Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 149;
Rechtssatz: Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist die Bedeutung von "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei", und den Begriff "Zweckmäßigkeit" die B... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete in den Jahren 1975 und 1976 ein Hotel, aus dem sie bis zum Jahre 1984 laufend Verluste erwirtschaftete. Im Jahre 1984 verkaufte die Beschwerdeführerin den Hotelbetrieb. Aus einer aus diesem Grund erforderlichen Berichtigung des Vorsteuerabzuges gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1972 ergab sich eine Abgabenschuldigkeit von S 970.921,--. Die Beschwerdeführerin beantragte für diesen Betrag eine Abgabennachsicht, wobei sie, soweit dies unter Bedachtnahme auf di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972 §12 Abs10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: In der ertragsteuerlichen Wirkungslosigkeit einer Vorsteuerberichtigung (wegen eines Verlustes) liegt kein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis, demnach kann dieser Umstand eine Unbilligkeit der Einhebung der aus der Vors... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit, Vermögenswerte - und sei es auch Grundvermögen - zur Steuerzahlung heranzuziehen, läßt die Abgabeneinhebung noch nicht unbillig erscheinen (Hinweis E 19.9.1956, 333/56). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972 §12 Abs10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Der Zwang, ein Wirtschaftsgut schon vor Ablauf der Berichtigungsfrist des § 12 Abs 10 UStG 1972 verkaufen zu müssen, bewirkt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Können Zahlungserleichterungen wirtschaftlich begründeten Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so bedarf es keiner Abgabennachsicht (Hinweis E 7.2.1989, 88/14/0040; E 25.6.1990, 89/15/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Folgen einer Gesetzesänderung, die generell erst ab ihrem Inkrafttreten wirken, lassen eine Abgabeneinhebung auf Grund von Sachverhalten, die noch unter die frühere Rechtslage fielen, nicht nach der Lage des Falles unbillig erscheinen (Hinweis E 30.5.1990, 89/13/0279). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Nur wenn die Verwertung von Vermögenswerten einer Vermögensverschleuderung gleichkommt, tritt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ein, nicht aber schon deshalb, weil es zu Einbußen an vermögenswerten Interessen kommt, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn l... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Ausf, daß im vorliegenden Fall eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der wirtschaftlichen Lage der AbgPfl - weil die Veräußerung von Vermögenschaften einer Verschleuderung gleichkäme - nicht gegeben ist: Steuerschuld öS 970.000,--; Vermögensstatus weist Aktiva von rd ... mehr lesen...
Am 9. März 1971 schlossen der Beschwerdeführer und seine Familienangehörigen einen Vergleich mit der X, in welchem auf die Geltendmachung aller im Zusammenhang mit anhängig gewesenen Ausgleichs- und Konkursverfahren unter anderem gegen die X und die Republik Österreich (Organhaftung) erhobenen Ansprüche verzichtet wurde. Demgegenüber verpflichtete sich die X dem Beschwerdeführer unter anderem eine monatliche Rente von S 18.000,-- (Kündigungsrecht ab 1.1.1988) zu bezahlen. Für diesen B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 522;
Rechtssatz: Verbraucht der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Geldmittel ohne Rücksicht auf die von ihm anerkannte Steuernachforderung anderweitig und versucht er daher nicht einmal, seinen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so liegt bei Versagung einer b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte beim Finanzamt den Antrag, ihm Nachzahlungen an Einkommensteuer für 1987 in Höhe von S 211.976,-- teilweise nachzusehen. Zur Begründung: seines Nachsichtsansuchens brachte der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren im wesentlichen vor, im Einkommen des Jahres 1987 sei die auf Grund eines Prozesses erstrittene Pachtzahlung für mehrere vorangegangene Jahre enthalten. Diese sonst nicht übliche Zusammenballung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hab... