Norm: AußStrG §16 A1EO §352
Rechtssatz: Grundsätze des Verfahrens und der Bewertung einer "Betriebsliegenschaft": 1. Es handelt sich um ein Exekutionsverfahren, daher für Rechtsmittel § 16 AußStrG unanwendbar. 2. Bei Bewertung einer "Betriebsliegenschaft" (hier Hotelbetrieb") sind nicht die Werte der einzelnen Bestandteile (Grundstücke, Baulichkeiten, Zubehör) zu bewerten, sondern der Verkehrswert der Betriebsliegenschaft global festzustell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §174 C2AußStrG §174 C3AußStrG §177LiegTeilG §29
Rechtssatz: auf welche Weise bei einer nachträglichen Verschiebung der nach der Einantwortungsurkunde den Erben zufallenden Liegenschaftsanteile die Verbücherung im Grundbuch zu bewirken ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Entscheidungstexte 4 Ob 524/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1975 4 Ob 524/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 KAußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Keine ausdrückliche oder unzweifelhafte gesetzliche Regelung der Frage, in welcher Weise ein absonderungsberechtigter Noterbe seine Pflichtteilsansprüche betreiben muß. Entscheidungstexte 7 Ob 86/75 Entscheidungstext OGH 06.05.1975 7 Ob 86/75 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 KAußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Voraussetzungen, unter denen eine Absonderung des Nachlasses zur Sicherung des Noterben vor den Gefahren einer Vermengung oder nachteiligen Verwertung der Nachlaßbestandteile aufgehoben werden kann, sind im Gesetz nicht ausdrücklich oder unzweifelhaft geregelt. Entscheidungstexte 7 Ob 86/75 Entscheidungstext OGH 06.05.1975 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AktG §4AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5HGB §22HGB §24HGB §161
Rechtssatz: Ob eine Gesellschaft & Co KG ieS (bei der einziger persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist) den Firmennamen des Einzelkaufmanns (dessen Unternehmen sie erwirbt oder in das sie eintritt, während er Komplementär wird) ohne Beisatz weiterführen darf - so OGH 6 Ob 106/74, gegenteilig jedoch nun BGH in NJW 1974,1191 f - ist im Ges... mehr lesen...
Norm: ABGB §143AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ob ein nach § 143 ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne § 143 ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 71/75 Entscheidungstext OGH 15.04.1975 3 Ob 71/75... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1cAußStrG §16 BII2aZPO §477 B2c
Rechtssatz: Die Überschreitung der Grenzen der inländischen Gerichtsbarkeit begründet eine im § 477 ZPO nicht angeführte Nichtigkeit, die, auch wenn sie nicht geltend gemacht wird, aus Anlaß eines zulässigen in der Sache selbst ergriffenen Rechtsmittels wahrzunehmen ist (vgl SZ 22/107). Entscheidungstexte 3 Ob 229/74 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §2 BAußStrG §16 BII1JN §42
Rechtssatz: Für das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit muß die sich aus § 42 Abs 1 JN ergebende Pflicht auch aus der den Gerichten ohne Unterschied der Instanz im § 2 AußStrG auferlegten Obliegenheit gefolgert werden, für die Einhaltung eines gültigen Verfahrens zu sorgen. Entscheidungstexte 3 Ob 229/74 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2aAußStrG §19 Abs1
Rechtssatz: Der angebliche Mangel der Vollstreckbarkeit des vom (ausländischen) Vormundschaftsgericht gefassten Beschlusses auf Herausgabe des Kinde läßt sich keinem der im § 477 Abs 1 ZPO angeführten Nichtigkeitsgründe unterstellen. Entscheidungstexte 3 Ob 234/74 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 3 Ob 234/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §19 Abs1
Rechtssatz: Ob wegen eines angeblich beim Vormundschaftsgericht anhängigen Verfahrens die Anordnung von Zwangsmaßnahmen vorläufig verweigert werden soll, ist eine Ermessensentscheidung, die schon begrifflich nicht offenbar gesetzwidrig sein kann. Entscheidungstexte 3 Ob 234/74 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 3 Ob 234/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1cAußStrG 2005 §56 Abs1AußStrG §66 AIBZPO §477 cZPO §526 B1
Rechtssatz: Die Überprüfung einer unterinstanzlichen Entscheidung hat nur im Rahmen der Anfechtung stattzufinden. Es ist also nicht zulässig, eine dem Hauptverfahren anhaftende Nichtigkeit, die auf die Erledigung der angefochtenen Entscheidung (hier: über die Bewilligung der Verfahrenshilfe) ohne Einfluss ist, im Rekursverfahren von Amts wegen wahrzunehmen (ausdrüc... mehr lesen...
