Norm
ABGB §142 CbRechtssatz
Wenn eine konkrete ernste Gefahr für die Entwicklung des Kindes zu befürchten ist, liegt im Beharren auf dem Recht ein Mißbrauch desselben, der die Übertragung der Erziehungsgewalt an eine andere Person rechtfertigt. Eine Entscheidung, die diese Rechtsgrundsätze mißachtet, wäre offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0087023Dokumentnummer
JJR_19760907_OGH0002_0010OB00693_7600000_001