Norm
EheG §49 A1cRechtssatz
Mag auch der Ausdruck "Dreckblunze" mit Rücksicht auf das Milieu der Streitteile nicht ins Gewicht fallen, so ist doch auch in den Kreisen, denen die Ehegatten angehören, eine Beschuldigung "die Frau habe eine Goschn wie eine Schleiferin" eine schwere Beleidigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0056785Dokumentnummer
JJR_19540410_OGH0002_0020OB00942_5300000_001