Norm
AußStrG §16 BII1cRechtssatz
Die ungerechtfertigte Verweigerung einer gerichtlichen Entscheidung über eine Enteignungsentschädigung nach dem Eisenbahnenteignungsgesetz ist auch noch über einen außerordentlichen Revisionsrekurs als Nullität wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0007421Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020