Norm: AußStrG §16 BII2i1RpflG §16 Abs1
Rechtssatz: Die gerichtliche Entscheidung in Vormundschafts- und Pflegschaftssachen steht grundsätzlich dem Richter zu. Der erweiterte Wirkungskreis des Rechtspflegers kann daher nur jene Agenden erfassen, die ihm ausdrücklich zur selbständigen Erledigung zugewiesen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 44/73 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271JWG §17JWG §22AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Gegen die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Kurator oder besonderen Sachwalter gemäß § 22 JWG in einem Falle, bei dem es sich um die Hereinbringung von Unterhaltsanprüchen ehelicher minderjähriger österreichischer Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, handelt, bestehen keine Bedenken. Das in den Vorschriften des § 17 JWG zum Ausdruck kommende Territorialitä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Handelt es sich um die Beurteilung von Ermessensfragen, kann deren Lösung schon begrifflich nicht offenbar gesetzwidrig sein. Voraussetzung hiefür ist aber, daß in die Ermessenserwägungen alle nach dem Gesetz zu berücksichtigenden Kriterien einbezogen wurden. Wurden hingegen solche Kriterien aus rechtlichen Gründen oder aber tatsächlich außer acht gelassen, wurde offenbar das Gesetz verletzt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §165bAußStrG §16 BII2g
Rechtssatz: Es bedeutet keine Nichtigkeit, sondern bloß eine Mangelhaftigkeit, wenn in erster Instanz vor der Beschlußfassung nach § 165 b ABGB keine Erhebungen darüber gepflogen wurden, ob im Sinne der Behauptung der Kindesmutter der außereheliche Vater tatsächlich seit mindestens sechs Monaten unbekannten Aufenthaltes war oder ob die Verbindung mit ihm nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkei... mehr lesen...
Norm: ABGB §148AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Wurden bei einer Entscheidung über die mit einem Hochschulstudium getroffene Berufswahl die im § 148 ABGB aufgezählten Kriterien nicht vollständig beachtet, wurde offenbar das Gesetz verletzt. Entscheidungstexte 1 Ob 53/73 Entscheidungstext OGH 04.04.1973 1 Ob 53/73 6 Ob 526/77 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HbABGB nF §177AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Eine Ermessensentscheidung, nämlich eine nach den gegebenen Umständen zu treffende Regelung, begründet noch keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn der eine oder andere dieser Umstände nicht gebührend gewertet wurde (7 Ob 223/69, 7 Ob 186/72 ua), es sei denn, daß letzteres einen Verstoß gegen eine eindeutige Gesetzeslage (SZ 24/6 ua) oder gegen die Grundprinzipien des Rechts (SZ 23/289 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bABGB §170a
Rechtssatz: Wann eine Regelung des persönlichen Verkehrs gemäß § 170 a ABGB dem Wohl des Kindes entspricht, sagt das Gesetz im einzelnen nicht. Die Lösung dieser Frage obliegt vielmehr dem pflichtgemäßen richterlichen Ermessen. In einem solchen Fall kann aber von einer offenbaren Gesetzeswidrigkeit und damit einem Anfechtungsgrund im Sinne des § 16 AußStrG keine Rede sein. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Eine bestätigende Entscheidung der zweiten Instanz liegt vor, wenn das Erstgericht der Vorstellung gegen die von ihm angedrohte Ordnungsstrafe mangels Beschwer nicht Folge gibt und das Rekursgericht dem dagegen erhobenen Rekurs aus demselben Grund nicht Folge gibt. Entscheidungstexte 7 Ob 252/72 Entscheidungstext OGH 08.11.1972 7 Ob 2... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2lGeo §63 Abs6GOG §79ZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Der Umstand, daß vom Leiter der Geschäftsabteilung, gegen die Bestimmung des § 79 GOG, die Richtigkeit der Ausfertigung nur hinsichtlich des Kopfes und des Spruches bestätigt wurde, hat nicht die Nichtigkeit des vom Rekursgericht gefaßten und begründeten Beschlusses zur Folge, wenn es auch dem Rekursgericht oblegen wäre, gemäß § 63 Abs 6 Geo von Amts wegen eine Verbesseru... mehr lesen...
