Norm: ABGB §305ABGB §784AußStrG §16 BIII2aAußStrG §102AußStrG §103
Rechtssatz: Die Frage, nach welchen Grundsätzen im allgemeinen landwirtschaftliche Güter zur Bemessung der Pflichtteile zu bewerten sind, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidungstexte 6 Ob 18/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 6 Ob 18/76 6 Ob 12/76 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aTir HöfeG §19Tir HöfeG §22Tir HöfeG §26
Rechtssatz: Die von den Untergerichten vertretene Ansicht, das Tir HöfeG komme bei Vorhandensein von Nachkommen des Verstorbenen auf einen im Miteigentum von Ehegatten stehenden geschlossenen Hof nicht zur Anwendung, und zwar unabhängig davon, ob diese Nachkommen als Erben berufen sind oder nicht, ist ebensowenig offenbar gesetzwidrig wie die daraus abgeleitete Schlußfolgerung, daß... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 CbABGB §176ABGB §178 CAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Wenn eine konkrete ernste Gefahr für die Entwicklung des Kindes zu befürchten ist, liegt im Beharren auf dem Recht ein Mißbrauch desselben, der die Übertragung der Erziehungsgewalt an eine andere Person rechtfertigt. Eine Entscheidung, die diese Rechtsgrundsätze mißachtet, wäre offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2e
Rechtssatz: Die Anordnung der Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung ist nicht offenbar gesetzwidrig, wenn nicht alle im Antrag vorgesehenen Tagesordnungspunkte dem Antrag gemäß abgewickelt werden können. Entscheidungstexte 6 Ob 19/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 6 Ob 19/76 Veröff: GesRZ 1977,32 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Ansicht, bei der Prüfung der Frage, welcher von den Übernahmswerbern als Anerbe zu bestimmen ist, sei nicht auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers, sondern auf den Zeitpunkt der Bestimmung des Anerben und auf die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auftretenden Bewerber abzustellen, weil nur zu diesem Zeitpunkt feststehe, ob Ausschließungsgründe vorlägen und die nach dem Gesetz Berufenen überhaupt als Ho... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Offenbar gesetzwidrig können nur materiell-rechtliche Unrichtigkeiten der Entscheidung sein. (SZ 23/10, JBl 1966,152, EvBl 1967/274 uva). Entscheidungstexte 5 Ob 636/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 5 Ob 636/76 6 Ob 625/76 Entscheidungstext OGH 29.07.1976 6 Ob 625/76 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gWEG 1975 §9WEG 1975 §10
Rechtssatz: Ob die Regelung des § 10 WEG 1975 auch dann Platz greift, wenn dem überlebenden Ehegatten erst durch den Erbanfall ein Anteil an der Eigentumswohnung des Erblassers zufällt, ist im Gesetz nicht mit einer jeden Zweifel ausschließenden Klarheit geregelt. Entscheidungstexte 7 Ob 585/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2aAußStrG §21Vollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz allg
Rechtssatz: In der einer Rechtsverweigerung gleichkommenden Verneinung der inländischen Gerichtsbarkeit bezüglich des in der Schweiz befindlichen beweglichen Nachlasses eines Österreichers liegt ein Verfahrensmangel vom Gewicht einer Nullität. Entscheidungstexte 2 Ob 515/76 Entscheidungstext OGH 07.05... mehr lesen...
