Norm: ABGB §92 BEheG §49 A1e
Rechtssatz: Ist der Ehemann zur dauernden Fortsetzung der Hausgemeinschaft und Lebensgemeinschaft nicht mehr ernstlich bereit, dann kann er auch die Folgepflicht der Frau nicht in Anspruch nehmen. Wann stellt die Weigerung, in die Wohnung der Schwiegereltern zu ziehen, eine schwere Eheverfehlung dar? Entscheidungstexte 2 Ob 398/58 Entscheidungstext OGH 05... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn eine Ehe zunächst durch das Verschulden des einen Gatten zerrüttet wurde, sind Eheverfehlungen des anderen Teiles noch von Belang und geeignet, ein Mitverschulden zu begründen, wenn eine Vertiefung der Zerrüttung nicht ausgeschlossen werden kann und der zunächst schuldtragende Teil das Verhalten seines Gatten bei verständiger Würdigung noch als ehezerrüttend empfinden darf. Letzteres ist namentl... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §55 b2
Rechtssatz: Die Bereitwilligkeit des schuldigen Gatten zur Fortsetzung der Ehe und seine Zusicherung, sich zu ändern, ist für die Beurteilung der Ehezerrüttung unerheblich. Zerrüttung liegt auch vor, wenn die eheliche Gesinnung nur bei einem Gattenteil zerstört ist. Es kommt entscheidend darauf an, ob das Verhalten des schuldigen Gatten geeignet war, dem anderen Gatten die Fortsetzung der Ehe unerträglich zu machen, ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Keine schwere Eheverfehlung, wenn die Ehefrau eine Auslandsreise unternimmt, um der im Hinblick auf ihr Frauenleiden übermäßigen geschlechtlichen Inanspruchnahme durch den Ehemann auszuweichen. Entscheidungstexte 2 Ob 586/57 Entscheidungstext OGH 26.02.1958 2 Ob 586/57 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §50ZPO §365ZPO 503 Z2
Rechtssatz: Wegen des amtswegigen Charakters des Eheverfahrens entbindet auch der Nichterlag eines Kostenvorschusses das Gericht nicht von der amtswegigen Prüfung der Frage, ob ein ehewidriges Verhalten eines Ehegatten unter dem Gesichtspunkte des § 50 EheG zu betrachten ist, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dieses Verhalten auf einer geistigen Störung beruhen könnte. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49 A1e
Rechtssatz: Keine schwere Eheverfehlung einer Ehefrau, die nach Abweisung der ersten Scheidungsklage des Mannes trotz mehrfacher Aufforderung zu ihm zurückzukehren, zuerst einmal Erhebungen darüber anstellt, ob der Mann, der vielfach ehestörende Verhältnisse unterhalten hat, nunmehr diese Beziehungen abgebrochen hat, und aus diesem Grund der Aufforderung zur Rückkehr nicht sofort Folge leistet. E... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Keine schwere Eheverfehlung der Frau, die der vorgesetzten Dienststelle des Mannes mitteilt, daß dieser seit einigen Tagen abwesend sei (der Ehemann befindet sich im Krankenstand), wenn sie nicht weiß, wo sich der Mann aufhält. Entscheidungstexte 1 Ob 19/58 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 1 Ob 19/58 Schlagwo... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Die in einem von der Ehegattin verfaßten und an Bekannte gerichteten (aber nicht abgesandten) Brief enthaltene unrichtige Behauptung, der Ehemann habe die Abtreibung der Leibesfrucht bei einer Freundin veranlaßt, stellt keine schwere Eheverfehlung dar, da ein solches Schreiben nichts anderes als ein in schriftlicher Form geführtes Selbstgespräch ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1e
Rechtssatz: Schwere Eheverfehlung, wenn sich die Gattin (Rumänin) nach dem Zusammenbruch des deutschen Reiches weigerte, dem Ehegatten nach Österreich nachzufolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 519/57 Entscheidungstext OGH 13.11.1957 2 Ob 519/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056281 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Schwere Eheverfehlung der Gattin, die wider besseres Wissen den Ehemann bei der Gendarmerie wegen Unzucht mit der Schwester angezeigt und dadurch die Einleitung eines Strafverfahrens erwirkt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 297/57 Entscheidungstext OGH 06.06.1957 1 Ob 297/57 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Wenn die Streitteile nicht aus Liebe, sondern nur wegen einer zweiten Schwangerschaft miteinander die Ehe geschlossen und gleichzeitig beschlossen haben, daß sich dadurch an ihrer bisherigen Lebensführung zunächst nichts ändern solle, bis der Kläger das Haus für die Ehewohnung fertiggestellt habe, in der Folge auch nur einen losen, wenig liebevollen Umgang miteinander gepflogen haben, kann nicht eine schwere Eheve... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Das Bekenntnis zu den religiösen Anschauungen der Zeugen Jehovas kommt weder als ehrloses noch als unsittliches Verhalten in Betracht. Es bildet auch keine sonstige schwere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG, und zwar insbesondere dann nicht, wenn der andere Ehepartner dadurch nicht in einen Gewissenskonflikt geraten ist. Entscheidungstexte 7 Ob 112/57 E... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §55 c
Rechtssatz: Schon einmal erfolglos geltend gemachte Eheverfehlungen können zwar in einem späteren Verfahren nach § 49 EheG nicht einmal unterstützungsweise, wohl aber in einem Verfahren nach § 55 EheG zur Beurteilung der Zerrüttungsursache herangezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 685/56 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 2 Ob 685/56 Veröff: JBl 195... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Die Verweigerung des Geschlechtsverkehrs stellt keinen Scheidungsgrund dar, wenn der andere Ehegatte ein ehebrecherisches Verhältnis unterhält. Entscheidungstexte 3 Ob 119/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 3 Ob 119/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056677 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Handlungen und Äußerungen hochschwangerer Frauen bedürfen schon mit Rücksicht auf die mit solchem Zustand nicht selten verbundene herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit mildester Beurteilung. Entscheidungstexte 1 Ob 125/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 1 Ob 125/57 5 Ob 228/73 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1e