Norm: ABGB §174AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine Bestimmung, nach der für eine im Rahmen eines Verfahrens nach § 174 ABGB vorzunehmende Prüfung des Gesundheitszustandes der Braut eines Minderjährigen die ärztliche Untersuchung auch der Verwandten der Braut erforderlich wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 246/72 Entscheidungstext OGH 08.11.1972 7 Ob 246/72 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gAußStrG §19
Rechtssatz: Eine
Norm: , die die bloße Androhung der im § 19 AußStrG vorgesehenen Zwangsmittel durch den Außerstreitrichter verbietet, besteht nicht. Schon aus diesem Grunde kann daher die angedrohte Verhängung einer Geldstrafe von zweihundert Schilling für den Fall des neuerlichen Ausbleibens des Rechtsmittelwerbers nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 III2bEO §7 Bb1EO §10a BFamLAG §1
Rechtssatz: Es trifft zu, daß im Schrifttum überwiegend (Neumann-Lichtblau, Komm z EO, 258, Pichler, Familienbeihilfe-Kinderbeihilfe und der Unterhaltstitel, RZ 1968,126) und in der Rechtsprechung der Zuspruch der Familienbeihilfe "in der jeweils gesetzlichen Höhe" nicht den Voraussetzungen des § 7 Abs 1 EO entspricht, weil der Umfang der vom Verpflichteten zu erbringenden Leistung nicht eindeu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §16 BII3bAußStrG 2005 §16 Abs1AußStrG 2005 §31
Rechtssatz: Die Beweisaufnahme im Verfahren außer Streitsachen ist zufolge § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG an keinerlei Förmlichkeiten gebunden; auch eine völlig formlose Einholung von Auskünften, seien diese mündlich oder schriftlich, ist daher nicht unstatthaft, noch weniger ein etwaiger Formverstoß bei deren Protokollierung mit Nichtigkeit bedroht (vgl hiezu Gögl, Der Be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3bAußStrG §16 BIII2g
Rechtssatz: Ist in den Darlegungen eines Sachverständigengutachtens kein Verstoß gegen die Denkgesetze zu erblicken und nicht erkennbar, daß der Sachverständige erheblichen Verfahrensstoff außer acht gelassen hat, so ist eine Bekämpfung der Entscheidung des Gerichtes, das dem Sachverständigengutachten folgte, lediglich eine Beweiswürdigungsrüge, die nach § 16 AußStrG nicht zugelassen ist. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aKrnt HöfeG §3 Abs3
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffs "landwirtschaftlicher Nebenbetrieb" im Sinne des § 3 Abs 3 Krnt HöfeG. Entscheidungstexte 1 Ob 178/72 Entscheidungstext OGH 25.10.1972 1 Ob 178/72 6 Ob 289/07d Entscheidungstext OGH 17.12.2008 6 Ob 289/07d Vgl; Beisatz: Hofbestandteile... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2cAußStrG §16 BII2i1AußStrG 2005 §58 Abs3AußStrG 2005 §58 Abs4 Z2AußStrG 2005 §66 Abs1 Z1 AIA11aRpflG §16RpflG §17
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des OGH leidet ein vom Rechtspfleger in Überschreitung der ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsgewalt erlassener Beschluss und das ihm vorangegangene Verfahren, soweit es vom Rechtspfleger durchgeführt wurde, an einer Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO... mehr lesen...
