RS Vwgh 1989/9/13 88/13/0199

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Veröffentlicht am 13.09.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/9, S 165;

Rechtssatz

Ein Säumniszuschlag kann nicht schon deswegen als unbillig bezeichnet werden, weil die vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuldigkeiten wesentlich höher sind als jener Betrag, durch dessen nicht zeitgerechte Entrichtung der Terminverlust eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130199.X05

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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