RS OGH 1953/5/18 3Ob341/53

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Veröffentlicht am 18.05.1953
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Norm

EheG §49 A1f

Rechtssatz

Das Drängen des Ehegatten auf Zuhaltung der vom anderen Ehegatten vor der Eheschließung verbindlich zugesagten Übertragung eines Liegenschaftsanteiles ist keine schwere Eheverfehlung; wohl aber bei Fortsetzung dieses Verhaltens bei lebensgefährlicher Erkrankung des anderen Gatten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 341/53
    Entscheidungstext OGH 18.05.1953 3 Ob 341/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056460

Dokumentnummer

JJR_19530518_OGH0002_0030OB00341_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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