Die am 22. Februar 1970 in Kitzbühel geborene, geschiedene Betroffene M.G. ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des Beschwerdeführers gemeldet. Seit 5. März 1999 ist sie in Kitzbühel mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Betroffene ist in Kitzbühel berufstätig, wohnt dort und tritt von dort den Weg zur Arbeitsstätte an. In ihrer Wohnsitzerklärung gab sie an, dass sie sich ca. 315 Tage im Jahr in Kitzbühel und ca. 50 Tage im Jahr in Reith aufhalte. In einer weiteren Stellungnahme f... mehr lesen...
Der am 6. September 1943 in Wien geborene verheiratete Zweitmitbeteiligte hatte von Oktober 1973 bis 17. April 1999 seinen Hauptwohnsitz in Wien. Mit Kaufvertrag vom 9. Dezember 1998 haben der Zweitmitbeteiligte und seine 1954 geborene Ehegattin um S 1,000.000.- ein Wohnhaus in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Gaal) erworben. Schon vor mehr als einem Jahrzehnt hatte der Zweitmitbeteiligte in dieser Gemeinde eine Mühle gepachtet und ab diesem Zeitpunkt den Großt... mehr lesen...
Die am 12. September 1972 in Wolfsberg geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 20. Juli 1999 mit Hauptwohnsitz in ihrer Geburtsstadt gemeldet (die KG St. Stefan gehört zur Stadtgemeinde Wolfsberg); ein weiterer aktueller Wohnsitz besteht seit demselben Tag in 1050 Wien, Bräuhausgasse 17. In der Wohnsitzerklärung (§ 15a Abs. 1 MeldeG) gab die Zweitmitbeteiligte an, sie verbringe in Wien etwa 160 und in St. Stefan 205 Tage im Jahr. Weiters gab sie ihren 1969 geborenen Lebensge... mehr lesen...
Der am 5. Oktober 1952 in Gams geborene, derzeit geschiedene Zweitmitbeteiligte hatte von September 1977 bis 28. März 1999 seinen Hauptwohnsitz in Wien. Seit 28. März 1999 ist er mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Frauental a. d. L.) gemeldet; ein weiterer aktueller Wohnsitz besteht seit 12. April 1999 in 1090 Wien, Pramergasse 3. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gab der Zweitmitbetei... mehr lesen...
Die am 19. Oktober 1973 in Eisenerz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist (jedenfalls) seit 1995 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Bad Aussee) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 1999 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie studiert dort und trit... mehr lesen...
Der am 31. Jänner 1974 geborene Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (kurz: A) gemeldet. Er ist seit 12. Mai 1999 mit weiterem Wohnsitz in Linz gemeldet. Das gegenständliche Reklamationsverfahren wurde mit Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 26. Mai 2000 eingeleitet; darin brachte er vor, der Zweitmitbeteiligte gehe in Linz einer Beschäftigung im Ausmaß von 40 Wochenstunden nach und lebe darüber hinaus mit einer Linzerin... mehr lesen...
Der am 8. Dezember 1971 geborene Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Sarleinsbach (kurz: S), gemeldet. Er ist verheiratet, seine Frau ist in Linz mit Hauptwohnsitz gemeldet. Er ist seit 3. September 1998 an dieser Anschrift in Linz mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Der erstmitbeteiligte Bürgermeister brachte in einer Stellungnahme vom 13. November 2000 an die belangte Behörde vor, bei einem Gespräch mit dem Zweitmitbe... mehr lesen...
Die am 17. März 1963 in Bludenz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1985 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Innsbruck gemeldet. Von 1973 bis 1985 war sie in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet. Seit 11. Jänner 1999 ist Wien ein weiterer aktueller Wohnsitz der Zweitmitbeteiligten. Im Zuge des vom beschwerde... mehr lesen...
Der am 5. Oktober 1964 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1973 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Stadt Bad Ischl) gemeldet. Seit 24. Februar 1999 ist er mit einem weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eing... mehr lesen...
Der am 28. Dezember 1965 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Windhaag bei Perg) gemeldet. Seit 1. März 1999 ist er mit einem weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwe... mehr lesen...
Die am 20. Feber 1967 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Nötsch im Gailtal, kurz: N) gemeldet. Seit 10. März 1989 ist sie mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo sie berufstätig ist. In einer Stellungnahme vom 6. März 2000 an die belangte Behörde (es handelt sich um ein formularmäßiges Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes) gab sie an, sie sei seit 15. März 2000 arbeitslos. ... mehr lesen...
Die am xxx in W geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte hat seit 1. Oktober 1996 ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 27. April 1999 besteht ein "weiterer aktueller Wohnsitz" in W. Von 1979 bis 1. Oktober 1996 war sie mit Hauptwohnsitz in W, jedoch nicht in der nunmehr angegebenen Unterkunft, gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde von der Zweitmitbeteiligten über Aufforderu... mehr lesen...
