Norm: EheG §49 DEheG §60 Abs3
Rechtssatz: Mitschuldausspruch aus Billigkeit ist auch dann zulässig, wenn zufolge Weiterbestandes aller Merkmale einer ehelichen Gemeinschaft trotz Kenntnis des Scheidungsgrundes die Eheverfehlung des anderen Teiles den im § 49 EheG geforderten ursächlichen Zusammenhang mit der eingetretenen unheilbaren ehelichen Zerrüttung nicht erkennen läßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Verweigerung des ehelichen Verkehrs bildet eine schwere Eheverfehlung nur dann, wenn sie beharrlich, also trotz Aufforderung und grundlos, erfolgt. Entscheidungstexte 3 Ob 181/53 Entscheidungstext OGH 25.03.1953 3 Ob 181/53 7 Ob 62/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 62/74 Beisatz: Grundlos bedeutet... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Aktmodellstehen als Scheidungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 161/53 Entscheidungstext OGH 25.03.1953 3 Ob 161/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056720 Dokumentnummer JJR_19530325_OGH0002_0030OB00161_5300000_001 mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Unterlassen des Mitbringens der "üblichen Kompottgeschenke und Blumengeschenke" ins Krankenhaus; keine schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 3 Ob 181/53 Entscheidungstext OGH 25.03.1953 3 Ob 181/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056537 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Es muß zumindest bei einem Ehemann, der den Sport nicht berufsmäßig betreibt, als eine schwere Eheverfehlung gelten, wenn er die Erfüllung der ehelichen Pflicht jahrelang vernachläßigt, um sportlich in Kondition zu bleiben. Entscheidungstexte 3 Ob 180/53 Entscheidungstext OGH 25.03.1953 3 Ob 180/53 Euro... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1e
Rechtssatz: Wenn die aus Ungarn stammende Ehefrau mit den Kindern dorthin zurückgekehrt ist, hat sie sich damit für ihre Heimat entschieden und die Ehe aufgegeben. Die Verletzung der Folgepflicht muß auch unter diesen besonderen Umständen als schwere Eheverfehlung angesehen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 115/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 2 Ob 115/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §56
Rechtssatz: In dem Umstand, dass der verletzte Ehegatte nicht sofort zur Scheidung geschritten ist, sondern trotz der Streitsucht und Unwirtschaftlichkeit des Beklagten noch längere Zeit an der Ehe festgehalten hat, kann eine Verzeihung nicht erblickt werden. Ob über das bloße duldende Ertragen der Verfehlungen des anderen Teiles hinaus ein wirkliches Verzeihen vorliegt, ist eine questio facti. Entsc... mehr lesen...
Rechtssatz: II) Die Geltendmachung eines neuen Klagegrundes im Berufungsverfahren ist zulässig. Unter neuem Klagegrund ist die Geltedmachung eines neuen Tatbestand zu verstehen, aus dem das gleiche Begehren abgeleitet wird. III) Eine Änderung des Scheidungsbegehrens in ein Aufhebungsbegehren und umgekehrt ist auch in zweiter Instanz zulässig. IV) Auch noch in zweiter Instanz kann Verschuldensantrag gestellt und Widerspruch gemäß § 55 Abs 2 EheG erhoben werden. V) Wird im Rechtsmittelverfah... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Für die nach § 49 Satz 2 EheG vorgeschriebene Abwägung der Verfehlungen der beiden Ehegatten erscheint es nicht von entscheidender Bedeutung, ob das Verhalten der beklagten Partei an sich geeignet gewesen wäre, eine Zerrüttung der Ehe herbeizuführen. Maßgebend ist lediglich, ob die Verfehlungen des Klägers bei Würdigung des Wesens der Ehe die nach objektiven Maßstab gemessen schwerwiegenderen sind. ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Ob die Zerrüttung einer Ehe durch neu hinzutretende Umstände noch vertieft werden kann, was an sich durchaus möglich ist, hängt nicht bloß von dem Grade der Zerrüttung und davon ab, ob bereits beide Ehepartner die eheliche Gesinnung verloren haben oder erst einer von ihnen, sondern auch von der Art der neu eingetretenen Umstände und der früheren Zerrüttungsursachen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Daß der Kläger die eheliche Gemeinschaft schon seit Jahren aufgegeben hat, mit einer anderen Frau zusammenlebt und daß aus diesem Zusammenleben Kinder hervorgegangen sind, bildet kein Hindernis für die Anwendung des § 49 Satz 2 EheG. Entscheidungstexte 3 Ob 575/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 3 Ob 575/52 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Wenn Beschimpfungen über den Rahmen einer zulässigen Reaktion hinausgehen, wird dadurch die Anwendbarkeit des § 49 EheG nicht ausgeschlossen, denn bei Zulässigkeit der Reaktion läge überhaupt keine Eheverfehlung vor. Entscheidungstexte 3 Ob 410/52 Entscheidungstext OGH 11.09.1952 3 Ob 410/52 8 Ob 375/64 E... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §55 c
Rechtssatz: Das Gericht kann die Ehe nicht nach § 55 EheG scheiden, wenn das Scheidungsbegehren auf Eheverfehlungen im Sinne des § 49 EheG begründet wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 82/51 Entscheidungstext OGH 21.05.1952 3 Ob 82/51 Veröff: JBl 1952,545 5 Ob 14/72 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 5... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Eine Mehrheit an sich nicht schwerer Eheverfehlungen kann in ihrer Gesamtheit einen Scheidungsgrund bilden. Entscheidungstexte 3 Ob 152/52 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 3 Ob 152/52 2 Ob 800/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 2 Ob 800/54 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1e
Rechtssatz: Die anläßlich der Hochzeitsfeier ausgesprochene Weigerung der Ehegattin, die Ehegemeinschaft aufzunehmen, bevor sie am Besitz der Eltern des Mannes angeschrieben ist, stellt eine schwere Eheverfehlung dar. Entscheidungstexte 1 Ob 252/52 Entscheidungstext OGH 26.03.1952 1 Ob 252/52 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 D
Rechtssatz: Ehebruch ist zwar die schwerste Eheverfehlung, stellt aber nicht für den Ehebrecher schlechtweg ein Hindernis nach § 49 Abs 1 Satz 2 EheG dar, seinerseits eine Scheidungsklage einzubringen. Entscheidungstexte 1 Ob 87/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 1 Ob 87/52 1 Ob 707/52 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EheG §49 D
Rechtssatz: Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten eine schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten darstellt, liegt überwiegend auf tatsächlichem Gebiet. Sie ist unter Würdigung aller Umstände des einzelnen Falles und unter Berücksichtigung des Wesens der Ehe als eines vorwiegend sittlichen Verhältnisses zu beantworten. Dem Ermessen des Tatrichters bei der Würdigung dieser Umstände sind nur insoweit Grenzen gese... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §55
Rechtssatz: Die als Voraussetzung für das Scheidungsbegehren geforderte tiefe Zerrüttung der Ehe ist gleichbedeutend mit einer unheilbaren Zerrüttung der Ehe im Sinne des § 48 EheG. Veröff: NJW 1952,461 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1951:RS0103312 Dokumentnummer JJR_19511213_AUSL000_0040ZR00044_5100000_002... mehr lesen...
