Norm: AußStrG §16 A1GBG §126
Rechtssatz: Ein "außerordentlicher Revisionsrekurs" ist im Sinne des § 126 GBG dann unzulässig, wenn das Verfahren vom Grundbuchsgesetz bestimmt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 156/74 Entscheidungstext OGH 10.07.1974 5 Ob 156/74 5 Ob 33/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 5 Ob 33/79 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §28JN §44
Rechtssatz: Die anfängliche örtliche Unzuständigkeit des Außerstreitgerichtes wird durch eine nachträgliche Ordinierung geheilt. Entscheidungstexte 8 Ob 116/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 8 Ob 116/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007447 Dok... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aAußStrG §16 BIII2bABGB §1221
Rechtssatz: Die Anordnung des § 1221 ABGB ("ohne strenge Erforschung des Vermögensstandes") ist eine das Verfahren zur Bestimmung eines Heiratsgutes regelnde Vorschrift. Entscheidungstexte 3 Ob 141/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 3 Ob 141/74 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, ob ein den demonstrativ angeführten Beispielsfällen des § 1425 ABGB gleichwertiges Hindernis, eine Schuld zu bezahlen, als Hinterlegungsgrund angesehen werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 126/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 8 Ob 126/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 CAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Berufungswahl einer medizinisch-technischen Assistentin ist bei Stellung des Vaters als Gleisaufseher der ÖBB nicht unangemessen. Entscheidungstexte 3 Ob 42/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 3 Ob 42/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0086934 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §174 C2AußStrG §177 C3LiegTeilG §29
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Abhandlungsgericht zur Vorbereitung des Verbücherungsbeschlusses eine den nachträglichen Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen Rechnung tragende, ganz oder teilweise an die Stelle der Verbücherungsanordnung der Einantwortungsurkunde tretende "Amtsbestätigung" erläßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BAußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Aus Anlass eines Rekurses kann zwar von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrgenommen werden, doch kann ohne Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit nicht die Entscheidung einer anderen Frage an sich gezogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 77/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1974 6 Ob 77/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BAußStrG §16 BII3aAußStrG §267
Rechtssatz: Die fehlende Antragslegitimation bewirkt keine Nichtigkeit des Verfahrens, sondern sie stellt ein sachliches Hindernis für den vorliegenden Antrag (hier Antrag nur eines Miteigentümers auf freiwillige Versteigerung einer Liegenschaft) dar. Entscheidungstexte 6 Ob 77/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1974 6 Ob 77/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §166aAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, bei Unterhaltsbemessung für eheliche Kinder sei - auch nach der Einführung der Bestimmung des § 166 a ABGB durch das BG über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes - gemäß §§ 139, 143 ABGB die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vaters maßgeblich. Entscheidungstexte 4 Ob 5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i1RpflG §16ZPO §477 Abs1 Z2 D2e
Rechtssatz: Der erweiterte Wirkungskreis des Rechtspflegers gemäß § 16 RpflG ermächtigt diesen nicht, besondere Sachwalter iSd § 271 ABGB zu bestellen, weil die im § 16 Abs 1 RpflG dem Rechtspfleger zur Erledigung zugewiesenen Agenden erschöpfend aufgezählt sind. Die Überschreitung des gesetzlichen Wirkungsbereiches des Rechtspfleger zieht die Nichtigkeit seiner Entscheidung nach sich. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i2B-VG Art83 Abs2JN §44ZPO §477 Abs2 Z2 D2
Rechtssatz: Da in den im § 44 Abs 1 JN angeführten Rechtsangelegenheiten (hier: Außerstreitsachen) nicht einmal die unheilbare Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes die Nichtigkeit des vor diesem Gericht durchgeführten Verfahrens begründet, kann diese Rechtsfolge, wie eine einfacher Größenschluß ergibt, umso weniger dann eintreten, wenn das Verfahren vor dem zuständigen Gerich... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Im Rekursverfahren sind an die Rechtsmittelerfordernisse weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Berufungs- bzw Revisionsverfahren. Dies gilt insbesonders für die nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen zu beurteilenden Rechtsmittel, weil dieses Verfahren strengen Formerfordernissen ganz allgemein nicht jene Bedeutung zumißt wie die ZPO. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Welche konkreten tatsächlichen Umstände im Einzelfall die Ersetzung der verweigerten Zustimmung durch das Gericht gemäß § 181 Abs 3 ABGB rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt. Entscheidungstexte 3 Ob 54/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 3 Ob 54/74 5 Ob 557/77 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §271 IdABGB §276AußStrG §16 BIII2cVerwalterG §5
Rechtssatz: Die Auffassung, daß der Kurator trotz der Bestellung eines öffentlichen Verwalters weiterhin über Pflegschaftsvermögen (hier: das in Österreich gelegene Vermögen der ehemaligen Sparkasse Unter-Tannowitz, CSSR) verfügungsberechtigt sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 512/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Keine Kuratorbestellung für einen willkürlich gewählten Sammelbegriff - "Aktionsgemeinschaft". Entscheidungstexte 2 Ob 14/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 2 Ob 14/74 Veröff: RZ 1974/58 S 101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0087185 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §143ABGB §166a Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Heranziehung der väterlichen Großeltern des unehelichen Kindes vor den mütterlichen Großeltern nicht gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 7/74 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 3 Ob 7/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0086492 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b1AußStrG 2005 §56 Abs1ZPO §477 D6
