Im angefochtenen Bescheid werden auf Grundlage der Wohnsitzerklärung der betroffenen zweitbeschwerdeführenden Partei folgende, von den Beschwerdeführern nicht bekämpfte Feststellungen getroffen: Die am 28. Juli 1959 geborene, verheiratete (nicht berufstätige) Zweitbeschwerdeführerin ist seit 1992 in der Gemeinde des erstbeschwerdeführenden Bürgermeisters (Marktgemeinde 2440 Reisenberg, Niederösterreich; ca. 30 Straßen-km von Wien entfernt) mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie ver... mehr lesen...
Die am 13. September 1976 geborene ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Nach ihren Angaben in der Wohnsitzerklärung wohnt sie dort rund 130 Tage im Jahr mit ihrer Mutter und den bereits volljährigen Geschwistern. In der rund 31 Straßenkilometer entfernten Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Sie wohnt dort 235 Tage im Jahr mit ihre... mehr lesen...
Der am 13. Jänner 1946 geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte ist in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters (7542 Gerersdorf-Sulz, Burgenland) mit Hauptwohnsitz seit 1987 gemeldet; er wohnt dort rund 120 Tage im Jahr. In Wien ist er mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Dort ist er berufstätig und tritt den Weg zur Arbeitsstätte von seiner Wiener Unterkunft, in der er ca. 240 Tage im Jahr verbringt, aus an. In der Hauptwohnsitzgemeinde besitzt der Zweitmitbeteiligte ei... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid werden auf Grundlage der Wohnsitzerklärung des Betroffenen Ewald K. folgende, vom Beschwerdeführer nicht bekämpfte Feststellungen getroffen: Der am 9. Juli 1963 geborene, geschiedene Betroffene Ewald K. ist in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters (Gemeinde 7542 Gerersdorf-Sulz, Burgenland; ca. 155 Straßen-km von Wien entfernt, seit 1992 mit Hauptwohnsitz gemeldet. In Wien ist er mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet; er ist dort berufs... mehr lesen...
Die am 12. März 1907 geborene, verwitwete Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Wien gemeldet. In Klosterneuburg, wo sie in einem Caritasheim wohnt, ist sie mit weiterem Wohnsitz gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung gab sie an, dass sie sich an keinem Tag im Jahr am Hauptwohnsitz, jedoch 365 Tage am Nebenwohnsitz aufhalte. In einer Stellungnahme vom 12. Dezember 2001 gab sie an, ihr Hauptwohnsitz sei und bleibe Wien. Sie betrachte ihren Aufenthalt im Caritas Haus als v... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Betroffene ihre Bankverbindung in ihrer Heimatgemeinde hat, den Sonntagsgottesdienst weiterhin dort besucht und sich der Arzt ihres Vertrauens ebenfalls dort befindet, ist kein entscheidungsrelevantes Kriterium i.S. des § 1 Abs 8 Meldegesetz. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Sog. "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, haben damit keinen Hauptwohnsitz begründet (Hinweis E 13.11.2001, 2001/05/0945). Dem Umstand, dass der in Wien berufstätige Wochenpendler dort auch Unterkunft nimmt, kommt im B... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die 42-jährige Betroffene verbringt einen großen Teil des Jahres in einem Einfamilienhaus in der Hauptwohnsitzgemeinde, wo auch ihre minderjährigen Kinder und ihr Ehemann leben. Der familiäre Schwerpunkt und die mit dem Einfamilienwohnhaus und dem Grundstückskauf geschaffene Kapitalbindung in der Hauptwohnsitzge... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die 95-jährige Betroffene verbringt in der Gemeinde, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keinen Tag des Jahres, während sie ganzjährig (365 Tage) in einem Caritasheim in der Gemeinde, in der sie mit weiterem Wohnsitz gemeldet ist, lebt. Bei der im Reklamationsverfahren gebotenen Betrachtungsweise sind die... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wesentliche Entscheidungskriterien des § 1 Abs. 8 Meldegesetz (wie Arbeitsstätte oder Ähnliches) finden bei verwitweten Pensionisten keine Anwendung; als gewichtigstes Zuordnungskriterium verbleibt die Aufenthaltsdauer, wobei wohl zu berücksichtigen ist, dass eine so häufige Ortsveränderung wie bei Berufstätigke... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Das Meldegesetz bietet keinen Anhaltspunkt, auf den Umstand Bedacht zu nehmen, dass der Betroffene in Wien geboren ist und seither in Wien lebt. Dem Umstand allein, dass seine Mutter in Wien lebt, kommt deshalb keine Relevanz zu, weil seine Mutter nicht Mitbewohnerin ist und allfällige Betreuungstätigkeiten nich... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wohl hat der VwGH im E 13.11.2001, 2001/05/0945, ausgeführt, dass sog. "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, damit keinen Hauptwohnsitz begründet haben. Das Kriterium "nur aus beruflichen Gründen" kann aber hier nicht v... mehr lesen...
