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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 178;Rechtssatz
Steuerliche Folgen der Kalenderjahrbesteuerung und des Fehlens eines Rechtes auf Verlustrücktrag ergeben sich aus dem G selbst und sind daher der Beseitigung im Wege des an Unbilligkeiten aus der Besonderheit des Einzelfalles orientierten § 236 BAO entzogen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140136.X02Im RIS seit
07.11.1989