Norm: AußStrG 316 BII2lAußStrG §16 BII3aJWG §29JWG §31
Rechtssatz: Wenn sich das Gericht bei Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 2 JWG mit bloßer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen begnügt, auf die nur § 31 Abs 1 abgestellt ist, unterläuft ihm ein Verfahrensfehler, dem das Gewicht der Nichtigkeit beigemessen werden muß, weiler zur Folge hat, daß der Sachverhalt nicht zuverlässig nach allen nach dem Gesetz maßgeblichen Kr... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i1AußStrG §19RpflG §15RpflG §16
Rechtssatz: Wird durch die Bestellung eines Kurators nach § 19 AußStrG im Verlassenschaftsverfahren in die Befugnisse eines minderjährigen Erben eingegriffen, muß bei der Prüfung, ob zur Bestellung eines Kurators der Rechtspfleger befugt war, auch die Bestimmung des § 16 RpflG herangezogen werden. Bezieht sich die Beschränkung der Befugnisse des Vormundes auf einen bedeutsamen Teilbereich se... mehr lesen...
Norm: ABGB §242AußStrG §16 BIII2bAußStrG §216
Rechtssatz: Die Ansicht, daß zwar nach § 242 ABGB ein Auslassungsverstoß in der Rechnungslegung weder dem Kuranden noch dem Beistand zum Nachteil gereichen kann, aber die Geltendmachung eines solchen Verstoßes nach geendigter Kuratel und erledigter Schlußrechnung gemäß § 216 AußStrG nur im Prozeßverfahren erfolgen kann, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HbABGB §177 BAußStrG §10 AAußStrG §16 BII2oAußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung von Neuerungen stellt grundsätzlich bloß die Behauptung eines Verfahrensmangels dar, der ihm Rahmen eines ao Revisionsrekurses, wenn überhaupt, nur aufgegriffen werden könnte, wenn er in seinen Auswirkungen einer Nichtigkeit gleichkommt (ebenso EFSlg 16809, 19048 ua), also etwa falls eine Neuerung geeignet ist, die gesamten Entscheidungsg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i1LiegTeilG §18 Abs3RpflG §16
Rechtssatz: Wertermittlungen nach § 18 Abs 3 LiegTeilG durch den Rechtspfleger sind nichtig. Entscheidungstexte 5 Ob 313/74 Entscheidungstext OGH 18.12.1974 5 Ob 313/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007485 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 CAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Umstände, die für und gegen die Berufswahl des Kindes sprechen, handelt es sich weitgehend um die Beurteilung von Ermessensfragen, deren Lösung schon begrifflich nicht offenbar gesetzwidrig sein kann (EFSlg 14691, 16836 ua, zuletzt 3 Ob 42/74). Entscheidungstexte 1 Ob 207/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b1AußStrG §16 BII2b3AußStrG §16 BII3aBStG §20EisbEG §30 Abs1
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren fehlt für die Fällung von Zwischenentscheidungen die gesetzliche Grundlage. Daher begründet eine Zwischenentscheidung Nullität des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 2 Ob 212/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 2 Ob 212/74 Beisatz: Hier: Fällung einer Zwischenentscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §165b Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Eine unter dem Gesichtspunkt des Wohles des Kindes gebilligte Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Namengebung durch den Ehemann der Mutter kann schon begrifflich nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 4 Ob 601/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 4 Ob 601/74 Europea... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bFamLAG 1967 §2
Rechtssatz: Die Ansicht, daß die Familienbeihilfe dann, wenn der vom ehelichen Vater zusagte Unterhaltsbetrag für das Kind wenigstens angemessen ist und auch tatsächlich geleistet wird, für das Kind verwendet werde, obgleich sie nicht gesondert und zuzüglich zum vereinbarten Unterhaltsbetrag überwiesen wird, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oEGZPO ArtI
