Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Es entspräche nicht dem Willen des Gesetzgebers, wenn die Abgabennachsicht nur den übrigen Konkursgläubigern zugute käme. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140070.X03 Im RIS seit 19.04.1988 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1983/01/20 82/15/0084 4 Stammrechtssatz Wirtschaftspolitische Erwägungen (zB Arbeitsplatzsicherung) und Konjunkturschwankungen können keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aufzeigen (Hinweis E 26.2.1958, 360/55 und E 30.9.1982, 82/15/0079). Europe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewährung einer Abgabennachsicht in einem Insolvenzverfahren ist nicht ausgeschlossen, nämlich dann nicht, wenn mit ihrer Hilfe das Unternehmen als Existenzgrundlage des Abgabepflichtigen erhalten werden kann und die Abgabennachsicht also nicht bloß seinen übrigen Gläubigern zugute kommt (Hinweis E 20.1.1983, 82/15/0084). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Erkennbares Ziel des § 236 BAO ist es, besondere Härten hintanhalten zu können, die sich für den AbgPfl aus der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten ergeben. Wenn auch unter dem "Abgabepflichtigen" iSd § 236 BAO entsprechend der Vorschrift des § 77 BAO nicht nur der unmittelbare Abgabenschuldner, sondern auch der Mitschuldne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine steuersparende Beteiligungskonstruktion unterblieb, läßt die Erhebung der derzeit nicht ersparten Abgaben niemals als unbillig erscheinen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140029.X01 Im RIS seit 19.01.1988 ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: § 9 Abs 2 GEG 1962 stellt nicht die gleichen Voraussetzungen für eine Nachsicht auf, wie sie in § 236 BAO enthalten sind (Hinweis E 25.10.1973, 12/73). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986160159.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs2;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs3;BAO §237 Abs1;GEG;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich der BAO hat eine einem Abgabenschuldner gewährte Nachsicht gem § 236 Abs 3 BAO iVm 235 Abs 2 BAO das Erlöschen des Abgabenanspruches als solchen zur Folge und schließt damit jede weitere Geltendmachung dieses Anspruches aus. Die Nachsic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (Hinweis E 13.12.1985, 84/17/0007). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987130014.X01 I... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff in der genannten Bestimmung "Einhebung nach der Lage des Falles als unbillig" entspricht. Verneinen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 16.9.1986, 86/14/0069). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0092 E 3. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsicht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §123;BAO §20;BAO §212 Abs2;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;ErbStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Kommt der Empfänger einer Schenkung (hier Sparbuch mit Einlage) der Anmeldepflicht nach § 22 Abs 1 ErbStG erst drei Jahre nach Empfang der Schenkung nach und wird ihm die Schenkungssteuer samt Sä... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/8, 448 ;
Rechtssatz: Der VwGH fordert in stRsp für den Tatbestand der "Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles" das Vorliegen eines in den subjektiven Verhältnissen des StPfl oder des Steuergegenstandes des gelegenen S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;
Rechtssatz: Der (hier gem § 82 Abs 1 EStG 1972) persönlich Haftende ist im Hinblick auf § 77 Abs 2 BAO gleich dem Steuerschuldner zur Antragstellung um Nachsicht berechtigt. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung des Nachsichtswerbers, der Erfolg von Rückgriffsansprüchen sei fraglich, muß ausreichend konkretisiert werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140079.X05 Im RIS seit 22.09.1987 Zuletzt aktu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung des Betriebsklimas durch Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen ist kein Grund, diese als dem Nachsichtswerber für unzumutbar und deshalb die Einbringung der Abgabenschuldigkeit als unbillig anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In der Unterlassung der Bemängelung von Überstundenaufzeichnungen für die Jahre 1976 bis 1978 ist kein eindeutiges und zu keinem Zweifel Anlaß gebendes Verhalten eines Lohnst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Stützt der Nachsichtswerber (Haftungspflichtiger gem § 82 Abs 1 EStG 1972) sein Nachsichtsgesuch auf die Behauptung, er sei durch frühere Lohnsteuerpüfungen über die Notwendi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;EStG 1972 §90;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Verstoß der Abgabenbehörden gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO begründen (Hinweis E 25.6.1965, 56/64; E 12.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Es kann nicht Sinn des Nachsichtsverfahrens sein, die Wirkung von Verfahrenshandlungen, die versäumt wurden, im Wege des Nachsichtsverfahrens herbeizuführen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160123.X02 Im RIS seit 03.09.1987 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/8 S 500;
Rechtssatz: Da Nachsicht das Erlöschen des Abgabenanspruches (hier Anspruch nach § 17 Z 4 GrEStG) als solchen zur Folge hat, kommt sie bei Gesamtschuldverhältnissen zwang... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;BAO §1 litb impl;BAO §236 Abs1 impl;EGVG Art2 Abs2 B Z27;MOG 1985 §50 Abs3;
Rechtssatz: Aus der bestehenden Rechtslage ergibt sich keine Grundlage für eine Erlassung oder Herabsetzung des rechtskräftig festgesetzten Erhöhungsbetrages nach § 50 MOG. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Mit der nicht fristgerechten Abgabenentrichtung kann nicht die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint werden, dem kommt erst im Rahmen der Ermessensübung Bedeutung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140103.X04 Im RIS seit 20.01.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140103.X01 Im RIS seit 20.01.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;
Rechtssatz: Es kann auch hinsichtlich einer bereits entrichteten Abgabe eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus wirtschaftlichen Gründen bestehen. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten aus wirtschaftlichen Gründen kommt insbesondere in Betracht, wenn diese Schuldigkeiten zwar infolge der Ve... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß auf Kosten des Abgabenschuldners Berufungen betreffend Verspätungszuschläge bzw die Abgabenschuld erhoben wurden, kann auch unter dem Aspekt eines Fehlverhaltens von Organwaltern der Abgabenbehörde keine Unbilligkeit hinsichtlich der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Wenn keine Unbilligkeit hinsichtlich der Einhebung eines Säumniszuschlages vorliegt, ist für eine Ermessensentscheidung iSd § 236 Abs 1 BAO kein Raum mehr (Hinweis E 17.2.1986, 85/15/0371). Schlagworte Ermessen Eur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bringt ein Abgabeschuldner vor, er habe sich niemals in Österreich aufgehalten und sei daher nicht in der Lage gewesen, die Abgabe (hier: Erbschaftssteuer) zu entrichten und gibt er weiters an, er habe seinen Rechtsfreund verpflichtet, alle aus dem die S... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1987/3, S 146; Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre. Im RIS s... mehr lesen...