Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 265;
Rechtssatz: Nicht die Entstehung des Abgabenrückstandes ist Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, sondern nur die Gewährung einer eventuellen (Teilnachsicht) Nachsicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140136.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 265;
Rechtssatz: Wenn der Nachsichtswerber nicht jene Umstände dartut, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten ergibt kann die Behörde keine Ermessensentscheidung treffen, sondern ist schon aus rechtlichen Erwägungen berechtigt, das Nach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 265;
Rechtssatz: Die Gewährung einer Nachsicht iSd § 236 Abs 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar und hat somit aus der Sicht des Bf billig, aus der der Abgabenbehörde zweckmäßig zu sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine Abgabennachsicht setzt unabdingbar voraus, daß die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten unbillig ist. Erst wenn diese Unbilligkeit feststeht, kann die Abgabenbehörde die § 236 Abs 1 BAO eingeräumten Ermessens trotz erwiesener Unbilligkeit verwehren. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;FinStrG §34;FinStrG §49;
Rechtssatz: Wird der AbgPfl wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung und wegen Finanzordnungswidrigkeit verurteilt, und erreicht der nicht entrichtete Abgabenbetrag eine beträchtliche Höhe und erstreckt sich das steuerschädliche Verhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren, sind die Voraussetzung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4 impl;BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 198;
Rechtssatz: Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen nicht zu rechtfertigen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0070 E 17. Februar 1983 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 5.11.1981, 3093/80). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensents... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4 S 221;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit, die zu einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten führen kann, muß nach § 236 BAO in den Besonderheiten des Einzelfalles gelegen sein. Die sich aus einer Gesetzesänderung ergebenden Unterschiede in der Belastung, je nach dem, ob die entsprechen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, 221;
ÖStZ 1989, 122; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0151 E 24. September 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles setzt lediglich voraus, daß ein wirtschaftliches Miißverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven B... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 198; Rechtssatz: Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Bejaht die Abgabenbehörde hingegen das Vorliegen einer Unbilligkeit iSd Gesetzes, so hat sie im Bereich des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit iSd § 20 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 196;
Rechtssatz: Die bloße Überschuldung kann allein noch nicht die Annahme rechtfertigen, daß die Einbringung von Abgaben beim Überschuldeten unbillig wäre. Vielmehr müßte in einem solchen Fall noch der Umstand hinzutreten, daß durch die Zahlung der fälligen Abgabenschuld die wirts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 196;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH setzt Unbilligkeit der Einhebung im allgemeinen voraus, daß die Einbringung der Abgabe in keinem wirtschafltich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den StPfl oder den Steuergegenstand ergeben. Es muß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 196; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0126/80 E 23. Februar 1981 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Erlassung eines Nachsichtsbescheides ist die Rechtslage und Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu berücksichtigen (bzgl der zugrundeliegenden neuen Rechtslage siehe bereits VwGH E 6.3... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, 221;
ÖStZ 1989, 122; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 198;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den StPfl oder den Steuergegenstand ergeben, daß also ein ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 196; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0003 E 28. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die vage Möglichkeit künftighin erzielbarer Einkünfte und die damit verbundene Möglichkeit erfolgreicher Einbringungsmaßnahmen rechtfertigt für sich allein noch nicht die Verneinung der Unbilligkeit einer A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 196; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels da... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 196; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 123;
Rechtssatz: Der vom Abgabenpflichtigen in der Berufung ins Treffen geführte Umstand, er habe nicht die Möglichkeit gehabt, die Anzeigenabgabe auf die Inserenten zu überwälzen, weil diese sonst die Ein... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 123;
Rechtssatz: Die Bestimmung der §§ 183 Abs 1 und Abs 2 Stmk LAO und § 236 Abs 1 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 123;
Rechtssatz: Die Behauptung des AbgPfl, er sei den Zahlungsverpflichtungen ansonsten pünktlich nachgekommen, ist für sich allein nicht geeignet, eine Unbilligkeit darzutun. Euro... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 123;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (Hinweis E 11.11... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 123;
Rechtssatz: In der Einziehung einer Gebühr, deren Vorschreibung durch Mangel der erforderlichen Aufmerksamkeit zustande gekommen ist, kann eine Unbilligkeit nicht erblickt werden (Hinweis E 22.10.1958... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und u... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 123;
Rechtssatz: Es bedarf zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genüg... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO Stmk 1963 §183 Abs1;LAO Stmk 1963 §183 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 123;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung, insb auch zu § 236 Abs 1 BAO, setzt eine Unbilligkeit der Einhebung im allgemeinen voraus, daß die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §3 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 194;
Rechtssatz: Eine Abgabe ist nicht schon deswegen verfassungswidrig, weil unterschiedlich ermittelte Steuerbemessungsgrundlagen denselben Steuersätzen unterworfen werden (Verhältnis Einkommensteuer - Lohnsteuer; hier: Abgabennachsicht). European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0371 E 17. Februar 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Bestimmung des § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Fall eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der... mehr lesen...