Der am 19. April 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Lendorf (kurz: L), Bezirk Spittal an der Drau, gemeldet. Seit 1. Oktober 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. In seiner Stellungnahme an die belangte Behörde vom 15. Mai 2001 (es handelt sich um ein formularmäßiges Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes) gab er an, er sei in Wien berufstätig und trete den Weg zur A... mehr lesen...
Die am 11. Oktober 1972 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Stadt Leonding) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 6. März 1999 ist sie mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des vom beschwerdeführenden Bürgerm... mehr lesen...
Der am 16. Mai 1964 in Pinkafeld geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 5. März 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des vom beschwerdeführenden Bürgermeister eingeleiteten Reklamationsverfahrens gab der Zweitmitbeteiligte über Aufforderung der belangten Behörde im Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes vom 14. Februar 2000 an, bei einem Bauunternehmen ... mehr lesen...
Die am 28. Februar 1978 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Braunau am Inn mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet. Sie lebt dort gemeinsam mit ihren Eltern und mit ihrem Bruder. Seit 13. Jänner 2000 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien III gemeldet. Sie studiert und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien XII grundsätzlich von der Wiener Mietwohnung aus an. In der Wohnsitzerklärung (§ 15a Abs. 1 MeldeG) gab die Zweitmitbeteiligte an, sie verbringe in Wie... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Betroffene hat nicht nur familiäre Beziehungen zu ihrem Heimatort, sondern ist dort auch Eigentümerin eines Hauses, womit diese familiäre Bindung durch eine bedeutende wirtschaftliche Beziehung zum Heimatort verstärkt wird. Vor diesem Hintergrund kann nicht gesagt werden, dass die Betroffene im Heimatort ke... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 38-jährige, ledige Betroffene geht in Wien einer Berufstätigkeit nach. Sie macht soziale und familiäre Beziehungen zu Innsbruck geltend. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verleiht jedoch im Beschwerdefall der beruflichen Lebensbeziehung ein deutliches Übergewicht. Demgegenüber tritt be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene, der mit einer in Linz wohnhaften Frau verheiratet ist und dort mit ihr wohnt, hat in Linz einen "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen". Er arbeitet in Wels und verbringt seine Freizeit zumeist mit seiner Frau in S (Heimatort), aber auch auf d... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufstätigkeit des Betroffenen in Wien, insbesondere aber die Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern schafft eine derartige Gebundenheit an Wien, dass dem Wohnsitz in Windhaag - trotz der dort für seine Mutter zu erbringenden Betreuungsleistungen - ein Mittelpunktchara... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der ledige 28-jährigen Betroffene geht in Wien seiner Berufstätigkeit nach. Er macht soziale und familiäre Beziehungen zu seinem Heimatort (Lendorf, Bezirk Spittal an der Drau) geltend, die in Wien nicht bestünden. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verlei... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Im Bereich des Reklamationsverfahrens nach dem MeldeG kann eine außereheliche Lebensgemeinschaft, die dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht, insofern einer Ehe gleichgestellt werden, was aber nur für die unstrittige Lebensgemeinschaft gelten kann, weil die be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 22-jährige Betroffene geht in W (gelegentlich) einer Beschäftigung nach und wohnt in W gemeinsam mit ihrem Ehegatten. Sie macht familiäre Beziehungen zu B. geltend, die in W nicht bestünden. Wohl spielt bei der erfor... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 31-jährige Betroffene geht in Kitzbühel einer Beschäftigung nach, und ihr Weg geht vom dortigen Wohnsitz aus zur Arbeitsstätte. Dass die Wohnsitznahme in Kitzbühel ausschließlich berufsbedingt erfolgt wäre, erscheint bei zwei unmittelbar benachbarten Ge... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene ist zwar in Wien berufstätig und wohnt dort mit seiner Ehegattin, sodass die Mittelpunktqualität von Wien außer Zweifel steht. Seine berufliche Tätigkeit ist jedoch nicht auf Wien konzentriert, vielmehr betreut er Kunden in der Oststeiermark,... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien lediglich ihrem Studium nachgeht, hat im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet. Unter Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0935, vermag der Verwaltungsgerichtshof in der Annahme des Bundesministers... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Durch das im Heimatwohnort bestehende Eigenheim und die damit verbundene Erhaltung des Hauses besteht neben der festgestellten gesellschaftlichen Beziehung auf Grund der Kapitalbindung eine massive wirtschaftliche Beziehung des Betroffenen zum Heimatwohnort (Hinweis E 29.1.2002, 2001/05/0982). ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Zwar haben sogenannte "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, damit keinen Hauptwohnsitz begründet (Hinweis E 13.11.2001, 2001/05/0945), das Kriterium "nur aus beruflichen Gründen" kann aber nicht vor... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Bei Studenten ist im Wesentlichen darauf abzustellen, ob das 26. Lebensjahr vollendet ist; verzögert sich das Studium dermaßen, dass auch die Altersgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird, ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die Nahebeziehung... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 30-jährige, ledige Betroffene geht in Wien einer Berufstätigkeit nach. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verleiht der beruflichen Lebensbeziehung ein deutliches Übergewicht. Demgegenüber tritt bei der im Reklamationsverfahren gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise... mehr lesen...