Norm
ABGB §182Rechtssatz
Ein gleichzeitig mit dem Rekurs gegen einen Beschluß auf Bemessung des vom Wahlvater zu leistenden Unterhaltes gestellter Antrag auf Widerruf der Adoptionsbwilligung mit rückwirkender Kraft hindert die Entscheidung über den Rekurs gegen die Unterhaltsbemessung nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006845Dokumentnummer
JJR_19751016_OGH0002_0060OB00128_7500000_001