Norm: ABGB §165b Abs1AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Eine Regelung dahin, daß die Zustimmung der Ehefrau nur bei einer Auflösung der häuslichen Gemeinschaft aus bestimmten Gründen entfallen soll, bei anderen aber nicht, kann dem zweiten Satz des § 165 b Abs 1 ABGB nicht entnommen werden; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte diese Meinung vertreten haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aABGB §805ABGB §806
Rechtssatz: Die Frage, ob auch die Ausschlagung der Erbschaft unwiderruflich ist (vgl § 806 ABGB), kann mit dem Beschwerdegrund der offenbaren Gesetzwidrigkeit nicht aufgerollt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 175/72 Entscheidungstext OGH 20.09.1972 1 Ob 175/72 6 Ob 243/72 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IHABGB §142 FAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ob eine Änderung der Verhältnisse den Eintritt neuer Tatsachen voraussetzt oder auch dann anzunehmen ist, wenn die Tatsache schon zur Zeit der Entscheidung oder Vereinbarung über die Unterhaltsleistung eingetreten war, jedoch erst später zu Tage trat, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Herabsetzung (oder Erhöhung) einer vereinbarten Unt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §63 Abs3
Rechtssatz: Ob unter bestimmten Voraussetzungen die Einbringung der Stammeinlage trotz der Bestimmung des § 63 Abs 3 GmbHG doch im Wege der Aufrechnung zulässig ist, bedeutet eine Frage der rechtlichen Beurteilung; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich. Entscheidungstexte 6 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 6 Ob 173/72 Ve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aKrnt HöfeG §3Krnt HöfeG §9
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß der durch Übereinkommen aller Beteiligten (§ 9 Abs 1 Krnt HöfeG) festgesetzte Übernahmswert für alle Beteiligten bindend und daher ein nachträglicher Antrag eines Beteiligten auf Ausscheidung der Nebenbetriebe aus dem Erbhof, dessen Stattgebung eine Änderung des Übernahmswertes zur Folge hätte, als mit dem Übereinkommen unverei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gGOG §87
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Entscheidung über den gnadenweisen Nachlaß rechtskräftig verhängter Ordnungsstrafen. Entscheidungstexte 8 Ob 162/72 Entscheidungstext OGH 05.09.1972 8 Ob 162/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0087718 Do... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §9JWG §26JWG §31
Rechtssatz: Welche tatsächlichen Umstände im konkreten Einzelfall die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 26 JWG rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt; es vermag daher die Behauptung, daß diese Umstände im konkreten Fall zur Rechtfertigung einer derartigen Maßnahme nicht ausreichen, den Anfechtungsgrund "offenbarer Gesetzwidrigkeit" im Sinne des § 16 AußStrG nicht herzustellen (ebenso EFSlg ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §127
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn während des Innehaltens mit der Verlassenschaftsabhandlung gemäß § 127 Abs 1 AußStrG die Inventarisierung zum Zwecke der gerichtlichen Sequestration des Nachlasses bewilligt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 159/72 Entscheidungstext OGH 09.08.1972 5 Ob 159/72 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1KO §172KO §176 Abs2 C
Rechtssatz: Bestätigende Beschlüsse sind im Konkursverfahren auch nicht nach § 16 AußStrG anfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 156/72 Entscheidungstext OGH 25.07.1972 5 Ob 156/72 5 Ob 316/74 Entscheidungstext OGH 18.12.1974 5 Ob 316/74 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 BAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Die Festsetzung eines Benützungsentgeltes dafür, dass ein Miteigentümer einen größeren Teil der gemeinsamen Sache benützt als der Quote seines Miteigentums entspricht, kann nur für die Zukunft erfolgen (so schon SZ 12/39 = JBl 1930,282; MietSlg 6935, 16043 ua). Entscheidungstexte 1 Ob 115/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 115/72 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BI
Rechtssatz: Entspricht der Grundbuchsstand nicht der durch das Abhandlungsverfahren geschaffenen Rechtslage, so vermag das keine Aktenwidrigkeit der Entscheidung im Abhandlungsverfahren zu begründen. Entscheidungstexte 3 Ob 50/72 Entscheidungstext OGH 22.06.1972 3 Ob 50/72 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1oö FremdenverkehrsG 1965 §14 Abs4
Rechtssatz: Auf das Verfahren nach § 14 Abs 4 oö FremdenverkehrsG 1965 finden gemäß Art 13 VEG sinngemäß die Bestimmungen des EisbEG 1954 Anwendung, es ist somit gemäß § 24 EisbEG ein außerstreitiges. Entscheidungstexte 6 Ob 113/72 Entscheidungstext OGH 08.06.1972 6 Ob 113/72 Euro... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §1311 IIbAußStrG §16 A2KFG 1967 §71
Rechtssatz: Besuchsrechtsregelung dahin, daß trotz Lenkerberechtigung dem schwerversehrten Vater es nicht gestattet sei, die Kinder in einem von ihm gelenkten Personenkraftwagen mitzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 114/72 Entscheidungstext OGH 07.06.1972 1 Ob 114/72 4 Ob 508/76... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b4.DVEheG §13
Rechtssatz: Die auf die Ausführungen Bergmanns, Internationales Eherecht und Kindschaftsrecht, 3 Bd, Iran S 10 gestützte Rechtsansicht, der iranischen Rechtsordnung sei das Rechtsinstitut der Legitimation fremd, das vom islamischen Recht beherrschte iranische bürgerliche Gesetzbuch lasse für die Wirksamkeit der Eheschließung allein schon den Willen und das gegenseitige Einverständnis der Partner genügen, die... mehr lesen...