Das Erstgericht nahm als erwiesen an, daß die Streitteile bereits in den Jahren 1935 bis 1938 getrennt gelebt haben. Als sie in der Folge den gemeinsamen Haushalt wieder aufgenommen haben, sei es zwischen ihnen fortwährend zu Streitigkeiten gekommen, in deren Verlauf der Kläger die Beklagte wiederholt grundlos mit Ausdrücken wie "Kanaille, Zauk, Fes, Bißgurn" beschimpft habe. Die Beklagte hingegen habe nur einmal dem Mann gegenüber den Ausdruck "alter Esel" gebraucht. Schließlich habe... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Der Scheidungsgrund nach § 49 EheG kann auch dann gegeben sein, wenn die Ehe erst im Zeitpunkte des Schlusses der mündlichen Verhandlung unheilbar zerrüttet gewesen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 158/55 Entscheidungstext OGH 18.05.1955 7 Ob 158/55 6 Ob 324/69 Entscheidungstext OGH 28.01.1970 6 Ob 3... mehr lesen...
Norm: EheG §49 EEheG §50
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 49 zweiter Satz EheG bei einer Scheidung nach § 50 EheG. Entscheidungstexte 7 Ob 228/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 7 Ob 228/55 2 Ob 579/57 Entscheidungstext OGH 19.02.1958 2 Ob 579/57 5 Ob 39/59 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Eine schwere Eheverfehlung liegt nur dann vor, wenn der als Mitverschulden geltend gemachte Vorwurf ehelicher Untreue, der sich im Beweisverfahren als unrichtig herausstellt, wider besseres Wissen oder zumindest in leichtfertiger Weise gemacht wurde, keinesfalls aber dann, wenn sich der Ehemann durch eine wenn auch irrtümliche Wertung von Tatsachen zu dem Vorbringen für berechtigt hielt. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49 a
Rechtssatz: Weigerung der Übersiedlung in eine Baracke; kein Scheidungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 100/55 Entscheidungstext OGH 16.03.1955 3 Ob 100/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0047104 Dokumentnummer JJR_19550316_OGH0002_0030OB00100_5500000_0... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Da der Gatte seine Frau aus Anlaß der Eheschließung zur Hälfte auf seinen Besitz anschreiben ließ, während er selbst sich damit einverstanden erklärte, daß sie ihren Hausanteil ihrem Sohn aus erster Ehe überließ, muß die mangelnde Bereitschaft der Gattin, Arbeiten auf dem Anwesen ihres Mannes zu verrichten, als eine besonders schwere Eheverfehlung beurteilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CaEheG §50EheG §55 Abs1 c2
Rechtssatz: Hat die geistige Erkrankung einen solchen Grad erreicht, daß dem Ehepartner das Verständnis für das Wesen der Ehe verloren gegangen ist und er infolgedessen auch kein Empfinden für die zur Herbeiführung der Ehezerrüttung geeigneten Tatsachen haben konnte, so kann gegen ihn ein Scheidungsanspruch weder aus den Gründen der §§ 49, 50 EheG noch auf Grund des § 55 EheG erwachsen. ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Anbrennenlassen von Essen durch erwerbstätige Ehefrau: keine schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 3 Ob 76/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 3 Ob 76/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056606 Dokumentnummer JJR_19550209_OGH0002_0030OB00076... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Schlechte Wirtschaftsführung (Schuldenmachen) der Ehefrau als Scheidungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 790/54 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 790/54 7 Ob 654/88 Entscheidungstext OGH 20.10.1988 7 Ob 654/88 Vgl; Beisatz: Das Eingehen von Schulden durch Kontoüberziehungen könnte der Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 DEheG §49 A1e
Rechtssatz: Nur besonders schwere Eheverfehlungen des Ehegatten rechtfertigen die eigenmächtige Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft durch den anderen Teil (vgl 1 Ob 713/52, JBl 1953,97). Entscheidungstexte 1 Ob 6/55 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 1 Ob 6/55 5 Ob 323/69 Entscheidungstext OGH 07.01.1970 5... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Schwere Eheverfehlung, wenn die Ehefrau Freunden und Verwandten Details aus dem ehelichen Geschlechtsleben (Geschlechtskrankheit des Mannes) weitererzählt. Entscheidungstexte 1 Ob 824/54 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 1 Ob 824/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056923... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Auch Mangel gehöriger Überlegung kann Verschulden sein und es ist nicht erforderlich, daß die beklagte Partei die Zerrüttung beabsichtigt hat. Ebenso muß sie sich der Qualifikation ihres Tuns als Eheverfehlung nicht bewußt gewesen sein. Entscheidungstexte 2 Ob 896/54 Entscheidungstext OGH 03.12.1954 2 Ob 896/54 ... mehr lesen...
