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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 178;Rechtssatz
Zur Bedeutung folgender Umstände für die Ermessensentscheidung gemäß § 236 Abs 1 BAO: a) Keine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen (Sanierung) durch die Abgabennachsicht im Hinblick auf den Gesamtschuldenstand. b) Die Nachsicht ginge ausschließlich zu Lasten der Finanzverwaltung und zu Gunsten anderer Gläubiger des Steuerpflichtigen. c) Verletzung von Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten durch den Steuerpflichtigen, wenn auch nur irrtümliche.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140136.X04Im RIS seit
07.11.1989