Norm
AußStrG §16 BIII2gRechtssatz
Ob die Regelung des § 10 WEG 1975 auch dann Platz greift, wenn dem überlebenden Ehegatten erst durch den Erbanfall ein Anteil an der Eigentumswohnung des Erblassers zufällt, ist im Gesetz nicht mit einer jeden Zweifel ausschließenden Klarheit geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0087794Dokumentnummer
JJR_19760513_OGH0002_0070OB00585_7600000_001