RS Vwgh 1989/11/7 89/14/0136

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §236 Abs1;
EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
EStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 178;

Rechtssatz

Steuerliche Folgen der Kalenderjahrbesteuerung und des Fehlens eines Rechtes auf Verlustrücktrag ergeben sich aus dem G selbst und sind daher der Beseitigung im Wege des an Unbilligkeiten aus der Besonderheit des Einzelfalles orientierten § 236 BAO entzogen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140136.X02

Im RIS seit

07.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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