RS OGH 1992/4/24 1Ob555/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1992
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Norm

ABGB §266
ABGB §267
ABGB §271
ABGB §282
AußStrG §9 A2b

Rechtssatz

Wird den Anträgen des Sachwalters auf Belohnung und Aufwandersatz vollinhaltlich stattgegeben und werden diese Ansprüche mangels Erhebung eines Rekurses durch den wegen der Belohnungs- und Aufwandsfestsetzung bestellten Kollisionskurator rechtskräftig zuerkannt, dann fehlt es dem Sachwalter an rechtlichen Interesse an der Bekämpfung der Kollisionskuratorbestellung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0006577

Dokumentnummer

JJR_19920424_OGH0002_0010OB00555_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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