Der am 26. Jänner 1965 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz in Bludesch gemeldet. In Innsbruck ist er seit 1998 mit Nebenwohnsitz gemeldet. Der Zweitmitbeteiligte besucht in Innsbruck das Priesterseminar. Laut Wohnsitzerklärung verbringt er in Innsbruck 245 Tage, in Bludesch 120 Tage im Jahr. Der beschwerdeführende Bürgermeister beantragte die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob der Zweitmitbeteiligte in der G... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der nunmehr 37-jährige Betroffene lebt in Innsbruck in einem Priesterseminar und geht dort seinem Studium nach. Gleichzeitig kann nicht außer Acht gelassen werden, dass er durch mehrere Jahre hindurch Gemeindevertreter in B war und nunmehr im Rahmen seiner Ausbildung pastorale Dienste in B versieht, wo er mi... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten, angefochtenen Bescheides sowie der weiters vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1957 geborene Betroffene, M.B., ist mit Hauptwohnsitz in Deutsch-Griffen, der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, und mit weiterem Wohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters, Albeck, gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung vom 17. Mai 2001 gab die Betroff... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) ist eine Agrargemeinschaft nach § 32 des Vorarlberger Flurverfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 2/1979 (FlVG). Ihre Satzung enthält in der zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltenden Fassung folgende im gegebenen Zusammenhang interessierende Bestimmungen: "§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahme in die Mitgliederliste. Der Anspruch auf Aufnahme... mehr lesen...
Der am 25. Juli 1995 geborene, mj. Zweitmitbeteiligte war von seiner Geburt an bis zum 9. Mai 2001 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Ebenau (auch kurz: E) gemeldet. Unstrittig ist, dass das Kind seither in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Adnet, mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass das gleichgelagerte Verfahren betreffend den Zwillingsbruder des mj. Betroffenen zur Zl. 2002/05/0120 protok... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und den mit der Beschwerde vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Wohnsitzerklärung, ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 15. März 1960 in Innsbruck geborene, verheiratete Beschwerdeführerin war von 16. Februar 1990 bis 12. Jänner 1995 mit ordentlichem Wohnsitz in Wien gemeldet. Seit 12. Jänner 1995 ist sie mit weiterem Wohnsitz in Wien, mit Hauptwohnsitz in Inzing gemeldet, wo sie seit ihrer Geburt gemeldet ist. Die Besc... mehr lesen...
