bestimmend. Die vom Erleger namentlich bezeichneten Erlagsgegner genießen kraft dieser verfahrensrechtlichen Erklärung des Antragstellers Parteistellung, sonstige Personen abe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIAußStrG §9 O
Rechtssatz: Der Gläubiger eines Schuldners, sei er auch Ausgleichsschuldner, hat Forderungsrechte gegen diesen, aber, mögen seine Ansprüche sogar auch vollstreckbar sein, keinen Anspruch auf einzelne Vermögensbestandteile des Schuldners, daher auch keinen Anspruch auf Forderungen des Schuldners gegen Dritte. Die Befriedigung solcher schlichter Gläubiger eines Erlagsgegners aus dem Erlagsgegenstand liegt eindeut... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §514 B
Rechtssatz: Bis zum Abschluß des Verfahrens auf Herabsetzung der Unterhaltsleistung besteht die Verpflichtung, den Unterhalt in der bisher festgesetzten Höhe zu leisten. Durch die Erfüllung der Leistungspflicht bis zum rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens wird das Rechtsschutzbedürfnis an der Entscheidung über den Antrag auch für diesen Zeitraum nicht genommen, da der Unterhaltspflichtige nicht gehalten werd... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FGG §140FGG §142FGG §144HGB §37 Abs1
Rechtssatz: Stellt sich im Rahmen der Erledigung eines Rekurses gegen die vom Erstgericht vorgenommene Eintragung einer Gesellschaft mbH heraus, daß zur verlässlichen Beurteilung der Frage, ob die Gesellschaft zu Recht eingetragen wurde, noch Feststellungen erforderlich sind, kommt eine Aufhebung der Eintragungsverfügung nicht in Frage (6Ob 3/77 EvBl 1977/269 unter ausdrücklicher Ablehnung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Beschlüsse, die einem Parteienantrag oder einer Anregung einer Partei zur amtswegigen Entscheidung entsprechen, sind von dem nicht anfechtbar, der sie durch sein Einschreiten veranlaßt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 6/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 5 Ob 6/79 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 QB-VG Art102 Abs1ProkG §1
Rechtssatz: Die Antragstellung durch den im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung einschreitenden Landeshauptmann muß sich die Republik Österreich als prozessuale Erklärung zurechnen lassen. Entscheidungstexte 5 Ob 6/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 5 Ob 6/79 European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §707AußStrG §2 H2AußStrG §9 E1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122AußStrG §125 AAußStrG §125 CAußStrG §126 AAußStrG §126 D
Rechtssatz: Der gesetzliche Erbe, der behauptet, daß der Testamentserbe wegen einer in die letztwillige Verfügung eingesetzten Bedingung oder Befristung das Erbe noch nicht antreten darf, hat eine Erbserklärung als Vorerbe abzugeben, nach deren Annahme durch das Gericht nach §§ 125, 126 AußStrG vorzugehen ist, wenn der... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §16 BIIc
Rechtssatz: Nichtigkeit, wenn das Rekursgericht über eine Vorstellung entscheidet. Entscheidungstexte 7 Ob 745/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 745/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007178 Dokumentnummer JJR_19781214_OGH0002_0070OB0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QGeo §170 Abs5HGB §9ZPO §219
Rechtssatz: In Registersachen ist den an einem diesbezüglichen Verfahren unmittelbar Beteiligten auch über den Rahmen des § 9 Abs 1 HGB hinaus Einsicht in alle Aktenteile zu gewähren, welche das konkrete Verfahren zwischen ihnen betreffen und bezüglich derer es keine ausdrückliche Bestimmung gibt, welche die Einsicht ausschließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §43
Rechtssatz: Beschwer eines Erben, der persönlich ermächtigt wurde, ein am Haus des Erblassers angebrachtes Gerichtssiegel zu entfernen, wenn nunmehr durch Gerichtsbeschluß auch einer anderen Person die Befugnis hiezu eingeräumt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 701/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 701/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Rechtsmitteln des Noterben im Verlassenschaftsverfahren ist nicht vorerst zu untersuchen, ob und wieweit durch den angefochtenen Beschluß im besonderen Falle seine rechtlichen Interessen betroffen sind. Entscheidungstexte 7 Ob 658/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 7 Ob 658/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §9 B1AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1AußStrG §16 BII 2i2AußStrG §18 ARpflG §12RpflG §16
Rechtssatz: Die von einem ernannten Rechtspfleger getroffene Entscheidung entspricht auch dann, wenn der Rechtspfleger seine Enscheidungsbefugnis überschritt, den begrifflichen Grundvoraussetzungen einer gerichtlichen Entscheidung und ist ein gültiger Staatsakt, keineswegs aber etwa eine Nichtentscheidung, die überhaupt k... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen sind auch verfahrensleitende, einen Beteiligten beschwerende Anordnungen grundsätzlich anfechtbar. Entscheidungstexte 6 Ob 669/78 Entscheidungstext OGH 13.07.1978 6 Ob 669/78 6 Ob 624/83 Entscheidungstext OGH 14.04.1983 6 Ob 624/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §178
Rechtssatz: Die Ausstellung einer Amtsurkunde nach § 178 AußStrG kann in der Regel mit Rekurs bekämpft werden. Entscheidungstexte 7 Ob 567/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 567/78 1 Ob 649/85 Entscheidungstext OGH 09.10.1985 1 Ob 649/85 1 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3WEG §26 Abs2 Z3ZPO §520 A
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 26 Abs 2 Z 3 WEG ist eine "Vorstellung" unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 4/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 5 Ob 4/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007187 Dokumentnummer JJR_19780317_OGH00... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3WEG §26 Abs2 Z3ZPO §477 D3ZPO §520 A
