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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/9, S 165;Rechtssatz
Ein Säumniszuschlag kann nicht schon deswegen als unbillig bezeichnet werden, weil die vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuldigkeiten wesentlich höher sind als jener Betrag, durch dessen nicht zeitgerechte Entrichtung der Terminverlust eingetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130199.X05Im RIS seit
05.02.2001