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 9. November 1987 beantragte der Beschwerdeführer, welcher nach seinen eigenen Angaben in einem technischen Beruf tätig ist, die "Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten an Einkommensteuer 1985" in Höhe von S 819.072,--. Begründend brachte er vor, daß er und seine Schwester nach dem Tode des Vaters im Jahre 1984 dessen Wirtschaftstreuhandkanzlei als Deszendentenfortbetrieb durch einen Kanzleiverweser hätten führen lassen. Da der Beschwerdeführer 1985 auf Grund berufsrechtli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Die progressive Besteuerung von zusammengeballt zugeflossenen Pachteinnahmen und die fehlende Möglichkeit eines Verlustvortrages durch Bilanzierung durch den Verpächter stellen lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, nicht jedoch ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit nach § 236 Abs 1 BAO ist gegeben, wenn die Anwendung der Abgabenvorschriften im Einzelfall zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten nachteiligen Ergebnis führt (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121). Von einer solchen Unbilligkeit im Einzelfall kann jedoch dann keine Rede sein, wenn lediglich eine Auswi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/521;
Rechtssatz: Wird ein Erbe durch Abgaben, die letztlich auf die Aktivitäten des Erblassers zurückzuführen sind, derart belastet, daß diese das im Erbweg erworbene Vermögen übersteigen, so kann dies unter Umständen die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründen, gleichgültig, ob sich de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0044 1 Stammrechtssatz Gem § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/521;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH setzt eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/521; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0249 1 Stammrechtssatz Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu p... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §311 Abs2;B-VG Art131 Abs1 lita;B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/521;
Rechtssatz: Wurde im Verlauf des Abgabenverfahrens die Bewilligung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten ohne nähere
Begründung: nur hinsichtlich eines Teilbetra... mehr lesen...
Mit zunächst vorläufig, später endgültig erklärtem Bescheid vom 29. Oktober 1985 wurde dem Beschwerdeführer Erbschaftssteuer vorgeschrieben. Dieser Bescheid ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Über Ansuchen des Beschwerdeführers stundete das Finanzamt mit Bescheid vom 17. Dezember 1985 den aushaftenden Rückstand zunächst bis zum 1. April 1986. In der Folge stundete das Finanzamt auf Grund weiterer Ansuchen diesen Rückstand mit fünf Bescheiden bis zum 31. Dezember 1988. Erst m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs2;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde ist beim Vollzug der Bestimmung des § 212 Abs 2 BAO kein Ermessen eingeräumt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160101.X02 Im RIS seit 27.09.1990 mehr lesen...
Mit Eingabe vom 29. Mai 1985 beantragte die am 16. Oktober 1989 verstorbene Beschwerdeführerin W die Nachsicht der bestehenden Einkommensteuerrestschuld für 1982 in der Höhe von S 801.800,--. Gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 11. Dezember 1985, mit welchem dieses Begehren abgewiesen wurde, erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel abgewiesen und begründend im wesentlichen ausgeführt: Bei den in Red... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 215; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0249 1 Stammrechtssatz Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 215;
Rechtssatz: Begründet die AbgBeh ihre Entscheidung, fällige Abgabenschulden nicht nachzusehen, damit, der AbgPfl habe nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge getroffen, daß die durch die Veräußerung seines Gesellschaftsa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Jahren 1983 bis 1986 Geschäftsführer der N-GmbH, der S-GmbH und der P-GmbH. An beiden erstgenannten Gesellschaften war der Beschwerdeführer auch als Gesellschafter (an dem Kapital der N-GmbH zu 100 %, an dem der S-GmbH zu 25 %) beteiligt. Bei der P-GmbH war alleiniger Gesellschafter die N-GmbH. In den Jahren 1987 und 1988 fand bei den drei Gesellschaften eine Betriebsprüfung statt. Im Rahmen derselben wurden unter anderem umfangreiche verdeckte Gewi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 265;
Rechtssatz: Begründet die belangte Behörde ihre Entscheidung, fällige Abgabenschulden des Bf nicht nachzusehen, damit, daß der Bf (nach seinen eigenen Angaben) Abgaben desha... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 265; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0249 1 Stammrechtssatz Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Anstalt mit Sitz in Liechtenstein, ist Mitunternehmer einer Kommanditgesellschaft (KG) in Vorarlberg. Der aus dieser 1987 auf sie entfallene Gewinn führte im Hinblick auf die beschränkte Steuerpflicht der Beschwerdeführerin, die Einschränkung des Geltungsbereiches des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und Liechtenstein in dessen Art. 26 - wodurch das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 24 dieses Abkommens nicht zum Tragen kam - und... mehr lesen...