Index
41/02 MelderechtNorm
MeldeG 1991 §1 Abs7;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Betroffene ihre Bankverbindung in ihrer Heimatgemeinde hat, den Sonntagsgottesdienst weiterhin dort besucht und sich der Arzt ihres Vertrauens ebenfalls dort befindet, ist kein entscheidungsrelevantes Kriterium i.S. des § 1 Abs 8 Meldegesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002050309.X01Im RIS seit
18.09.2002