Das Erstgericht schied die am 31. Jänner 1952 geschlossene Ehe der Streitteile gemäß § 49 EheG. aus beiderseitigem Verschulden und sprach aus, daß das Verschulden des Ehemannes überwiege. Die Ehefrau habe schon vom Anfang der Ehe an mit ihren Schwiegereltern nicht harmoniert, die ihre Landwirtschaft betrieben und bei denen der Ehemann als späterer Gutsübernehmer und die Ehefrau gearbeitet hätten. Diese habe es am ordentlichen Arbeitswillen fehlen lassen, sei morgens erst spät aufgesta... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Arbeitsunwilligkeit einer Jungbäuerin stellt eine schwere Eheverfehlung dar. Entscheidungstexte 1 Ob 893/54 Entscheidungstext OGH 01.12.1954 1 Ob 893/54 Veröff: SZ 27/306 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0056570 Dokumentnummer JJR_19541201_OGH... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49
Rechtssatz: Eheverfehlung des Mannes, wenn er nach einem von der Ehefrau begünstigten und geförderten Ehebruch gegen ihren Willen mit der Ehebrecherin in ein Dauerverhältnis eingeht (?). Entscheidungstexte 1 Ob 866/54 Entscheidungstext OGH 17.11.1954 1 Ob 866/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 EEheG §54
Rechtssatz: Einem Scheidungsbegehren nach § 50 EheG ist die sittliche Rechtfertigung auch dann abzusprechen, wenn die Voraussetzungen nach § 49 Satz 2 EheG gegeben sind. Es kann der kranke Ehegatte nicht schlechter gestellt werden als derjenige, bei dem eine solche geistige Störung nicht vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 777/54 Entscheidungstext OGH 21.... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §50
Rechtssatz: Wenn bloß § 49 EheG geltend gemacht wurde, kann eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des Beklagten insoferne von Bedeutung sein, als sie das schuldhafte Verhalten in milderem Lichte erscheinen lässt und dazu führen kann, die Eheverfehlungen nicht als schwer zu bewerten. Entscheidungstexte 2 Ob 726/54 Entscheidungstext OGH 08.10.1954 2 Ob 726/54 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CEheG §49
Rechtssatz: Schwere Eheverfehlung, wenn die Gattin ihrer Pflicht, dem Mann nach Kräften in der Erwerbung beizustehen, nicht oder nur unzureichend nachkommt (Zuckerbäckersgattin). Entscheidungstexte 2 Ob 653/54 Entscheidungstext OGH 30.09.1954 2 Ob 653/54 6 Ob 72/67 Entscheidungstext OGH 15.03.1967 6 O... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §55 e3EheG §60 Abs3EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Der nach § 55 EheG Klagende kann keinen Mitschuldantrag stellen. Beruft der Kläger sich jedoch neben der Scheidung nach § 55 EheG auch auf Verschuldenstatbestände (dies selbst im Berufungsverfahren), dann ist ein etwaiger Mitschuldantrag des Klägers so aufzufassen, daß er neue Scheidungsgründe heranziehen will. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Die Bäuerin soll in der Wirtschaft des Bauern - ihres Ehegatten - die Arbeiten verrichten, die sie nach ihrer Ausbildung in der Landwirtschaft und nach ihrem Gesundheitszustande zu leisten imstande ist. Leistet sie diese Arbeit ohne triftigen Grund nicht, so hat sie hiedurch eine schwere Eheverfehlung gesetzt. Die Ehefrau ist aber nicht genötigt, wenn sie vom Ehemann nicht alimentiert wird, erst einen Unterhaltspr... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Die Meldung des Gatten durch die Gattin als "Untermieter" und zwar ohne Wissen des Gatten begründet keine schwere Eheverfehlung (Hausbesorgerdienstwohnung). Entscheidungstexte 2 Ob 539/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 2 Ob 539/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS005655... mehr lesen...
