Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Melderecht
Norm: HauptwohnsitzG 1994;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;Satzung AgrG Meiningen §24;Satzung AgrG Meiningen §5 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Übertragung der im § 24 der Satzung der Agrargemeinschaft Meiningen gegebenen Definition des Ausdrucks "ständiger Hauptwohnsitz" auf den im §... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist (anders als im Fall zu E 13.11.2001, 2001/05/0941) nur ein Ehegatte, nämlich die Betroffene, in Pension, ihr Ehemann ist hingegen (offenbar in Wien) berufstätig. Weiters pflegt die Betroffene in P ihre betagte Schwiegermutter, wodurch sich insgesamt ei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht46/02 Sonstige Angelegenheiten der Statistik;
Norm: ABGB §144;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;VolkszählungsG 1980 §6a;
Rechtssatz: Von der belangten Behörde war nicht zu prüfen oder zu hinterfragen, ob das Kind zum Stichtag der Volkszählung seinen Hauptwohnsitz rechtens in Adnet hatte oder nicht. Vielmehr ist das Reklamationsverfahren,... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im E vom 29.1.2002, Zl. 2001/05/0991, einer bestehenden familiären und einer wirtschaftlichen Beziehung (damals ging es um eine Genossenschaftswohnung) ein deutliches Übergewicht gegenüber einem kurzzeitigen Aufenthalt zur Berufsausbildung verliehen. Im Hinb... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Insbesondere ausgehend von den Angaben des Betroffenen in seiner Wohnsitzerklärung über seine Aufenthaltsdauer in Salzburg (100 Tage), die auf Grund seines Ruhestandes sowie des in einer Stellungnahme des Betroffenen hervorgehobenen Umstandes, dass er in Wien seine gehbehinderten Eltern betreue, durchaus pla... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat die Tatsache, dass die Ehegattin und zwei Kinder des Betroffenen am angegebenen Hauptwohnsitz leben, nicht bestritten. Diese bestehende familiäre Beziehung - tief greifende Untersuchungen dazu bieten die Mittel des Reklamationsverfahrens nicht - schafft jedenfalls Mittelpunktqualität; a... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In Inzing (Hauptwohnsitzmeldung der Beschwerdeführerin) wohnten die Eltern der Beschwerdeführerin jedenfalls schon 1960; diese Liegenschaft steht im Eigentum der Eltern. Eine objektive Gesamtschau ergibt, dass die Beschwerdeführerin derzeit keinen "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" in In... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wohl verweist der Beschwerdeführer zu Recht auf das E vom 13.11.2001, Zl. 2001/05/0935, nach dem bei einem Studenten, der das 26. Lebensjahr überschritten hat, eine derartige Verdichtung der Lebensbeziehungen zum Studienort angenommen werden kann, dass am früheren Heimatort kein Mittelpunktcharakter mehr zu beja... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz der Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers (Landeshauptstadt Linz) zu Recht besteht. Auf Grund der Wohnsitzerklärung stellte die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid fe... mehr lesen...
Der am 8. April 1966 in Grieskirchen geborene ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1973 in der Marktgemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (4730 Waizenkirchen) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit März 1997 ist er mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwer... mehr lesen...
Die am 4. Jänner 1971 in Rekawinkel geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit Dezember 1998 ist sie in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig, wohnt dort und tritt von ... mehr lesen...
Der am 2. Februar 1963 in Bad Hall geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in 4540 Pfarrkirchen bei Bad Hall gemeldet. Seit 1994 ist er Hälfteeigentümer einer dort gelegenen Liegenschaft mit einer dazugehörigen Eigentumswohnung im Obergeschoss. Seit 15. Juli 1999 ist... mehr lesen...
Der am 24. April 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (4150 Berg bei Rohrbach) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 1993 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. In seiner Wiener Mietwohnung ist... mehr lesen...
Der am 29. Jänner 1976 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte hatte von Geburt an bis zum Jahr 2000 seinen Hauptwohnsitz in Wien, seither ist er mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Pöggstall, gemeldet, in Wien bloß mit weiterem Wohnsitz. In seiner Wohnsitzerklärung vom 7. Mai 2001 gab der Zeitmitbeteiligte an, er halte sich an rund 150 Tagen im Jahr in Pöggstall, an rund 215 Tagen im Jahr hingegen in Wien auf. In Pöggstall wohne er mit seinen Elt... mehr lesen...
Der am 20. Juni 1977 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Bad Hofgastein gemeldet. Seit 15. März 1999 ist der Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. In dem vom Zweitmitbeteiligten ausgefüllten Erhebungsblatt vom 10. Jänner 2000 gab er an, in Wien berufstätig zu sein und den Weg zur Arbeitsstätte überwiegend von seiner Wiener Wohnung aus anzutreten. Werktags halte er sich in Wien auf, während er die Wochenenden in Bad Hofgastein ver... mehr lesen...