Norm: ABGB §139ABGB §142ABGB §176ABGB §177ABGB §178 CAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ist ein Elternteil unbekannten Aufenthaltes, steht grundsätzlich dem anderen Elternteil das Recht auf Pflege und Erziehung des ehelichen Kindes zu, das ihm nur bei Vorliegen der strengen Voraussetzungen der §§ 176 bis 178 ABGB genommen werden darf; die Vornahme einer bloßen Interessenabwägung wie bei einer Entscheidung nach § 142 ABGB ist offenbar gesetzwidrig. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Ansicht, daß auf Grund des Übergabsvertrages das Eigentum der Übernehmerin an der streitgegenständlichen Liegenschaft samt allem Zubehör und allen freien Fahrnissen, wie alles am Todestag liegt und steht, mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers begründet wurde, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 517/76 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aAußStrG §71
Rechtssatz: Wenn die Untergerichte unter Außerachtlassung der Bestimmung des § 71 AußStrG zur Auffassung gelangen, es sei mangels eines Nachlaßvermögens keine Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen, liegt darin kein mit Nullität bedrohter Verfahrensverstoß. Entscheidungstexte 1 Ob 517/76 Entscheidungstext OGH 17.03.1976 1 Ob 517/76 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Beschluß gilt nur dann als mit einer Maßgabe bestätigt, wenn er inhaltlich nicht geändert, sondern bloß in seiner Formulierung verbessert wird. Entscheidungstexte 1 Ob 552/76 Entscheidungstext OGH 10.03.1976 1 Ob 552/76 8 Ob 600/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 8 Ob 600/78 Veröf... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §3AnerbenG §3 Abs2 Z2AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Auswahl des Anerben wurde - abgesehen vom Gleichaltrigkeitsfall bei gleich nahen Angehörigen - genau geregelt; eine Entscheidung nach billigen Ermessen, die sich darüber hinwegsetzt, ist offenbar gesetzwidrig. Dass durch die gesetzlichen Ausleseregeln nicht alle Härtefälle vermieden werden können, hat der Gesetzgeber in Kauf genommen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Die aus den §§ 833 bis 835 ABGB abzuleitende Mitwirkung des Gerichtes an der Willensbildung von Hälfteeigentümern in der Weise, daß der einen Hälfte der Stimmen das Übergewicht über die andere gegeben wird, stellt mangels im Gesetz enthaltener Richtlinien eine Ermessensentscheidung dar; pflichtgemäße Ermessensausübung vorausgesetzt kann eine offenbare Gesetzwidrigkeit schon begrifflich nicht vorliegen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 CAußStrG §179 Abs1
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine Vorschrift über das gemäß § 179 Abs 1 AußStrG nach Hervorkommen weiteren Nachlaßvermögens durchzuführende Verfahren. Die Ansicht, beim Hervorkommen weiteren Nachlaßvermögens in einem auf Grund einer unbedingten Erbserklärung durchgeführten und mit Einantwortung beendeten Verlassenschaftsverfahren stehe es nur der Erbin zu, das eidesstättige Vermögensbeke... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5HGB §20HGB §24HGB §30
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Ansicht, daß der Zusatz "und Co KG" nicht die von § 30 HGB geforderte Unterscheidungskraft hat. Entscheidungstexte 5 Ob 246/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 5 Ob 246/75 Veröff: GesRZ 1976,94 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AktienG §4AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5GmbHG §61HGB §24
Rechtssatz: Wenn die Untergerichte firmenrechtlich eine Kollision zwischen dem Grundsatz der Erhaltung des Firmennamens der in eine Gesellschaft mbH & Co KG umgewandelten Offenen Handelsgesellschaft und dem Schutzzweck besonderer firmenrechtlicher Publizität im Sinne der § 5 Abs 5 Abs2 GmbHG und § 4 Abs 2 AktienG angenommen und entgegen der Entscheidung JBl 1975,151 die analoge Anwe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §29 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (mit durchschnittlich mehr als dreihundert Arbeitnehmern) enthaltene Bestimmung, wonach ein Aufsichtsrat bestellt werden kann, wenn die Gesellschafter die Bestellung eines solchen einstimmig beschließen, verstößt nicht gegen § 29 Abs 1 Z 2 GmbHG. Die Beschlüsse der Untergerichte, die die Eintragung der Änderung des Gesellschaftsvertrages unter Hinweis a... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1cEisbEG §22