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges begründet eine Nichtigkeit im analogen Sinn des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 254/73 Entscheidungstext OGH 24.01.1974 7 Ob 254/73 EvBl 1974/127 S 270 1 Ob 160/74 Entscheidungstext OGH 07.10.1974 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gKEG §1KEG §10KEG §12
Rechtssatz: Die vom Rekursgericht als herrschend nachgewiesene Beurteilung, daß unter abhandengekommene Urkunden im Sinne des § 1 KEG solche Urkunden nicht fallen, die zwar in fremde, aber doch bekannte Hände geraten sind, ist nicht offenbar gesetzwidrig. In diesen Fällen kann mit Klage und Antrag auf einstweilige Verfügung erfolgsversprechend vorgegangen werden. Auch der letzte Satz des § 12 Abs 1 K... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2l
Rechtssatz: "Nullität" wird auch im Außerstreitverfahren durch einen bloßen Widerspruch zwischen
Spruch: und Gründen der Entscheidung nicht bewirkt. Entscheidungstexte 7 Ob 212/73 Entscheidungstext OGH 12.12.1973 7 Ob 212/73 8 Ob 703/86 Entscheidungstext OGH 22.01.1987 8 Ob 703/86 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eHGB §31 Abs2
Rechtssatz: Es liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor, wenn der Widerspruch gegen die in Aussicht gestellte amtswegige Löschung der Firma einer Kommanditgesellschaft mit der
Begründung: zurückgewiesen wurde, daß der Gewerbebetrieb seit zehn Jahren nicht mehr ausgeübt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 202/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1ABGB §7
Rechtssatz: Die Verweigerung der analogen Anwendung einer Rechtsvorschrift auf einen allenfalls rechtsähnlichen Fall kann eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht begründen. Entscheidungstexte 7 Ob 218/73 Entscheidungstext OGH 07.11.1973 7 Ob 218/73 Veröff: EvBl 1974/88 S 186 = QuHGZ 1974 H2/119 1 Ob 100/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gKEG 1951 §12
Rechtssatz: Die Ansicht, daß im Wege des außerstreitigen Kraftloserklärungsverfahrens die Erneuerung einer Urkunde (hier Sparbuch) nicht ausgesprochen werden kann, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Auch in der Ansicht, daß wegen der vom Aussteller mitgeteilten Einlösung und Vernichtung der Urkunde (Sparbuch) nicht einmal eine Kraftloserklärung in Betracht kommt, ist eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht zu er... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §19AußStrG §16 BII2gAußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Erstgericht nur die Bezirkskammer und nicht die Landeskammer für Landwirtschaft und Forstwirtschaft gemäß § 19 AnerbenG gehört hat, kann nach § 16 AußStrG nicht geprüft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 190/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 1 Ob 190/73 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §614AußStrG §16 BIII2cAußStrG §77
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, ein Kurator sei auch dann gemäß § 77 AußStrG zu bestellen, falls die Regel des § 614 ABGB grundsätzlich für eine gemeine Substitution spricht, eine fideikommissarische Substitution aber nicht von vornherein auszuschließen sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 183/73 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IAußStrG §16 BIII2dEO §308 A
Rechtssatz: Die Überweisung zur Einziehung ermächtigt gemäß § 308 Abs 1 EO den Betreibenden (Dritterlagsgegner), namens des Verpflichteten (Zweiterlagsgegner) vom Drittschuldner (Republik Österreich als Erlagsgericht) die Entrichtung des im Überweisungsbeschluss bezeichneten Betrages nach Maßgabe des Rechtsbestandes der gepfändeten Forderung zu begehren. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass das ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Es genügt die inhaltliche Geltendmachung einer offenbaren Gesetzwidrigkeit, auch wenn der Beschwerdegrund nicht gerade ausdrücklich so bezeichnet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 213/73 Entscheidungstext OGH 18.10.1973 6 Ob 213/73 Veröff: SZ 46/107 = JBl 1974,625 1 Ob 630/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2cEntmO §8JWG §16
Rechtssatz: Die Aufgaben, die der Bezirksverwaltungsbehörde in einem gerichtlichen Verfahren außer Streitsachen zukommen, sind in den §§ 16 bis 24 JWG erschöpfend aufgezählt. Eine Beteiligung der Bezirksverwaltungsbehörde (Jugendamt) an einem Entmündigungsverfahren eines Großjährigen ist in keinem Gesetz vorgesehen. Ihre Bestellung zum vorläufigen Beistand ist offenbar gesetzwidrig. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HcAußStrG §16 BIII2gAußStrG §19
Rechtssatz: Die Partei muß einem in einer Entscheidung gegen sie gerichteten Auftrag zuwiderhandeln. Ist beschlußmäßig das Besuchsrecht in den Räumen der Gesellschaft "Rettet das Kind" auszuüben, enthält der Gerichtsbeschluß aber nicht den Auftrag an die Mutter, die Kinder an den Besuchstagen dorthin zu bringen, so vereitelt die Mutter das Besuchsrecht nicht, wenn sie die Kinder nicht dorthin schi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2ZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Konformatentscheidung, wenn das Erstgericht den Antrag auf Besuchsrechtsregelung wegen Rechtskraft abweist, die zweite Instanz aus denselben Gründen den Beschluß mit der Maßgabe, daß der Antrag zurückgewiesen wird, bestätigt. Entscheidungstexte 6 Ob 199/73 Entscheidungstext OGH 04.10.1973 6 Ob 199/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Über die Absicht des Gesetzgebers kann kein Zweifel bestehen, die Erziehung eines Minderjährigen entweder dem einen oder dem anderen Elternteil zu überlassen, offenkundig in der Erkenntnis, daß anders eine erfolgversprechende Erziehung auch gar nicht möglich wäre. In der von den Untergerichten dennoch verfügten Teilung der Erziehungsbefugnisse zwischen den geschiedenen Elternteilen liegt daher ei... mehr lesen...