Norm
AußStrG §16 BIII2aRechtssatz
Die Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um einer derzeit noch als Grünland genutzten Liegenschaft im Hinblick auf eine mögliche künftige Verbauung die Eigenschaft eines "Bauerwartungslandes" zuerkennen zu können, ist in keiner gesetzlichen Vorschrift ausdrücklich geregelt. (hier: Schätzung im Verlassenschaftsverfahren).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0099352Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2014