Norm: EheG §49ZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Die Unterlassung der Erhebung der näheren Umstände des "lieblosen Verhaltens" stellt einen Feststellungsmangel dar. Der Vorwurf der Lieblosigkeit beinhaltet vor allem ein Werturteil und somit keine Aussage über eine Tatsache. Ein derartiger Pauschalvorwurf ist zu unbestimmt. Das "lieblose Verhalten" muß daher konkretisiert werden. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Eine unheilbare Ehezerrüttung ist nicht erst dann gegeben, wenn beide Ehegatten die Ehe nicht mehr fortsetzen wollen. Sie ist schon dann gegeben, wenn der eine Teil auf Grund der Eheverfehlungen des anderen mit Recht die Fortsetzung der Ehe verweigert. Entscheidungstexte 1 Ob 431/54 Entscheidungstext OGH 23.06.1954 1 Ob 431/54 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Die Anwendung des § 49 Satz 2 EheG setzt eine zurechenbare schwere Eheverfehlung sowohl auf Seite des klagenden wie auf Seite des beklagten Eheteiles voraus. Letztere wird aber nur dann nicht als solche gewertet, wenn sie durch die eigene ehewidrige Handlung des Klägers veranlaßt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 298/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 3 O... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Nicht eine strafgerichtliche Verurteilung an sich, sondern das der Verurteilung zugrundeliegende ehrlose und unsittliche Verhalten stellt einen Scheidungsgrund dar. Entscheidungstexte 2 Ob 351/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 2 Ob 351/54 Veröff: RZ 1954,14 7 Ob 253/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 7... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Keine schwere Eheverfehlung, wenn die Gattin auf das Benehmen des geistesgestörten Gatten unfreundlich reagiert. Entscheidungstexte 1 Ob 355/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 355/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0056824 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Beschimpfungen der Schwiegermutter. Entscheidungstexte 1 Ob 356/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 356/54 6 Ob 602/84 Entscheidungstext OGH 20.06.1984 6 Ob 602/84 Vgl auch; Schon das unleidliche Betragen gegenüber den nächsten Angehörigen des Ehegatten ist jedenfalls dann eine schwere E... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Unheilbare Zerrüttung als Voraussetzung der Scheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 341/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 341/54 1 Ob 518/90 Entscheidungstext OGH 07.03.1990 1 Ob 518/90 Auch; Veröff: RZ 1990/78 S 177 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Beharrliche Verletzung der Hausfrauenpflichten als schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 3 Ob 314/54 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 3 Ob 314/54 7 Ob 259/75 Entscheidungstext OGH 11.12.1975 7 Ob 259/75 Beisatz: Dauernde und grobe Vernachlässigung des Haushaltes. (T1) ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Die Frau eines Arztes setzt Verfehlungen, die über den Rahmen des § 49 letzter Satz EheG hinausreichen, wenn sie Patienten ihres Mannes empfiehlt, andere Ärzte aufzusuchen und den Verdacht äußert, der Ehemann führte Morphium unerlaubter Verwendung zu; dies selbst dann, wenn dem klagenden Manne laufend schwerste Eheverfehlungen und ein Ehebruch nachgewiesen werden konnten, somit also die Eifersucht der Ehefrau bere... mehr lesen...