Norm
ABGB §266Rechtssatz
Wird den Anträgen des Sachwalters auf Belohnung und Aufwandersatz vollinhaltlich stattgegeben und werden diese Ansprüche mangels Erhebung eines Rekurses durch den wegen der Belohnungs- und Aufwandsfestsetzung bestellten Kollisionskurator rechtskräftig zuerkannt, dann fehlt es dem Sachwalter an rechtlichen Interesse an der Bekämpfung der Kollisionskuratorbestellung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0006577Dokumentnummer
JJR_19920424_OGH0002_0010OB00555_9200000_001