RS OGH 1976/9/7 1Ob693/76, 7Ob759/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1976
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Norm

ABGB §142 Cb
ABGB §176
ABGB §178 C
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Wenn eine konkrete ernste Gefahr für die Entwicklung des Kindes zu befürchten ist, liegt im Beharren auf dem Recht ein Mißbrauch desselben, der die Übertragung der Erziehungsgewalt an eine andere Person rechtfertigt. Eine Entscheidung, die diese Rechtsgrundsätze mißachtet, wäre offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 693/76
    Entscheidungstext OGH 07.09.1976 1 Ob 693/76
  • 7 Ob 759/81
    Entscheidungstext OGH 05.11.1981 7 Ob 759/81
    nur: Wenn eine konkrete ernste Gefahr für die Entwicklung des Kindes zu befürchten ist, liegt im Beharren auf dem Recht ein Mißbrauch desselben, der die Übertragung der Erziehungsgewalt an eine andere Person rechtfertigt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0087023

Dokumentnummer

JJR_19760907_OGH0002_0010OB00693_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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