Rechtssatz: Die ungerechtfertigte Verweigerung einer Entscheidung im außerstreitigen Verfahren ist auch noch im Verfahren über einen außerordentlichen Revisionsrekurs als Nullität wahrzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 160/74 Entscheidungstext OGH 07.10.1974 1 Ob 160/74 SZ 47/105 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 EAußStrG §16 BIII2aAußStrG §174 C1
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Separationsantrages, der am Tag der Erlassung der Einantwortungsurkunde, aber vor deren Zustellung gestellt wurde, ist offenbar gesetzwidrig, weil die zivile Einantwortungswirkung nicht bereits mit der Fassung des Einantwortungsbeschlusses, sondern frühestens erst ab Zustellung eintritt. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: ABGB idF BGBl 1970/342 ABGB §177 Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ein Kind einem Elternteil in Pflege und Erziehung zu überweisen, wenn dieser es dann auch nicht ständig selbst betreut, sondern durch die Eltern (Großeltern des Kindes) oder eine andere geeignete Person - insbesondere während der berufsbedingten Abwesenheit - betreuen läßt, ist durch eine ausdrückliche Gesetzesvorschrift nicht ausgeschlossen (EFSlg 10851). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5AußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Nichtigkeiten des Hauptverfahrens sind auch aus Anlaß eines - zulässigen und rechtzeitigen - Rekurses in einem Incidenzstreit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Amts wegen wahrzunehmen, wenn dem Rekurs gegen die Zurückweisung des Rechtsmittels stattgegeben wird. (Hier Außerstreitverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bAußStrG §16 BII2o
Rechtssatz: In ganz besonders gelagerten Fällen kann auch anderen als den durch sinngemässe Anwendung des § 477 ZPO als nichtig angreifbaren Verfahrensverstößen im Hinblick auf ihre einschneidende Bedeutung das Gewicht einer Nullität iS des § 16 AußStrG beigemessen werden, nämlich insbesonders dann, wenn ein derartiger Verfahrensverstoß geradezu eine Rechtsverweigerung zur Folge hätte. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Frage, wie bei Uneinigkeit mehrerer zur Erbschaft berufener Erben hinsichtlich des Widerrufes einer vom Erblasser nach § 1022 ABGB erteilten Vollmacht vorzugehen sei, ist im Gesetz nicht gelöst. Entscheidungstexte 6 Ob 152/74 Entscheidungstext OGH 28.08.1974 6 Ob 152/74 1 Ob 28/02b ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §72 Abs2AußStrG §72 Abs3
Rechtssatz: § 72 Abs 2 und 3 AußStrG kann nicht entnommen werden, daß die dort vorgesehene Ermächtigung auch nur einem von mehreren zur Erbschaft berufenen Erben erteilt werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 152/74 Entscheidungstext OGH 28.08.1974 6 Ob 152/74 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §170aAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Gericht bei einer Entscheidung nach § 170 a ABGB neben der Unbescholtenheit und Rechtschaffenheit der Eltern sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes auch dessen Lebensverhältnisse prüft. Entscheidungstexte 7 Ob 127/74 Entscheidungstext OGH 07.08.1974 7 Ob 127/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1AußStrG §16 A3
Rechtssatz: Der vom Rechtsmittelwerber entsprechend ausgeführte Anfechtungsgrund der offenbaren Gesetzwidrigkeit ist einer materiellen Prüfung zu unterziehen. Ergibt diese, daß der Anfechtungsgrund nicht vorliegt, ist der Revisionsrekurs daher nicht zurückzuweisen, sondern es ist ihm nicht Folge zu geben. Entscheidungstexte 6 Ob 156/74 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1ABGB §276 IcAußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit der Bestellung eines Kurators für einen funktionsunfähigen Verein, weil konkrete Behauptungen fehlen, wonach a) entweder die Rechte des Vereins "durch Verzug gefährdet" oder b) die Rechte eines anderen "in ihrem Gange gehemmt würden". Entscheidungstexte 4 Ob 572/74 Entscheidungstext OGH 31.07.197... mehr lesen...