RS OGH 1994/2/28 5Ob510/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1994
beobachten
merken

Norm

AußStrG §9 A2a
ZPO §226 I
ZPO §520 A

Rechtssatz

Richtet sich ein Unterhaltsherabsetzungsantrag an das Erstgericht, der bedingt erhobene Rekurs gegen die Unterhaltsfestsetzung aber an das Rechtsmittelgericht, so ist der Rekurs nicht deshalb unzulässig, weil nicht jeweils dieselbe Gerichtsinstanz in Anspruch genommen werden soll (anderer Ansicht Fasching, Anm III, 11 und MietSlg 32708).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016496

Dokumentnummer

JJR_19940228_OGH0002_0050OB00510_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten