Norm
EheG §49 ERechtssatz
Zur Frage, inwieweit Eifersuchtsausbrüche und Beschimpfungen durch das Verhalten des Gatten veranlaßt sind, der seine Frau geschlechtlich vollkommen vernachlässigt, seine Gespräche mit ihr auf das Notwendigste beschränkt, ihr nur ein sehr karg bemessenes Wirtschaftsgeld gibt, aber mit anderen Frauen Theater besucht und Autofahrten unternimmt, Tanzunterhaltungen besucht und sich dort mit anderen Frauen unterhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057419Dokumentnummer
JJR_19530917_OGH0002_0030OB00564_5300000_001