Rechtssatz: Daß die Ehefrau nicht mit dem Gatten nach Kanada auswandern will, muß kein schwere Eheverfehlung sein. Entscheidungstexte 2 Ob 16/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 2 Ob 16/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056283 Dokumentnummer JJR_19570227_... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa1StG §502StG §503EheG §47EheG §49 D
Rechtssatz: Ein Vertrag, mit dem die Ehegatten einander sexuelle Freiheit gestatten, verstösst gegen das Wesen der Ehe und insbesondere die damit verbundene Pflicht zur ehelichen Treue und vermag keine rechtsverbindlichen Wirkungen hervorzurufen. Die Vereinbarung, Ehebrüche nicht strafrechtlich verfolgen zu wollen, ist unverbindlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §50ZPO §268 IIID4a
Rechtssatz: In der Verurteilung des Beklagten wegen § 419 StG liegt auch die den Zivilrichter bindende Feststellung der Zurechnungsfähigkeit des Täters. Entscheidungstexte 1 Ob 19/57 Entscheidungstext OGH 23.01.1957 1 Ob 19/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS004... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Zur Anwendung der Verwirkungsklausel. Entscheidungstexte 1 Ob 637/56 Entscheidungstext OGH 19.12.1956 1 Ob 637/56 Veröff: EvBl 1957/85 S 129 = EFSlg 2274 7 Ob 122/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 7 Ob 122/57 5 Ob 56/59 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 EEheG §74
Rechtssatz: Reaktionshandlungen, die das Maß des Zulässigen überschreiten, sind unter Umständen dann zu entschuldigen, wenn es sich um eine Psychopathin und Hysterikerin handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 602/56 Entscheidungstext OGH 12.12.1956 3 Ob 602/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1cEheG §74
Rechtssatz: Bei Lösung der Frage, ob Beleidigungen eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 74 EheG darstellen, ist auch auf die Begleitumstände Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 602/56 Entscheidungstext OGH 12.12.1956 3 Ob 602/56 1 Ob 54/63 Entscheidungstext OGH 08.05.1963 1 Ob 54/63 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 aZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Ob zwischen zwei Personen ehewidrige Beziehungen bestehen, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund der festgestellten Tatsachen zu lösen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 560/56 Entscheidungstext OGH 28.11.1956 3 Ob 560/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0043456 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DZPO §391 A
Rechtssatz: Das streitverfangene Verhalten der Ehegatten bildet in seiner Gesamtheit den Gegenstand der Beurteilung und kann nur zusammen rechtlich beurteilt werden. Es kann im vorhinein nicht gesagt werden, ob nicht die Voraussetzungen dafür vorliegen, daß das Scheidungsbegehren nach dem zweiten Satz des § 49 EheG sittlich nicht gerechtfertigt sei. Das Herausgreifen einzelner Tatbestände und deren abgesonderte Beurte... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Die Aufnahme von Darlehen in beträchtlicher Höhe durch die Frau unter Fälschung der Unterschrift des Mannes stellt eine schwere Eheverfehlung dar. Entscheidungstexte 7 Ob 402/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 402/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056558 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: In der eigenmächtigen Unterfertigung von vier Wechseln mit dem Namen des Mannes kann eine schwere Eheverfehlung noch nicht erblickt werden, wenn der Frau jegliche Schädigungsabsicht fern lag und ihr Streben nur darauf gerichtet war, ihren in geldlichen Schwierigkeiten geratenen Eltern zu helfen. Entscheidungstexte 7 Ob 505/56 Entscheidungstext OGH 10.10... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §55 c
Rechtssatz: Feststellungen über ein Verschulden des Klägers in einem das Scheidungsbegehren (nach § 49 EheG) abweisenden Urteil sind durchaus unverbindlich (bei Beurteilung der Zulässigkeit des Widerspruches). Entscheidungstexte 2 Ob 433/56 Entscheidungstext OGH 04.09.1956 2 Ob 433/56 6 Ob 243/61 Entsche... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Verschuldensabwägung bei Ehebruch und kleineren Diebstählen. Entscheidungstexte 3 Ob 339/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 3 Ob 339/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056415 Dokumentnummer JJR_19560627_OGH0002_0030OB00339_56000... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49
Rechtssatz: Die Tatsache, daß viele Ehegatten durch die Kriegsverhältnisse und Nachkriegsverhältnisse gezwungen waren, voneinander getrennt zu leben, entschuldigt keineswegs ehebrecherische oder ehewidrige Beziehungen. Entscheidungstexte 2 Ob 337/56 Entscheidungstext OGH 13.06.1956 2 Ob 337/56 European Case Law... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Jede gegen die Treuepflicht des § 90 ABGB verstoßende Handlung ist als eine Ehewidrigkeit und somit als eine Ehestörung anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 260/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 260/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056622 Dokume... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1e
Rechtssatz: Wenn der Ehemann aus Angst vor strafgerichtlicher Verfolgung "untertaucht", ohne der Ehefrau die Absicht zu verschwinden bekanntzugeben, so ist dies eine schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 1 Ob 291/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 291/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...