Rechtssatz: Entscheidet das Erstgericht (hier im Verfahren nach § 26 Abs 2 Z 3 WEG) über einen unrichtigen als Vorstellung bezeichneten Rekurs, obwohl es funktionell nicht zur Entscheidung berufen war, so kann diese Nichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden, wenn die Entscheidung zwischenzeitig rechtskräftig geworden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5AußStrG §174 C2
Rechtssatz: Die Zustellung der Einantwortungsurkunde an den Verlassenschaftsgläubiger verleiht diesem nicht Parteistellung oder sonst ein Recht der Beteiligung am Abhandlungsverfahren (vgl SZ 26/203). Entscheidungstexte 3 Ob 535/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 535/78 3 Ob 624/78 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 E3
Rechtssatz: Rechtsmittellegitimation und Beschwer im Sinne des § 9 AußStrG können für einen Noterben nur insoweit in Betracht kommen, als durch eine Entscheidung des Abhandlungsgerichtes eine Verkürzung in seinen materiellen Rechten oder eine Beeinträchtigung seiner verfahrensrechtlichen Stellung herbeigeführt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 510/78 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die väterlichen Großeltern, welchen das eheliche Kind in Pflege und Erziehung zugewiesen wurde, sind in der Frage des Besuchsrechtes der Mutter rekursberechtigt. Entscheidungstexte 7 Ob 737/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 7 Ob 737/77 8 Ob 606/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 8 Ob 606/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IAußStrG 2005 §45 IC3AußStrG 2005 §45 IIHGBG §122 BGBG §123FlVfGG 1951 allgNö FLG §47Tir FLG 1996 §82
Rechtssatz: Rekursrecht der Agrarbezirksbehörde gegen die Löschung der Ersichtlichmachung einer Liegenschaft als agrargemeinschaftliche. Entscheidungstexte 5 Ob 37/77 Entscheidungstext OGH 10.01.1978 5 Ob 37/77 EvBl 1978/167 S 523 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E8AußStrG §128AußStrG §130
Rechtssatz: Solange das Gericht - wenn auch nach Durchführung eines Verfahrens nach § 128 AußStrG - die Voraussetzungen für eine Erbloserklärung nach § 760 ABGB, § 130 AußStrG nicht für gegeben hält, ist es der Finanzprokuratur verwehrt, durch Anträge oder Rechtsmittel in das Verfahren einzugreifen und so auf eine für sie günstige Lösung dieser Frage hinzuwirken. Dieser Grundsatz muß auch dann gelten,... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IFAußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Die Verletzung der Unterhaltspflicht bringt den Anspruch auf Geldunterhalt zum Entstehen und stellt das Rechtsschutzinteresse des Berechtigten außer Zweifel. Entscheidungstexte 1 Ob 684/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 1 Ob 684/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QNWG §5
Rechtssatz: Wer gegen den Eigentümer einer von der Einräumung eines Notweges betroffenen Liegenschaft nur obligatorische Ansprüche hat (hier: Bestandnehmer, Bestandvertrag nicht verbüchert), hat im Notwegeverfahren weder Beteiligtenstellung noch Rekurlegitimation. Entscheidungstexte 4 Ob 532/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 532/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §184 Abs1 Z4AußStrG §9 A2cAußStrG §9 QAußStrG §257
Rechtssatz: Keine Rechtsmittelbefugnis eines Dritten gegen einen Gerichtsbeschluß, mit welchem der Anregung auf amtswegigen Widerruf der gerichtlichen Bewilligung des Adoptivvertrages nicht gefolgt wird; auch nicht wenn der Rekurswerbung im Rechtsmittelverfahren vorbringt, er hätte eigentlich einen der Vertragsteile vertreten und als solcher einen Antrag gestellt. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 E5
Rechtssatz: Wird die Schätzung und Inventarisierung des Nachlasses angeordnet, dann wird damit dem Verlassenschaftsgläubiger (hier: erblasserische Witwe), der die Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt verlangt, die Möglichkeit der Dartuung der im § 73 Abs 1 AußStrG normierten Voraussetzungen genommen und damit in seine Verfahrensrechte eingegriffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §114GKTG §3GKTG §12
Rechtssatz: Kein Eingriff in die Rechtssphäre eines Erben, wenn das von einem anderen Erben erstattete eidesstättige Vermögensbekenntnis der Abhandlung zugrundegelegt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 684/77 Entscheidungstext OGH 31.08.1977 6 Ob 684/77 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Keine Anfechtbarkeit eines blossen Vorbehaltes weiterer Verfügungen. Entscheidungstexte 6 Ob 684/77 Entscheidungstext OGH 31.08.1977 6 Ob 684/77 6 Ob 36/85 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 6 Ob 36/85 JBl 1987,117 = SZ 59/172 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §16 BII1cWEG §26 Abs2 Z3ZPO §477 CZPO §503 B1ZPO §520 AZPO §520 C
Rechtssatz: Durch den Eintritt der formellen Rechtskraft wird die Wahrnehmbarkeit einer allfälligen Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz durch das Rekursgericht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 7 Ob 625/77 Entscheidungstext OGH 04.08.1977 7 Ob 625/77 JBl 1978,604 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bEntmO §4 Abs1ZPO §514 B
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe des Gerichtes bei der Entscheidung über die Annahme der Erbserklärung zu klären, in welchen Belangen der beschränkt entmündigte erbserklärte Erbe durch seinen gewillkürten Vertreter und ohne Mitwirkung seines Beistandes im weiteren Abhandlungsverfahren tätig werden kann. Daher kein Rechtsschutzinteresse für den namens des beschränkt Entmündigten durch gewillkürten Vert... mehr lesen...