Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Ist die Ehe schon so tief zerrüttet, dass eine weitere Zerrüttung nicht eintreten konnte, so ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer neuen Verfehlung und der Zerrüttung im allgemeinen nicht vorhanden. Ist die Ehe schon gänzlich zerstört, so kann ein weiteres ehewidriges Verhalten eines Ehegatten auch nicht mehr als ehezerstörend empfunden werden; die Erklärung des anderen Gatten, dass er das Verhalten trotz... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Verletzung der Unterhaltungspflicht ist grundsätzlich eine Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG. Entscheidungstexte 7 Ob 253/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 7 Ob 253/56 Veröff: EFSlg 2223 7 Ob 629/77 Entscheidungstext OGH 01.09.1977 7 Ob 629/77 8 Ob 575/78 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Jahrelanges Nichtkümmern um das Schicksal des in Haft befindlichen Gatten. Entscheidungstexte 7 Ob 253/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 7 Ob 253/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056513 Dokumentnummer JJR_19560523_OGH0002_0070OB00253_5600000_... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Mißhandlung des Kindes als schwerer Mißbrauch des Elternrechtes und Scheidungsgrund. Entscheidungstexte 7 Ob 176/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 7 Ob 176/56 7 Ob 637/56 Entscheidungstext OGH 03.01.1957 7 Ob 637/56 Zweiter Rechtsgang zu 7 Ob 176/56 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Sachlich begründete Anzeigen oder Privatanklagen stellen sich als keine schwere Eheverfehlung dar. Werden aber Anzeigen und Privatanklagen nur aus feindlicher Einstellung oder Rachegefühl gemacht, dann liegt eine schwere Eheverfehlung vor. Entscheidungstexte 1 Ob 167/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 1 Ob 167/56 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §60 Abs2ZPO §391 B
Rechtssatz: Klage und Widerklage auf Ehescheidung nach § 49 EheG. Teilurteil bezüglich Scheidung und Verschuldung des einen Gatten - Aufhebung zur Entscheidung über das Verschulden des zweiten Gatten. Entscheidungstexte 1 Ob 126/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 1 Ob 126/56 1 Ob 656/83 En... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Widerwillen der Ehefrau gegen den ehelichen Verkehr. Äußerungen der Ehefrau gegen Dritte, sie könne den Gatten beruflich vernichten. Entscheidungstexte 1 Ob 120/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 1 Ob 120/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056671 Doku... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Als schwere Eheverfehlung kann nur ein solches Verhalten gewertet werden, das objektiv geeignet ist, die Zerrüttung der Ehe herbeizuführen. Ist einer der Ehegatten besonders sensibel, so kann dessen subjektive Empfindlichkeit nur insoweit berücksichtigt werden, als der andere Gattenteil geflissentlich auf diese Sensibilität des anderen keine Rücksicht nimmt und sein rücksichtsloses Verhalten durch längere Zeit forts... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1bEheG §56
Rechtssatz: Unreinlichkeit des Ehegatten kann als Scheidungsgrund nicht geltend gemacht werden, wenn der eheliche Verkehr weiter gepflogen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 57/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 3 Ob 57/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056595 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Ehewidriges Verhalten der Ehefrau durch Zusammenkünfte mit ausländischen Kriegsgefangenen während des Krieges. Entscheidungstexte 2 Ob 43/56 Entscheidungstext OGH 01.02.1956 2 Ob 43/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056668 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Schwere Eheverfehlung, wenn ein an Lues erkrankter Ehegatten dem anderen (an der Erkrankung schuldlosen) Teil diese Erkrankung dauernd verschweigt und die ehelichen Beziehungen fortsetzt. Entscheidungstexte 1 Ob 20/56 Entscheidungstext OGH 01.02.1956 1 Ob 20/56 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Handlungen der Frau, die den Zweck verfolgten, den Mann in seinem beruflichen Fortkommen zu schädigen, stellen eine schwere Eheverfehlung dar. Entscheidungstexte 7 Ob 7/56 Entscheidungstext OGH 18.01.1956 7 Ob 7/56 7 Ob 537/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 537/80 Vgl auch; Beisatz... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Das Scheidungsbegehren kann sittlich nicht gerechtfertigt sein, auch wenn die beiderseitigen Verfehlungen nicht im Zusammenhange stehen, dann nämlich, wenn die Verfehlungen des anderen Teiles ihrer Art nach völlig zurücktreten. Wenn aber die Verfehlungen des Scheidungsklägers kausal für die Verfehlungen des anderen Teiles sind, dann ist das Scheidungsbegehren auf keinen Fall gerechtfertigt. ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Rechthaberei, Nörgelei, Geschwätzigkeit und Widerspruchssucht der Frau als Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 542/55 Entscheidungstext OGH 21.12.1955 7 Ob 542/55 8 Ob 200/66 Entscheidungstext OGH 06.09.1966 8 Ob 200/66 1 Ob 569/76 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Zur Auslegung dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 7 Ob 536/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 536/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0057571 Dokumentnummer JJR_19551214_OGH0002_0070OB00536_5500000_001 mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §51EheG §49 A1eEheG §55 e2EheG §57 Abs1