Die 1934 geborene Zweitmitbeteiligte und der 1922 geborene Drittmitbeteiligte sind miteinander verheiratet und seit 7. Dezember 1970 in Wien mit Hauptwohnsitz und seit 23. Dezember 1993 mit einem weiteren Wohnsitz in Bad Aussee gemeldet. Gemäß dem Stmk. Fremdenverkehrsabgabegesetz wurde der Zweit- und dem Drittmitbeteiligten eine Fremdenverkehrsabgabe für ihre Eigentumswohnung in Bad Aussee vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhoben die Zweit- und der Drittmitbeteiligte i... mehr lesen...
Die am 27. November 1959 in Zwettl geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit 2000 mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, zuvor war sie seit 1983 in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet. Die Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters hat sie als Hauptwohnsitz bezeichnet. In ihrer Wohnsitzerklärung gab die Zweitmitbeteiligte an, sie sei berufstätig und verbringe jeweils 150 Tage des Jahres in Wien und in Schweiggers. Mitbewohner an ihrer Wiener Anschrift seien ihr Gatte (Nebenw... mehr lesen...
Der am 5. November 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist jedenfalls seit Oktober 1993 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Pernegg an der Mur (kurz: P), gemeldet. Seit 17. Dezember 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo er studiert. Am 27. Dezember 2000 gab der Zweitmitbeteiligte niederschriftlich im Gemeindeamt P an, der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung sei in P. Er studiere zwar in Wien, verbringe aber seine gesamte F... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die 31-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach, und vom dortigen Wohnsitz geht ihr Weg zur Arbeitsstätte aus. In Anbetracht des Alters der Betroffenen und der damit verbundenen eigenen Lebensgestaltung in Wien seit mehreren Jahren kann eine derartige Reduktion der gesellschaftlichen Beziehun... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene ist in Wien berufstätig, wobei auch dem Umstand Bedeutung zukommt, dass er in Wien von Geburt an bis zum Jahr 2000 seinen Hauptwohnsitz hatte. Insgesamt ist die Beziehung zu Wien als so intensiv anzusehen, dass ein - weiterer - Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in P. nicht angenommen werden kann.... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: In Anbetracht des Alters des Betroffenen (er ist 1973 geboren) und der damit verbundenen eigenen Lebensgestaltung in Wien mit seiner Lebensgefährtin seit mehreren Jahren sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Berg bei Rohrbach von der Bundeshauptstadt weit entfernt ist, kann im Beschwerdefall eine ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen an der gemeldeten Adresse in P abgewiesen hat, hatte der Betroffene bereits das 26. Lebensjahr vollendet, sodass im Sinn ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Betroffene hat auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit in Wien zwar (auch) einen "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen". Der Bundesminister für Inneres hat jedoch zutreffend einen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Betroffenen in seiner Heimatgemeinde deshalb bejaht, weil er dort neben seinen wirtschaftli... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Betroffene in Wien eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern hat, verbunden mit einer Berufstätigkeit in Wien, bewirkt, dass dadurch eine derartige Gebundenheit an Wien vorliegt, dass einem anderen Wohnsitz ein Mittelpunktcharakter nicht zugebilligt w... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Der ledige 24-jährige Betroffene geht in Wien seiner Berufstätigkeit nach. Er macht familiäre und wirtschaftliche Beziehungen zu Bad Hofgastein geltend, die in Wien nicht bestünden. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verleiht der beruflichen Lebensbeziehung ein deutliches Übergewicht. Demgegenüber tritt bei der... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/05/0953
Rechtssatz: Bei Personen, die sich (wie die beiden betroffenen Ehegatten im Beschwerdefall) im Ruhestand befinden, liegt ein Mittelpunkt am Ort des (bisherigen) Ferienwohnsitzes bzw. nunmehrigen Alterswohnsitzes dann vor, wenn familiä... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene hat Wien als Wohnsitz aus mehreren Gründen gewählt; einerseits als Studienort und andererseits zur Ausübung einer Beschäftigung (als AHS-Lehrerin); dadurch hat sie - auch wenn man von einer Teilzeitbeschäftigung von wöchentlich 15 bis 20 Wochenstunden ausgeht - eine wirtschaftliche Selbständig... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Betroffene ist neben seinem Studium auch berufstätig. Seine berufliche Tätigkeit ist jedoch nicht auf Wien beschränkt, vielmehr ist er teilweise auch in der Nähe seiner Heimatgemeinde beruflich (als Selbständiger) tätig. Seine familiären und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen sind ausschließlich auf di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§ 10 und 11 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) ab. Der 1961 geborene Beschwerdeführer lebe seit 1984 in Österreich, sei geschieden und zur Zeit als Handelsvertreter berufstätig. Seit 1993 sei er wiederholt straffällig geworden, insbesondere sei er mehrmals wegen Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Lenkerberechtig... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;StbG 1985 §10 Abs1 Z1 idF 1998/I/124;StbG 1985 §12 Z1 litb idF 1998/I/124;
Rechtssatz: Die Feststellung, dass der Fremde seit 1984 in Österreich lebe, deutet darauf hin, dass er sich nicht bloß auf eine zehn- (§ 10 Abs. 1 Z 1 StbG 1985), sondern auch auf die fünfzehnjährige Wohnsitzfrist des § 12 Z 1 lit. b ... mehr lesen...