Das Erstgericht hat zufolge Klage und Widerklage die 1941 geschlossene Ehe der Streitteile (Klägerin war zur Zeit der Eheschließung 27, der Beklagte 53 Jahre alt) geschieden und hiebei das überwiegende Verschulden der Klägerin festgestellt. Das Berufungsgericht hat der Berufung der Klägerin nicht, wohl aber der Berufung des Beklagten Folge gegeben und das Alleinverschulden der Klägerin ausgesprochen. Die Revision der Klägerin, die auf die Revisionsgrunde der Z. 3 und 4 des § 503 Z... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Scheidungsbegehren sittlich gerechtfertigt ist, ist der Zeitpunkt der Klagseinbringung maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 385/48 Entscheidungstext OGH 31.08.1949 2 Ob 385/48 Veröff: SZ 22/115 6 Ob 145/69 Entscheidungstext OGH 18.06.1969 6 Ob 145/69 ... mehr lesen...
Der Kläger hat nach dreijähriger Dauer der Ehe die häusliche Gemeinschaft mit der Beklagten aufgehoben und zwei Monate später (im September 1947) die Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. begehrt. Die Beklagte hat lediglich die Abweisung des Klagebegehrens beantragt und eingewendet, daß der Kläger zu einer anderen Frau Beziehungen unterhalte. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof hob beide U... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Zerrüttung der Ehe durch neuerliche Straffälligkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 235/47 Entscheidungstext OGH 19.04.1947 1 Ob 235/47 Veröff: EvBl 1947,241 1 Ob 252/66 Entscheidungstext OGH 13.10.1966 1 Ob 252/66 6 Ob 545/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Die Ehescheidungsklage ist abzuweisen, wenn sich das ehewidrige Verhalten des beklagten Ehegatten als Reaktion auf das Verhalten des Klägers darstellt. Entscheidungstexte 1 Ob 32/46 Entscheidungstext OGH 24.04.1946 1 Ob 32/46 Veröff: JBl 1946,280 5 Ob 173/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1966 5 O... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: RG 25.11.1940, IV 203/40 Fehlen die zum Wesen der Ehe erforderlichen Grundlagen der Liebe, Achtung und Treue, auch nur teilweise und auch nur auf einer Seite, so ist die Ehe zerrüttet. Entscheidungstexte 4 RG 203/40 Entscheidungstext RG 25.11.1940 4 RG 203/40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §90EheG §47EheG §49 A1gEheG §115 Abs1
Rechtssatz: RG 13.7.1940, IV 122/40 Die Scheidung der Ehe von Tisch und Bett enthob die Ehegatten nicht von der Treuepflicht und der Pflicht zur anständigen Begegnung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105016 Dokumentnummer JJR_19400713_RG00002_0040RG00122_4000000_001 mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49EheG §56
Rechtssatz: RG 17.5.1940, IV B 19/40 Durch Eingehen und Unterhalten eines ehebrecherischen Dauerverhältnisses gibt der Ehegatte zu erkennen, daß er eine gleichartige Verfehlung des anderen nicht als ehestörend empfindet. Entscheidungstexte 4 B 19/40 Entscheidungstext RG 17.05.1940 4 B 19/40 European... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: RG 13.1.1940, IV 292/1939 In einer Veruntreuung eines Ehegatten um für den ehelichen Haushalt Geld zu beschaffen, kann ein unsittliches Verhalten gelegen sein, das die Ehe durch Verschulden tief zerrüttet. Damit, daß die Veruntreuung gemäß § 187 StG straflos geworden ist, wird die Frage nach der Unsittlichkeit der Handlung nicht berührt. Entscheidungstexte 4 RG... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: RG 7.12.1939, IV 316/1939 Die Aussicht auf eine Besserung im Verhalten des Beklagten verpflichtet die Klägerin nicht, die durch den anderen Teil unerträglich gewordene Lebensgemeinschaft mit diesem weiter zu führen. Entscheidungstexte 4 RG 316/39 Entscheidungstext RG 07.12.1939 4 RG 316/39 European Case L... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: RG 10.7.1939, IV 165/49 Auch Mißhandlungen, die in der Absicht erfolgen, auf den anderen Ehegatten erzieherisch einzuwirken, können eine schwere Eheverfehlung darstellen. Entscheidungstexte 4 RG 165/49 Entscheidungstext RG 10.07.1939 4 RG 165/49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Wenn die Ehegatten, in ihren wirtschaftlichen Erwartungen getäuscht, den Willen verloren haben, die Ehegemeinschaft fortzusetzen, ist dies kein Ehescheidungsgrund nach § 49 EheG. Entscheidungstexte 3 Ob 723/38 Entscheidungstext OGH 24.01.1939 3 Ob 723/38 Veröff: DREvBl 1939/164 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Eine als Eheverfehlung zu wertende Unwirtschaftlichkeit kann in der Tatsache, daß die Wäsche außer Haus gewaschen und zeitweise eine Bedienerin gehalten wurde, dann nicht gefunden werden, wenn hiedurch die finanziellen Lage des Haushaltes nicht gelitten hat. Wenn die Frau nach unliebsamen Szenen den ehelichen Verkehr ablehnte, so kann in diesen Einzelfällen ebenfalls keine Eheverfehlung erblickt werden. ... mehr lesen...