Rechtssatz: Die ungerechtfertigte Verweigerung einer gerichtlichen Entscheidung über eine Enteignungsentschädigung nach dem Eisenbahnenteignungsgesetz ist auch noch über einen außerordentlichen Revisionsrekurs als Nullität wahrzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 241/75 Entscheidungstext OGH 09.12.1975 5 Ob 241/75 EvBl 1976/124 S 237 = RZ 1977/123,239 (... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §828AußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, ob nur von und gegen Miteigentümern Anträge auf Benützung gestellt werden können oder ob hiezu auch der Fruchtnießer eines Anteils zur Sache legitimiert ist. Entscheidungstexte 7 Ob 164/75 Entscheidungstext OGH 13.11.1975 7 Ob 164/75 Veröff: MietSlg 27099 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §158 Abs1Schweizer OR Art790
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, ob eine von einem Erblasser angeordnete Beschränkung eines Substitutionsvermögens durch die Verwaltung eines Testamentsvollstreckers in einem Anteilsbuch einer Schweizer GmbH einzutragen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 202/75 Entscheidungstext OGH 13.11.19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §16 A1
Rechtssatz: Ein nach § 16 AußStrG an den OGH erhobener Rekurs ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn aus dem Schriftsatz nicht erkennbar ist, worin eine offenbare Gesetzwidrigkeit, eine Aktenwidrigkeit oder eine Nichtigkeit iSd § 16 AußStrG gelegen sein soll. Entscheidungstexte 5 Ob 223/75 Entscheidungstext OGH 11.11.1975 5 Ob 223/75 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aKrnt HöfeG §7 Z4
Rechtssatz: In der Bestimmung eines Hofübernehmers, der nicht den Erfordernissen des § 7 Z 4 Krnt HöfeG entspricht, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 139/75 Entscheidungstext OGH 06.11.1975 6 Ob 139/75 6 Ob 1/81 Entscheidungstext OGH 21.01.1981 6 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §182ABGB §184 Abs1 Z4AußStrG §10 AAußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ein gleichzeitig mit dem Rekurs gegen einen Beschluß auf Bemessung des vom Wahlvater zu leistenden Unterhaltes gestellter Antrag auf Widerruf der Adoptionsbwilligung mit rückwirkender Kraft hindert die Entscheidung über den Rekurs gegen die Unterhaltsbemessung nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 128/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122
Rechtssatz: Ob nach der Vorschrift des § 122 zweiter Satz AußStrG vom Gericht auch eine Erbserklärung angenommen werden muß, von der von vornherein feststeht, daß sie zu keiner Einantwortung führen kann, weil der in der Erbserklärung behauptete Tatbestand nach der Aktenlage ein Erbrecht nicht begründet, stellt eine Auslegungsfrage dar, daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich. Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22
Rechtssatz: Welche Maßnahmen unter dem Begriff "Durchsetzung der Unterhaltsansprüche" im einzelnen zu verstehen sind, wird im Gesetz nicht gesagt; ebensowenig wann ein "schwieriger Fall" vorliegt, weshalb auch die Beurteilung dieser Voraussetzung dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes überlassen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 111/75 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeAußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die Ansicht, daß dann, wenn die möglichen "Teilnehmer am Geschäft" bekannt sind, aber ungewiß ist, wer aus diesem bestimmt abgegrenzten und bekannten Personenkreis tatsächlich "der Teilnehmer" ist, dieser oder diese nicht "unbekannt" im Sinne des § 276 ABGB seien, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 596/75 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H1AußStrG §16 BII3a
Rechtssatz: In der Unterlassung einer der im § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch den Außerstreitrichter liegt weder eine Nichtigkeit noch ein solcher Verfahrensmangel, dem das Gewicht einer Nichtigkeit zugemessen werden müßte. Entscheidungstexte 5 Ob 166/75 Entscheidungstext OGH 07.10.1975 5 Ob 166/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 FAußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: 1) Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Ansicht, daß nur der "betriebsame" Absonderungsberechtigte die Aufrechterhaltung der Absonderung der Nachlasses verlangen kann. 2) Mit dem Vorwurf, die Untergerichte hätten die Frage fehlerhaft beurteilt, ob der Absonderungsgläubiger sich um die Durchsetzung seiner Ansprüche soweit bemüht hat, daß die Aufrechterhaltung der Nachlassabsonderung gerechtfertig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §16 BIII2gEisbEG §4
Rechtssatz: Die Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um einer derzeit noch als Grünland genutzten Liegenschaft im Hinblick auf eine mögliche künftige Verbauung die Eigenschaft eines "Bauerwartungslandes" zuerkennen zu können, ist in keiner gesetzlichen Vorschrift ausdrücklich geregelt. (hier: Schätzung im Verlassenschaftsverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...