Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;BAO §236 Abs1 impl;B-VG Art130 Abs2;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles jedenfalls voraus, daß es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verg... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2 impl;AVG §60 impl;BAO §236 Abs1 impl;BAO §93 Abs3 lita impl;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;LAO NÖ 1977 §70 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verletzung der Begründungspflicht nach § 70 Abs 3 lit a NÖ L... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2 impl;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO (§ 183 LAO NÖ) vorgeseh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1253/51 E 23. Mai 1952 VwSlg 587 F/1952 RS 1 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit, die die Behörde ermächtigt, von der Einhebung einer Abgabe abzusehen, kann auch vorliegen, wenn die Vorschreibung der Abgabe dem Gesetz entspricht, allein nur dann, wenn sie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels da... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; AnwBl 1990/7, S 393;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann allein aus einer längeren Verfahrensdauer, selbst wenn diese sachlich nicht gerechtfertigt ist, für die Frage der Billigkeit im Nachsichtsverfahren nichts abgeleitet werden, weil durch eine während des Verfahrens eintretende Änderung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/14, S 239;
Rechtssatz: Ist auch der Abgabenbehörde ein Teil der für die wirtschaftlichen Verhältnisse maßgeblichen Daten bekannt, enthebt das den AbgPfl nicht der Notwendigkeit, die für eine beantragte Abgabennachsicht maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit offenzulege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/14, S 239;
Rechtssatz: Die besonders hohe Besteuerung des summierten Ergebnisses zweier Besteuerungsabschnitte (Verlust und Gewinn) ist die Folge einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, nämlich des Ausschlusses der Einnahmen- Au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/14, S 239;
Rechtssatz: Ein Einnahmen-Ausgabenrechner hat die Möglichkeit, durch Steuerung des Zeitpunktes der Vereinnahmung und der Verausgabung den in einem Kalenderjahr zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen. Macht er v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: IZm dem rechtlich gebundenen Teil der Entscheidung nach § 236 Abs 1 BAO (Unbilligkeit der Einhebung) ist es (für die subjektiven Rechte des Steuerpflichtigen) nicht von Bedeutung, aus welchem Grund die Voraussetzung der Unbilligkeit der Einhebung angenommen wird, weil inso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: Zur Bedeutung folgender Umstände für die Ermessensentscheidung gemäß § 236 Abs 1 BAO: a) Keine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen (Sanierung) durch die Abgabennachsicht im Hinblick auf den Gesamtschuldenstand. b) Die Nachsicht g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/06/07 1760/56 1 Stammrechtssatz Ein allfälliger Mangel in der Gesetzgebung kann nicht durch Nachsicht einer Abgabe behoben werden. Es fehlt in diesem Fall an der auf den Einzelfall beschränkten Unbilligkeit. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: Steuerliche Folgen der Kalenderjahrbesteuerung und des Fehlens eines Rechtes auf Verlustrücktrag ergeben sich aus dem G selbst und sind daher der Beseitigung im Wege des an Unbilligkeiten aus der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/9, S 165; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/9, S 165;
Rechtssatz: Ein Säumniszuschlag kann nicht schon deswegen als unbillig bezeichnet werden, weil die vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuldigkeiten wesentlich höher sind als jener Betrag, durch dessen nicht zeitgerechte Entrichtung der Terminverlust eingetreten ist. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 165;
Rechtssatz: Die Einhebung einer USt, die bei sofortiger Verrechnung an den Leistungsempfänger bei diesem ohnehin als Vorsteuer abzugsfähig gewesen wäre, stellt keine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO dar. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 165; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1760/56 E 7. Juni 1957 RS 1 Stammrechtssatz Ein allfälliger Mangel in der Gesetzgebung kann nicht durch Nachsicht einer Abgabe behoben werden. Es fehlt in diesem Fall an der auf den Einzelfall beschränkten Unbilligkeit. ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 165; Rechtssatz: Eine Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, ist die Einziehung "nach der Lage des Falles unbillig". Im RIS seit 11.09.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Der Schluß, bereits der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages schließe eine Unbilligkeit in sich, ist unrichtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 167;
Rechtssatz: Aus § 217 Abs1 BAO kann nicht der Schluß gezogen werden, daß bereits der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages eine Unbilligkeit in sich schließt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 167; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1760/56 E 7. Juni 1957 RS 1 Stammrechtssatz Ein allfälliger Mangel in der Gesetzgebung kann nicht durch Nachsicht einer Abgabe behoben werden. Es fehlt in diesem Fall an der auf den Einzelfall beschränkten Unbilligkeit. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist bei der Einhebung eines Säumniszuschlages Nachsicht möglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X05 Im RIS seit 11.09.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 167; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0103 E 11. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenba... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 165; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0197 E 1. März 1983 VwSlg 5763 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine steuerliche Auswirkung, die ausschließlich Folge eines als generelle
Norm: mit umfassendem personellen Geltungsbereich erlassenen Gesetzes ist, kann nicht durch Nachsicht nach § 236 A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:88/15/0170; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 256; AnwBl 1990/3, S 143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1760/56 E 7. Juni 1957 RS 1 Stammrechtssatz Ein allfälliger Mangel in der Gesetzgebung kann nicht durch Nachsicht einer Abgabe behoben werden. Es fehlt in diesem Fall an der auf den Einzelfall beschränkten Unbilligkeit. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:88/15/0170; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vor... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der... mehr lesen...