Norm: EheG §49 D
Rechtssatz: Über die Bedeutung von Eheverfehlungen, die in einem Zeitpunkt begangen wurden, als bereits vom Gericht die Scheidung ausgesprochen und nur mehr die Verschuldensfrage im Rechtsmittelverfahren streitig war. Entscheidungstexte 3 Ob 700/50 Entscheidungstext OGH 28.11.1951 3 Ob 700/50 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: EheG §49 D
Rechtssatz: Auch während des Scheidungsverfahrens begangene Eheverfehlungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 450/51 Entscheidungstext OGH 01.08.1951 1 Ob 450/51 2 Ob 652/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 2 Ob 652/87 1 Ob 514/90 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Es stellt keinen Scheidungsgrund dar, wenn die Gattin ihrem Mann verschweigt, daß sie während der Ehe genotzüchtigt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 413/51 Entscheidungstext OGH 29.06.1951 2 Ob 413/51 Veröff: SZ 23/304 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0056675 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Es stellt keine Eheverfehlung dar, wenn ein Ehegatte auch während der Ehe an der dem anderen Gatten schon vor Eingehung der Ehe bekannten politischen oder weltanschaulichen Haltung festhält, mag diese auch der allgemeinen Überzeugung widersprechen, solange dieses Festhalten nicht in einer für den anderen Gatten persönlich verletzenden Form geschieht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Eine abwegige geschlechtliche Betätigung kann nicht als Scheidungsgrund geltend gemacht werden, solange der andere Ehegatte damit einverstanden war. Entscheidungstexte 1 Ob 8/51 Entscheidungstext OGH 31.01.1951 1 Ob 8/51 6 Ob 318/69 Entscheidungstext OGH 07.01.1970 6 Ob 318/69 Beisatz: Ei... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1eEheG §55
Rechtssatz: Es begründet keine schwere Eheverfehlung, wenn die Gattin eines in der CSR wohnhaften Volksdeutschen sich weigerte, kurz vor dem Einmarsch der Roten Armee mit ihrem Gatten den Wohnsitz zu verlassen und ins Ungewisse zu flüchten. Wohl aber kann die hiedurch begründete Trennung der Gatten unter Umständen eine Scheidung nach § 55 EheG rechtfertigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Die geschäftliche Konkurrenzierung kann eine schwere Eheverfehlung sein. Entscheidungstexte 3 Ob 479/50 Entscheidungstext OGH 25.10.1950 3 Ob 479/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056497 Dokumentnummer JJR_19501025_OGH0002_0030OB00479_5000000... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach die Scheidung der zwischen den Streitteilen am 13. August 1939 geschlossenen Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers und Widerbeklagten (im folgenden kurz Kläger genannt) aus. Es stellte fest, daß die Beklagte und Widerklägerin (im folgenden kurz Beklagte genannt) den Kläger durch ihre überhebliche Art verletzt und wiederholt durch kränkende Worte und Schimpfnamen gröblich beleidigt, beharrlich die von ihm ersehnte Nachkommenschaft, durch dreiviertel J... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49
Rechtssatz: Wenn eine Ehefrau unter dem Drucke von Drohungen sich einem Geschlechtsverkehr mit einem Offizier einer Besatzungsmacht hingibt, ist darin keine Eheverfehlung im Sinne der §§ 47 oder 49 EheG zu erblicken. Entscheidungstexte 3 Ob 314/50 Entscheidungstext OGH 20.09.1950 3 Ob 314/50 Veröff: JBl 1951,114 ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49
Rechtssatz: Im Zusammenleben der Ehefrau mit einem fremden Mann kann nicht außer dem Ehescheidungsgrund nach § 47 EheG auch noch der des ehrlosen und unsittlichen Verhalten im Sinne des § 49 EheG erblickt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 105/50 Entscheidungstext OGH 06.05.1950 2 Ob 105/50 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Eine schwere Eheverfehlung liegt nicht vor, wenn für die Strafanzeige das beleidigte Rechtsgefühl oder Angst um das eigene Leben oder die Gesundheit maßgebend waren, wohl aber wenn die Anzeige durch eine feindliche Einstellung und ein Rachegefühl gegen den Ehegatten ausgelöst wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 394/49 Entscheidungstext OGH 19.10.1949 1 Ob 394/... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Der Ehegatte setzt keinen Scheidungsgrund, wenn er der Gattin deshalb den Unterhalt verweigert, weil sie eine Lebensgemeinschaft eingegangen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 103/49 Entscheidungstext OGH 07.09.1949 1 Ob 103/49 Veröff: SZ 22/119 3 Ob 615/53 Entscheidungstext OGH 30.09.1953 3 Ob ... mehr lesen...