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung einer nicht ernst gemeinten Aufforderung zur Wiederherstellung der Ehegemeinschaft kann weder eine Eheverfehlung darstellen, noch der Beachtlichkeit des Widerspruches nach § 55 EheG Eintrag tun, noch kann dadurch die Frist des § 57 Abs 1 EheG in Lauf gesetzt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 611/55 Ents... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Verschulden im Sinne des § 49 EheG ist in der Regel Vorsatz, kann aber nach den Umständen des konkreten Falles auch Fahrlässigkeit und Mangel gehöriger Überlegung bedeuten. Entscheidungstexte 2 Ob 607/55 Entscheidungstext OGH 19.10.1955 2 Ob 607/55 7 Ob 18/62 Entscheidungstext OGH 14.02.1962 7 O... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Zum wesentlichen Inhalte der bäuerlichen Lebensgemeinschaft gehört die gemeinsame Führung und Erhaltung des bäuerlichen Betriebes. Kommt einer der Ehegatten seiner Pflicht zur Mitwirkung im bäuerlichen Betriebe schuldhaft nicht oder nicht gehörig nach, so muß darin eine schwere Eheverfehlung erblickt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 363/55 Entscheidungst... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach gemäß § 49 EheG. die Scheidung der Ehe der Streitteile aus dem Verschulden des Beklagten aus. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil im Sinne einer Abweisung der Klage ab. Es übernahm sämtliche Feststellungen des Erstgerichtes. Nach diesen Feststellungen heiratete der Beklagte im Jahre 1939 in die der Klägerin gehörige Bauernwirtschaft ein. Der Beklagte konnte wegen der damals bestandenen erbhofrechtlichen Bestimmungen nicht Miteigentümer der Liegenschaft ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Mordversuch am Gatten, der allein die Zerrüttung der Ehe herbeigeführt hat (Abwägung des beiderseitigen Verschuldens). Entscheidungstexte 7 Ob 350/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 7 Ob 350/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056776 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Da die Untergerichte festgestellt haben, daß die Ehefrau seit dem Jahre 1951/1952 beim Geschlechtsverkehr schwere nervöse Störungen erlitt, kann ihr die Verweigerung der Fortsetzung der ehelichen Beziehungen seit diesem Zeitpunkte nicht als Eheverfehlung angelastet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 360/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 2 Ob 360/55 ... mehr lesen...
Norm: EheG §9EheG §47EheG §49 D1.DVEheG §80
Rechtssatz: Wenn der festgestellte Ehebruch verjährt ist und nur im Zusammenhang mit anderen Eheverfehlungen den Scheidungsgrund des § 49 EheG voll macht, hat eine Feststellung im Urteilsspruch nicht zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 476/55 Entscheidungstext OGH 08.09.1955 2 Ob 476/55 Eu... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Es stellt keinen Scheidungsgrund dar, daß die sexuelle Befriedigungsmöglichkeit der Ehegatten nicht aufeinander abgestimmt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 351/55 Entscheidungstext OGH 13.07.1955 3 Ob 351/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056676 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CaEheG §50
Rechtssatz: Zur gleichzeitigen Geltendmachung der Scheidungsbegehren nach §§ 49 und 50 EheG. Entscheidungstexte 7 Ob 323/55 Entscheidungstext OGH 13.07.1955 7 Ob 323/55 2 Ob 702/86 Entscheidungstext OGH 16.12.1986 2 Ob 702/86 Beisatz: Eine abschließende Entscheidung über die Scheidung der Ehe mit ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Es kann auch sein, daß ein Teil das Verhalten des anderen eine Zeit lang als erträglich empfindet, ihm aber im Laufe der Jahre die Eigenschaften des anderen so lästig und widerwärtig werden, daß sie nicht mehr ertragen werden können und zur Zerrüttung der Ehe führen. Entscheidungstexte 7 Ob 278/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 7 Ob 278/55 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 EEheG §56 A
Rechtssatz: Auch dann, wenn der beleidigte Ehegatte zum Ausdruck gebracht hat, daß er die Verfehlungen des anderen Teiles verziehen habe, verliert er damit nicht das Recht, sich auf die verziehenen Verfehlungen zur Entschuldigung seiner eigenen mit den verziehenen im Zusammenhang gestandenen Verfehlungen zu berufen. Entscheidungstexte 7 Ob 307/55 Entsch... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Alkoholmißbrauch als Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 288/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 7 Ob 288/55 7 Ob 256/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 7 Ob 256/56 Ähnlich 6 Ob 34/68 Entscheidungstext OGH 07.02.1968 6 Ob 34/68 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Übermässige Tierhaltung (sechs Katzen und zwei Hunde) in einer Kleinwohnung als Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 288/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 7 Ob 288/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056565 Dokumentnummer JJR_19550622_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Das nach Erstattung einer Strafanzeige ausdrücklich gestellte Begehren auf strenge Bestrafung als Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 288/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 7 Ob 288/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056876 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49 A1e
Rechtssatz: Nicht jeder auf Seite des Ehemannes gelegene Scheidungsgrund macht die Ehegattin ihrer Folgepflicht ledig. Nur dann, wenn sich der Ehemann besonders schwere Eheverfehlungen, wie Ehebruch, fortgesetzte empfindliche Verletzungen der ehelichen Treue, Mordversuch, schwere Misshandlungen oder Drohungen hat zu Schulden kommen lassen, mag eine Weigerung der Frau, mit ihm die häusliche Gemeinschaft zu teilen, be... mehr lesen...