RS Vwgh 1989/11/24 87/17/0146

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Veröffentlicht am 24.11.1989
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2 impl;
AVG §60 impl;
BAO §236 Abs1 impl;
BAO §93 Abs3 lita impl;
LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
LAO NÖ 1977 §70 Abs3 lita;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Verletzung der Begründungspflicht nach § 70 Abs 3 lit a NÖ LAO im Falle der Abweisung der Vorstellung, die gegen die Abweisung eines nach § 183 Abs 1 NÖ LAO gestellten Nachsichtsansuchens durch den GdR erhoben wurde, wobei die Vorstellungsbehörde im konkreten Fall in der Begründung ihres Bescheides auf die vom Abgabenschuldner in der Vorstellung ins Treffen geführten Argumente nicht eingeht (hier: Nachsicht des Aufschließungsbeitrages wegen mangelnder Bauabsicht und Unwirtschaftlichkeit der Bauführung).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170146.X04

Im RIS seit

24.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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