Die im März 1936 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit 27. April 2001 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Poysdorf (kurz: P), mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie ist seit 18. Mai 2001 mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie war an dieser Anschrift in Wien mit Hauptwohnsitz vom 7. Mai 1985 bis 27. April 2001, und an einer anderen Anschrift in Wien mit Hauptwohnsitz vom 10. Oktober 1973 bis 7. Mai 1985 gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung vom 21. Jun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren (insbesondere aus der Wohnsitzerklärung) ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Zweitmitbeteiligte ist 1973 geboren und ledig. Nach den Angaben in der Wohnsitzerklärung hat sie ihren Berufs- und Ausbildungsplatz in Salzburg, wo sie mit weiterem Wohnsitz gemeldet ist. Dort beträgt die Aufenthaltsdauer 260 bzw. 245 Tage (sie hat zwei Wohnsitzerkl... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Zweitmitbeteiligte ist verheiratet und berufstätig. In seiner an die beschwerdeführende Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee gerichteten Wohnsitzerklärung gab er an, dass er sich am erklärten Nebenwohnsitz in Neumarkt am Wallersee 250 Tage des Jahres aufhalte, hinsichtlich des Hauptwohnsitzes in Krumpendor... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren (insbesondere aus der Wohnsitzerklärung) ergibt sich folgender Sachverhalt: Der 1972 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist Student. Er gab in seiner Wohnsitzerklärung an, dass er in der Hauptwohnsitzgemeinde Gutau 230 Tage des Jahres, am Studienort Salzburg 130 Tage verbringe. Am angegebenen Hauptwohnsitz wohnten auch seine Eltern, am Nebenwo... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und den diesen beiliegenden Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 27. August 1941 in Wien geborene, geschiedene pensionierte Zweitmitbeteiligte ist in Wien XII mit Hauptwohnsitz gemeldet. In Salzburg ist er mit Nebenwohnsitz gemeldet. Laut Wohnsitzerklärung verbringt der Zweitmitbeteiligte in Salzburg 100 Tage, dort ist seine Lebensgefährtin mit Hauptwohnsitz gemeldet, in Wien verbringt er 200 Tage. Mit dem a... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 24. Mai 1927 geborene Betroffene ist Pensionist. Nach den Angaben in der Wohnsitzerklärung verbringt er an dem von ihm angegebenen Hauptwohnsitz in Lafnitz 120 Tage des Jahres, am weiteren Wohnsitz in Wien 245 Tage. In der Wohnung in Lafnitz sind sein 1956 geborener Sohn, die 1963 geborene Schwiegertoch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren (insbesondere aus der Wohnsitzerklärung) ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 24. Juni 1981 geborene, ledige Zweitmitbeteiligt gab in ihrer Wohnsitzerklärung an, dass sie "berufstätig und in Berufsausbildung stehend" sei. Am Ort des angegebenen Nebenwohnsitzes Salzburg verbringe sie 315 Tage des Jahres, am angegebenen Hauptwohnsitz 50 Tage... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;MRK Art8;
Rechtssatz: Angesichts des Umstandes, dass der Ehemann und die Kinder der Betroffenen (darunter zwei schulpflichtige Kinder) in (der benachbarten Gemeinde) A. wohnen und dort ihren Hauptwohnsitz haben (was auch unbestritten ist), ist im Sinne des hg. Erke... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MRK Art8;
Rechtssatz: Bei einem Pensionisten liegen die Kriterien Arbeitsplatz oder Ausbildungsstätte (§ 1 Abs. 8 MeldeG in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 28/2001) nicht vor, weshalb der angegebenen Aufenthaltsdauer eine besondere Bedeutung zukommt. Der aktuelle familiäre Bezug in Wien ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §5 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: § 2 Familienlastenausgleichsgesetz stellt bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe bei Personen, die das 18. Lebensjahr schon vollendet, das 26. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, insbesondere auf die Berufsausbildung ab; § 5 Abs. 1 lit. ... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Melderecht
Norm: HauptwohnsitzG 1994;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;Satzung AgrG Meiningen §24 Z1 lita;Satzung AgrG Meiningen §4 Z1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Die für den Erwerb der Mitgliedschaft gemäß § 4 Z. 1 lit. a der Satzung der Agrargemeinschaft Meiningen u.a. erforderte Voraussetzung... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Melderecht
Norm: HauptwohnsitzG 1994;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;Satzung AgrG Meiningen §5 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Auslegungsbedürftig an der Bestimmung des § 5 Z. 2 der Satzung der Agrargemeinschaft Meiningen ist der von ihr verwendete Begriff "Hauptwohnsitz", soweit es um die Beurteilu... mehr lesen...