Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Mag auch der Ausdruck "Dreckblunze" mit Rücksicht auf das Milieu der Streitteile nicht ins Gewicht fallen, so ist doch auch in den Kreisen, denen die Ehegatten angehören, eine Beschuldigung "die Frau habe eine Goschn wie eine Schleiferin" eine schwere Beleidigung. Entscheidungstexte 2 Ob 942/53 Entscheidungstext OGH 10.04.1954 2 Ob 942/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Strafanzeige der Frau wegen a) Waffenbesitzes (bei Bedrohung durch den Mann mit Erschiessen) und b) Wilddiebstählen (deren Beute die Frau zubereitete und gemeinsam verzehrte) als Scheidungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 150/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 3 Ob 150/54 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §55dZPO §530 Z7 E1
Rechtssatz: Die im Ehestreit nach § 55 EheG obsiegende Klägerin, die ausdrücklich die Geltendmachung von Scheidungsgründen nach § 49 EheG zurückgezogen hat, daher die Ehe ohne Schuldausspruch geschieden wurde, kann nicht die auf §§ 47, 49 EheG gestützte Wiederaufnahme zum Zwecke der Erreichung eines Schuldausspruches begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 8... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CaEheG §50
Rechtssatz: Wird nur ein Scheidungsbegehren nach § 49 EheG gestellt, nicht aber gleichzeitig, wenn auch nur hilfsweise, ein solches nach § 50 EheG und liegen lediglich die Voraussetzungen für letzteren Ehescheidungsgrund vor, so ist das Klagebegehren abzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 839/53 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 2 Ob 839/53 Veröff: SZ 2... mehr lesen...
Die Klägerin und Widerbeklagte - im folgenden kurz Klägerin genannt - erhob gegen den Beklagten und Widerkläger - weiterhin kurz Beklagter genannt - die Scheidungsklage aus seinem Verschulden wegen Trunksucht, Beschimpfungen, Mißhandlungen, gewaltsamer Entfernung aus der ehelichen Wohnung, Ehebruch, grober Unwirtschaftlichkeit, Verweigerung der Unterhaltsleistung und grundloser Eifersucht. - Die Klage der Frau beantwortet der Beklagte mit Widerklage, in der er seinerseits Scheidung de... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Die Vernachlässigung des Haushaltes ist ein Scheidungsgrund, wenn sie auf Böswilligkeit beruht und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Liegt dagegen eine Nachlässigkeit vor, so kann die Scheidung nur verlangt werden, wenn es sich um eine arge Vernachlässigung des Haushaltes handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 1014/53 Entscheidungstext OGH 13.01.195... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49
Rechtssatz: Das Beharren des Beklagten auf seinen ihm nach § 92 ABGB zukommenden Rechten ist unter Umständen mißbräuchliche Rechtsausübung. Nicht die Klägerin hat dann durch ihre Weigerung, die Anordnung des Beklagten zu befolgen, sondern dieser selbst durch dieses Verlangen und seine Weigerung, die eheliche Gemeinschaft mit ihr auf der ihr gehörigen Liegenschaft fortzusetzen, eine schwere Eheverfehlung gesetzt. ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Der Ehegatte, der in der Ehe für sich selbst die äußersten Freiheiten herausnimmt, darf an das Verhalten seiner Gattin nicht einen strengen Maßstab anlegen. Entscheidungstexte 3 Ob 841/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 3 Ob 841/53 5 Ob 78/73 Entscheidungstext OGH 25.04.1973 5 Ob 78/73 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Der vom Ehegatten erhobene Vorwurf eines blutschänderischen Verhältnisses der Ehefrau mit ihrem Vater ist ein derart schwerwiegender, insbesondere, wenn er vor dritten Personen erhoben wird, daß er nur dann nicht als Eheverfehlung zugerechnet werden könnte, wenn der Mann die Wahrheit seiner Behauptung wissen kann. Entscheidungstexte 3 Ob 799/53 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Will ein Ehegatte, obwohl der andere Teil sich einer Verfehlung schuldig gemacht hat, an der Ehe festhalten, so darf er ihm die begangenen Verfehlungen nicht fortwährend vorwerfen, und ihm dadurch das weitere Zusammenleben unerträglich gestalten. Entscheidungstexte 2 Ob 817/53 Entscheidungstext OGH 13.11.1953 2 Ob 817/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §50EheG §55 CEheG §59 Abs2ZPO §411 Be
Rechtssatz: Verfehlungen, die in einer rechtskräftig abgewiesenen Scheidungsklage bereits ohne Erfolg geltend gemacht wurden, können auch nicht unterstützungsweise in einem späteren Scheidungsverfahren im Sinne des § 59 Abs 2 EheG herangezogen werden, da über diese Verfehlungen entweder im Sinne der Ablehnung eines anrechenbaren Verschuldens der Beklagten oder mangels Erweisbarkeit bere... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das auf § 49 EheG. gestützte Begehren des Ehemannes, die Ehe aus dem Alleinverschulden der Ehefrau zu scheiden, abgewiesen, dagegen die Ehe nach dessen Eventualbegehren aus dem Gründe: des § 55 EheG. geschieden, wobei der Antrag, das alleinige oder überwiegende Verschulden der Beklagten festzustellen, abgewiesen wurde. Es vertrat die Rechtsansicht, daß alle Eheverfehlungen, die bereits Gegenstand des früheren Scheidungsverfahrens 3 Cg 278/49 waren, welches zur recht... mehr lesen...
Norm: EheG §49 EEheG §50
Rechtssatz: Wenn das Scheidungsbegehren nach § 49 2.Satz EheG abgewiesen werden müßte, falls es gegen eine voll zurechnungsfähige Ehegattin gerichtet wäre, dann kann es auch gegenüber einem geistig kranken Ehegatten nicht gerechtfertigt sein. Entscheidungstexte 2 Ob 798/53 Entscheidungstext OGH 04.11.1953 2 Ob 798/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Keine Zerrüttung der Ehe durch einen einmaligen Wutanfall eines Gatten. Entscheidungstexte 3 Ob 683/53 Entscheidungstext OGH 28.10.1953 3 Ob 683/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056766 Dokumentnummer JJR_19531028_OGH0002_0030OB00683_5300000_001 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Weigerung zur Wiederaufnahme der ehelichen Beziehungen als Scheidungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 637/53 Entscheidungstext OGH 28.10.1953 3 Ob 637/53 1 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 29.01.1985 1 Ob 502/85 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Auch Verhältnisse, die daraus resultieren, daß ein Ehegatte aus gepflegterem Niveau stammt und im Gegensatz zum anderen Ehepartner über kultivierte Lebensgewohnheiten verfügt und somit das Verhalten des anderen eine Zeitlang als erträglich empfunden hat (wie etwa mangelnde Sauberkeit eines Eheteiles), können im Laufe der Jahre so lästig und widerwärtig werden, daß sie nicht mehr ertragen werden und zur Zerrüttung de... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Die Ehezerrüttung ist ein tatsächlicher Zustand, der sich daraus ergibt, daß bei einem der beiden Ehegatten das eheliche Gefühl zerstört ist oder einer oder beide Ehegatten den Willen zur Ehe verloren haben. Entscheidungstexte 2 Ob 767/53 Entscheidungstext OGH 08.10.1953 2 Ob 767/53 6 Ob 356/60 Entsche... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Zur Frage, ob die Anzeige der Ehegattin an den Dienstgeber, der Mann habe im Betriebe Diebstähle begangen, als eine Reaktionshandlung auf die eheliche Untreue des Mannes zu werten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 754/53 Entscheidungstext OGH 08.10.1953 1 Ob 754/53 2 Ob 55/55 Entscheidungstext OGH 23.02.... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Zur Frage, inwieweit Eifersuchtsausbrüche und Beschimpfungen durch das Verhalten des Gatten veranlaßt sind, der seine Frau geschlechtlich vollkommen vernachlässigt, seine Gespräche mit ihr auf das Notwendigste beschränkt, ihr nur ein sehr karg bemessenes Wirtschaftsgeld gibt, aber mit anderen Frauen Theater besucht und Autofahrten unternimmt, Tanzunterhaltungen besucht und sich dort mit anderen Frauen unterhält. ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §56 C
Rechtssatz: Daß die Ehegattin durch mehrere Jahre hindurch die Tatsache des Trinkens ihres Gatten und die in diesem Zustand gesetzten wörtlichen und tätlichen Beleidigungen hingenommen hat, ohne die Scheidungsklage einzubringen, benimmt ihr nicht das Recht, die Scheidung der Ehe zu begehren. Daß sie diese Verfehlungen nicht als schwere Störung der Ehe empfunden hat, hätte vom geklagten Gatten nachgewiesen werden müsse... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Die Ansicht der Revision, daß bei einer Ehe zwischen einer vierzigjährigen Frau und einem siebzigjährigen Mann liebloses Verhalten als Scheidungsgrund nicht bestehen könne, ist abzulehnen. Entscheidungstexte 3 Ob 497/53 Entscheidungstext OGH 19.08.1953 3 Ob 497/53 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Geringfügiger Diebstahl als Scheidungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 439/53 Entscheidungstext OGH 22.07.1953 3 Ob 439/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056719 Dokumentnummer JJR_19530722_OGH0002_0030OB00439_5300000_001 mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §59 Abs2EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Bei der Abwägung des beiderseitigen Verschuldens gegeneinander ist vor allem zu berücksichtigen, wer mit der schuldhaften Zerstörung der Ehe den Anfang gemacht hat, und dass dieser Teil bei sonst gleichen Umständen als der gegenüber dem anderen in höherem Grade Schuldige zu werten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 527/53 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Liebloses Verhalten, wenn ein Ehegatte jahrelang mit dem anderen Gatten fast überhaupt nichts spricht und nur zum Essen oder Schlafen daheim ist. Entscheidungstexte 2 Ob 313/53 Entscheidungstext OGH 26.06.1953 2 Ob 313/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056528 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 EEheG §59 Abs2
Rechtssatz: Im Rahmen des § 59 Abs 2 EheG sind auch Eheverfehlungen zu berücksichtigen, die wegen der Bestimmung des § 49 Satz 2 EheG ein Scheidungsrecht nicht gewähren. Es können also verziehene Eheverfehlungen nach § 59 Abs 2 EheG auch dann zur Unterstützung einer auf unverziehene Eheverfehlungen gegründeten Scheidungsklage geltend gemacht werden, wenn die unverziehenen Eheverfehlungen nach § 49 Satz 2 EheG das S... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Das Drängen des Ehegatten auf Zuhaltung der vom anderen Ehegatten vor der Eheschließung verbindlich zugesagten Übertragung eines Liegenschaftsanteiles ist keine schwere Eheverfehlung; wohl aber bei Fortsetzung dieses Verhaltens bei lebensgefährlicher Erkrankung des anderen Gatten. Entscheidungstexte 3 Ob 341/53 Entscheidungstext OGH 18.05.1953 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Hat der Ehemann die Frau durch Unterbleiben jeder Unterhaltsleistung für sie und das Kind in eine Notlage versetzt, sodaß sie zum Verkaufe von dem Manne gehörigen Gegenständen gezwungen war, um sich und das Kind erhalten zu können, so stellt dieses Vorgehen der Frau keine Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG dar. Entscheidungstexte 1 Ob 384/53 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EheG §49 D
Rechtssatz: Das Auseinanderleben der Ehegatten allein gibt, zumal wenn der eine Teil an der Ehe festhält, dem anderen Teil noch keinen unbedingten Scheidungsanspruch. Scheidung mit Verschuldensausspruch kann nur dann verlangt werden, wenn sich der Ehepartner, gegen den sich die Scheidungsklage richtet, solcher schwerer Eheverfehlungen schuldig gemacht hat, wodurch die eheliche Gemeinschaft tiefgreifend und unheilbar zerrüttet w... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Daß die Ehegattin mit ihrem fünfzehnjährigen Sohn wiederholt gemeinsam in ihrem Bette schläft, ist für sich allein keine schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 1 Ob 364/53 Entscheidungstext OGH 29.04.1953 1 Ob 364/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056553 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Hat der Kläger die ihm durch die Ehe auferlegte Treuepflicht verletzt, dann kann der Beklagten das Recht nicht verwehrt sein, sich gegen diesen Eingriff in ihr Eheleben zu verteidigen, mögen auch die zur Verteidigung verwendeten Mittel in dem einen oder anderen Fall über den Zweck hinausgegangen sein. Eine Überschreitung des Zulässigen ist aber, insbesondere wenn sie durch das Verhalten des anderen Teiles herausgefo... mehr lesen...