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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
AVG §58 Abs2 impl;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Verletzung der Begründungspflicht nach § 70 Abs 3 lit a NÖ LAO im Falle der Abweisung der Vorstellung, die gegen die Abweisung eines nach § 183 Abs 1 NÖ LAO gestellten Nachsichtsansuchens durch den GdR erhoben wurde, wobei die Vorstellungsbehörde im konkreten Fall in der Begründung ihres Bescheides auf die vom Abgabenschuldner in der Vorstellung ins Treffen geführten Argumente nicht eingeht (hier: Nachsicht des Aufschließungsbeitrages wegen mangelnder Bauabsicht und Unwirtschaftlichkeit der Bauführung).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170146.X04Im RIS seit
24.11.1989