RS OGH 1976/3/17 1Ob517/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1976
beobachten
merken

Norm

AußStrG §16 BIII2a

Rechtssatz

Die Ansicht, daß auf Grund des Übergabsvertrages das Eigentum der Übernehmerin an der streitgegenständlichen Liegenschaft samt allem Zubehör und allen freien Fahrnissen, wie alles am Todestag liegt und steht, mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers begründet wurde, ist nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 517/76
    Entscheidungstext OGH 17.03.1976 1 Ob 517/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0085821

Dokumentnummer

JJR_19760317_OGH0002_0010OB00517_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten